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Doppelbesteuerung der Rente: Was Italiener in Deutschland wissen müssen

Doppelbesteuerung der Rente einfach erklärt. Wer ist betroffen, wie prüfen Sie es, was tun Italiener in Deutschland? Ehrliche Beratung auf Italienisch.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 10. Juli 2026

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Doppelbesteuerung heißt: Sie zahlen zweimal Steuern auf dieselbe Rente. Einmal beim Einzahlen, einmal beim Auszahlen. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente jedes Jahr. Nicht jeder ist betroffen. Wer viel privat vorgesorgt hat, sollte genau prüfen lassen.

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Was bedeutet Doppelbesteuerung bei der Rente?

Doppelbesteuerung heißt: Sie zahlen zweimal Steuern auf dasselbe Geld. Das klingt unfair. Und manchmal ist es das auch.

So funktioniert es. Während Ihres Arbeitslebens zahlen Sie in die Rente ein. Ein Teil dieser Einzahlungen ist bereits versteuert. Sie haben also schon Steuern bezahlt. Später, wenn Sie Rente bekommen, wird diese Rente noch einmal besteuert.

Wenn beide Steuern zusammen zu hoch sind, spricht man von Doppelbesteuerung. Genauer gesagt: Sie liegt vor, wenn Sie mehr versteuern, als Sie damals steuerfrei eingezahlt haben.

Wichtig für Sie als Italienerin oder Italiener in Deutschland: Das betrifft die deutsche gesetzliche Rente. Es hat nichts mit einer Rente aus Italien zu tun. Das sind zwei verschiedene Dinge. Ich erkläre den Unterschied weiter unten.

Warum gibt es dieses Problem überhaupt?

Der Grund liegt in einer Reform aus dem Jahr 2005. Damals hat Deutschland die Rentenbesteuerung geändert.

Vorher wurde nur ein kleiner Teil der Rente besteuert. Seit 2005 gilt ein neues System. Es heißt nachgelagerte Besteuerung (das bedeutet: die Steuer kommt erst später, bei der Auszahlung).

Der Plan dahinter: Die Einzahlungen sollen steuerfrei sein. Dafür wird die Rente später voll besteuert. In der Theorie zahlt man dann nur einmal Steuern.

Das Problem ist die Übergangszeit. Der Wechsel passiert langsam, über viele Jahre. Wer mitten in diesem Übergang in Rente geht, hat einen Teil seiner Beiträge schon versteuert. Und zahlt trotzdem hohe Steuern auf die Rente. Genau hier kann eine Doppelbesteuerung entstehen.

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Wie viel von der Rente ist steuerpflichtig?

Das hängt vom Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Je später, desto mehr wird besteuert.

Hier ein paar Zahlen zur Orientierung. Der steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr ein kleines Stück:

  • Rentenbeginn 2020: rund 80 Prozent der Rente sind steuerpflichtig.
  • Rentenbeginn 2023: rund 83 Prozent.
  • Rentenbeginn 2026: rund 84 Prozent.
  • Ab dem Jahr 2058: die volle Rente, also 100 Prozent.

Der Rest bleibt steuerfrei. Dieser steuerfreie Teil wird einmal festgelegt und bleibt dann gleich, in Euro. Man nennt ihn Rentenfreibetrag (der Teil der Rente, auf den Sie nie Steuern zahlen).

Aber Achtung: Steuerpflichtig heißt nicht automatisch, dass Sie auch zahlen. Es gibt einen Grundfreibetrag. Das ist ein Betrag, bis zu dem niemand Steuern zahlt. Er liegt 2026 bei etwa 12.000 Euro im Jahr. Wer nur eine kleine Rente hat, zahlt oft gar nichts.

Wer ist wirklich betroffen und wer nicht?

Nicht jeder ist von Doppelbesteuerung betroffen. Bei den meisten normalen Arbeitnehmern ist alles in Ordnung. Ich sage das ganz ehrlich, weil viele Menschen sich unnötig Sorgen machen.

Gefährdet sind vor allem bestimmte Gruppen. Bei ihnen lohnt sich eine Prüfung:

  • Selbstständige, die viele Jahre freiwillig hoch eingezahlt haben.
  • Menschen mit hohen Einzahlungen aus versteuertem Geld.
  • Wer neben der gesetzlichen Rente eine große private Rente hat.
  • Alleinstehende ohne Ehepartner, die den Freibetrag teilen könnten.

Für viele meiner Kundinnen und Kunden ist das Ergebnis beruhigend: keine Doppelbesteuerung. Für andere lohnt sich der genaue Blick sehr. Ein Steuerberater kann das rechnen. Ich schaue mir vorher an, ob es überhaupt sinnvoll ist.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Rente aus Italien: Wo zahlen Sie Steuern?

