VORSORGE

Steuer auf Rente in Deutschland: Was italienische Rentner wirklich zahlen und was oft vergessen wird

Wie viel Steuer fällt 2026 auf die Rente an? Freibetrag, Besteuerungsanteil und was für Italiener mit Rente aus zwei Ländern gilt. Beratung auf Italienisch.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 10. Juli 2026

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Ja, auch die gesetzliche Rente ist in Deutschland steuerpflichtig, aber nur ein Teil davon. Wer 2026 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente versteuern. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom gesamten Einkommen und dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro ab.

Muss ich als Rentner überhaupt Steuern zahlen?

Viele Menschen glauben, die Rente sei steuerfrei, weil sie ja im Berufsleben bereits Steuern und Beiträge gezahlt haben. Das ist ein Irrtum, der sich hartnäckig hält. Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 gilt in Deutschland die sogenannte nachgelagerte Besteuerung: Die Beiträge in die Rentenkasse werden während des Arbeitslebens zunehmend steuerfrei gestellt, dafür wird die Rente im Alter besteuert. Für viele italienische Familien in Deutschland ist das eine unangenehme Überraschung, wenn der erste Steuerbescheid als Rentner ins Haus flattert.

Ob tatsächlich Steuer anfällt, ist aber eine andere Frage. Entscheidend ist nicht die Bruttorente allein, sondern das zu versteuernde Gesamteinkommen. Erst wenn dieses über dem Grundfreibetrag liegt, der 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende liegt, wird überhaupt Einkommensteuer fällig. Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, haben den doppelten Freibetrag zur Verfügung.

Das bedeutet in der Praxis: Wer ausschließlich eine überschaubare gesetzliche Rente bezieht, zahlt oft gar keine Steuer. Erst wenn Betriebsrenten, private Renten, Mieteinnahmen oder eine Rente aus Italien hinzukommen, kann die Grenze überschritten werden. Genau diese Kombination aus mehreren Einkommensquellen ist bei meinen italienischen Kundinnen und Kunden der häufigste Grund, warum am Ende doch Steuer anfällt.

Der Besteuerungsanteil: Warum das Renteneintrittsjahr so wichtig ist

Der Kern der Rentenbesteuerung ist der sogenannte Besteuerungsanteil. Er legt fest, welcher Prozentsatz Ihrer Rente überhaupt in die Steuerberechnung einfließt. Dieser Anteil richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie in Rente gehen, und er steigt Jahr für Jahr an. Wer 2005 oder früher in Rente ging, musste nur die Hälfte versteuern. Wer 2026 in den Ruhestand geht, muss bereits 83,5 Prozent seiner Rente versteuern.

Wichtig ist: Dieser Prozentsatz wird im Jahr des Rentenbeginns festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr. Der steuerfreie Teil, der sogenannte Rentenfreibetrag, wird in Euro festgelegt und bleibt lebenslang gleich. Rentenerhöhungen in den Folgejahren sind dann allerdings vollständig steuerpflichtig, weil der Freibetrag ein fester Eurobetrag bleibt und nicht mit der Rente mitwächst.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wer 2026 mit einer Jahresrente von 18.000 Euro startet, hat einen Besteuerungsanteil von 83,5 Prozent, also 15.030 Euro. Der steuerfreie Rentenfreibetrag beträgt somit 2.970 Euro und bleibt für den Rest des Lebens erhalten. Nach den Plänen des Gesetzgebers wird der Besteuerungsanteil bis 2058 stufenweise auf 100 Prozent steigen.

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Welche Renten sind betroffen und welche Abzüge gibt es?

Nicht jede Rente wird gleich behandelt. Die gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrenten und Renten aus berufsständischen Versorgungswerken fallen unter die nachgelagerte Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil. Private Rentenversicherungen und Riester- oder Rürup-Renten haben teils eigene Regeln, die stark davon abhängen, wie sie angespart wurden.

Bevor die Steuer berechnet wird, dürfen Rentner noch einige Beträge abziehen. Das reduziert die Steuerlast oft deutlich und wird von vielen schlicht vergessen. Zu den wichtigsten Abzugsposten gehören:

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, die als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind
  • Der Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro, der pauschal gewährt wird
  • Sonderausgaben wie Spenden oder Kirchensteuer
  • Außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die anteilig anrechenbar sind

Gerade die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge machen bei Rentnern einen erheblichen Unterschied. Sie werden direkt von der Rente einbehalten, mindern aber das zu versteuernde Einkommen. Wer diese Beträge in der Steuererklärung nicht angibt, verschenkt bares Geld. Ich rate deshalb jedem Rentner, der zur Abgabe verpflichtet ist, eine Erklärung sorgfältig zu machen oder machen zu lassen.