Viele Italiener in Deutschland haben früher in Italien gearbeitet. Sie bekommen später eine Rente aus Italien. Und eine aus Deutschland. Dann kommt oft die Frage: Wo zahle ich Steuern?

Hier hilft ein Abkommen zwischen beiden Ländern. Es heißt Doppelbesteuerungsabkommen (ein Vertrag, der regelt, welches Land Steuern nehmen darf). Das ist etwas anderes als die Doppelbesteuerung, um die es oben ging. Der Name klingt nur ähnlich.

Die Grundregel ist einfach. Wenn Sie in Deutschland wohnen, versteuern Sie hier Ihr weltweites Einkommen. Auch die Rente aus Italien wird meist in Deutschland angegeben. Es gibt aber Sonderregeln, zum Beispiel für Beamtenpensionen aus Italien.

Das ist kompliziert und jeder Fall ist anders. Machen Sie das bitte nicht allein. Ein Fehler kann teuer werden. In Köln und ganz NRW berate ich genau solche Fälle, auf Italienisch.

Was können Sie jetzt tun?

Sie müssen nicht in Panik geraten. Aber Sie sollten aktiv werden. Hier sind einfache Schritte.

Erstens: Sammeln Sie Ihre Unterlagen. Wichtig sind die Rentenbescheide und alte Steuerbescheide. Auch Nachweise über private Vorsorge sind hilfreich.

Zweitens: Lassen Sie früh prüfen, nicht erst kurz vor der Rente. Wer noch arbeitet, kann noch etwas ändern. Zum Beispiel bei der privaten Altersvorsorge.

Drittens: Denken Sie an die private Rente. Eine gut geplante private Rente kann die Steuerlast senken. Manche Formen werden im Alter günstiger besteuert als die gesetzliche Rente. Das ist ein wichtiger Baustein.

  • Rentenbescheide und Steuerbescheide sammeln.
  • Früh prüfen lassen, am besten Jahre vor der Rente.
  • Private Vorsorge klug wählen und steuerlich planen.
  • Bei zwei Renten aus zwei Ländern immer beraten lassen.

Wollen Sie wissen, was Sie konkret zahlen? Ich rechne es für Sie aus, unverbindlich.

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Fazit

Doppelbesteuerung der Rente klingt beängstigend. In vielen Fällen ist es aber kein Problem. Nur bestimmte Gruppen sind wirklich betroffen. Vor allem Selbstständige und Menschen mit hoher privater Vorsorge sollten genau prüfen lassen.

Wenn Sie eine Rente aus Italien und eine aus Deutschland haben, wird es komplexer. Hier hilft nur eine ehrliche und persönliche Beratung. Ich sage Ihnen auch, wenn Sie sich keine Sorgen machen müssen. Und ich sage es Ihnen auf Italienisch. Sie erreichen mich über massaroversicherungen.com.

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Häufige Fragen

Bin ich als normaler Arbeitnehmer von Doppelbesteuerung betroffen?

Meistens nicht. Bei normalen Angestellten mit durchschnittlicher Rente ist eine Doppelbesteuerung selten. Betroffen sind vor allem Selbstständige mit hohen freiwilligen Einzahlungen und Menschen mit großer privater Zusatzrente. Eine kurze Prüfung gibt Ihnen Sicherheit.

Muss ich meine italienische Rente in Deutschland versteuern?

Wenn Sie in Deutschland wohnen, geben Sie in der Regel Ihr gesamtes Einkommen hier an, auch die Rente aus Italien. Ein Abkommen zwischen beiden Ländern verhindert, dass Sie doppelt zahlen. Es gibt aber Sonderfälle, zum Beispiel bei Pensionen. Lassen Sie das prüfen.

Wie viel meiner Rente ist 2026 steuerpflichtig?

Wer 2026 in Rente geht, für den sind rund 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der Rest bleibt steuerfrei. Steuerpflichtig heißt aber nicht immer, dass Sie zahlen. Bis etwa 12.000 Euro im Jahr gilt der Grundfreibetrag, bis dahin fällt keine Steuer an.

Kann ich eine Doppelbesteuerung vermeiden?

Ganz vermeiden lässt sie sich oft nicht, weil das System gesetzlich vorgegeben ist. Sie können aber vorbeugen. Eine kluge private Vorsorge und eine frühe Steuerplanung helfen. Wichtig ist, damit nicht erst kurz vor der Rente anzufangen, sondern viele Jahre vorher.

Wann sollte ich meine Rente steuerlich prüfen lassen?

Am besten mehrere Jahre vor dem Rentenbeginn. So bleibt Zeit, um bei der privaten Vorsorge nachzujustieren. Wer schon in Rente ist, sollte trotzdem prüfen, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt. In manchen Fällen kann man sich dann gegen den Steuerbescheid wehren.

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