Rente aus zwei Ländern: Die besondere Lage der Italiener in Deutschland

Für viele Italienerinnen und Italiener in Nordrhein-Westfalen ist die Steuer auf die Rente komplizierter als für rein deutsche Rentner. Wer sein Arbeitsleben teils in Italien und teils in Deutschland verbracht hat, bezieht oft eine Rente aus beiden Ländern: eine deutsche Rente von der Deutschen Rentenversicherung und eine italienische Rente vom INPS. Beide zusammen ergeben das Gesamtbild, und genau hier entstehen die meisten Fehler.

Grundsätzlich regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien, welches Land die Rente besteuern darf. Für gesetzliche Renten gilt in der Regel: Das Land, das die Rente zahlt, besteuert sie auch. Die italienische INPS-Rente wird also meist in Italien besteuert, wenn Sie noch dort steuerpflichtig sind, die deutsche Rente in Deutschland. Wer aber in Deutschland wohnt und hier seinen Lebensmittelpunkt hat, muss die ausländische Rente unter Umständen trotzdem in der deutschen Steuererklärung angeben.

Das Stichwort heißt Progressionsvorbehalt. Auch wenn die italienische Rente selbst in Deutschland nicht besteuert wird, kann sie den Steuersatz auf Ihr deutsches Einkommen erhöhen. Diese Regel überrascht fast jeden meiner Kunden, weil sie auf den ersten Blick unfair wirkt. Sie ist aber gängige Praxis und sollte unbedingt beim Steuerberater berücksichtigt werden, um böse Nachzahlungen zu vermeiden.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder Rentner ist automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Pflicht entsteht in der Regel dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Viele Rentner mit ausschließlich kleiner gesetzlicher Rente bleiben darunter und müssen keine Erklärung abgeben. Sobald aber weitere Einkünfte dazukommen, ändert sich das schnell.

Das Finanzamt bekommt die Rentendaten übrigens automatisch gemeldet. Die Rentenversicherungsträger übermitteln jedes Jahr, wie hoch Ihre Rente war. Das heißt: Das Finanzamt kann durchaus nachträglich auf Rentner zukommen, die jahrelang keine Erklärung abgegeben haben, obwohl sie verpflichtet gewesen wären. Solche Nachforderungen für mehrere Jahre rückwirkend sind ärgerlich und lassen sich vermeiden.

Für italienische Familien, die Renten aus beiden Ländern beziehen, empfehle ich fast immer den Gang zum Steuerberater oder zu einem Lohnsteuerhilfeverein. Die Kombination aus INPS-Rente, deutscher Rente und dem Progressionsvorbehalt ist zu komplex, um sie ohne fachliche Hilfe korrekt abzubilden. Der Fehler, die ausländische Rente einfach wegzulassen, kann teuer werden.

Was Sie schon vor der Rente tun können

Die Steuer auf die Rente lässt sich nicht wegzaubern, aber die Höhe der späteren Steuerlast können Sie schon Jahre vorher beeinflussen. Wer frühzeitig plant, wie sich sein Einkommen im Ruhestand zusammensetzt, vermeidet unangenehme Überraschungen. Eine private Rente oder eine Rürup-Rente kann steuerlich anders behandelt werden als die gesetzliche Rente, und das eröffnet Gestaltungsspielraum.

Ein häufiger Fehler ist es, ausschließlich auf die gesetzliche Rente zu setzen und sich erst kurz vor dem Ruhestand mit der Besteuerung zu befassen. Ich berate meine Kundinnen und Kunden deshalb gern schon in der Ansparphase, damit die Vorsorge und die spätere Steuerlast zusammenpassen. Eine ehrliche Beratung bedeutet für mich auch, zu sagen, wann ein Produkt steuerlich keinen Vorteil bringt.

Bei Massaro Versicherungen berate ich auf Deutsch und auf Italienisch. Gerade bei der Rentenbesteuerung mit Bezug zu Italien hilft es, wenn Ihr Ansprechpartner beide Systeme kennt und die Fragen versteht, die italienische Familien in Deutschland wirklich bewegen. Die Steuererklärung selbst überlasse ich dem Steuerberater, aber die Vorsorge davor gestalten wir gemeinsam.

Wollen Sie wissen, was Sie konkret zahlen? Ich rechne es für Sie aus, unverbindlich.

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Fazit

Die Rente ist in Deutschland steuerpflichtig, aber längst nicht jeder Rentner zahlt tatsächlich Steuer. Entscheidend sind der Besteuerungsanteil im Jahr des Rentenbeginns, das Gesamteinkommen und der Grundfreibetrag. Für italienische Familien mit Rente aus zwei Ländern wird es durch das Doppelbesteuerungsabkommen und den Progressionsvorbehalt schnell kompliziert, hier lohnt sich fachliche Hilfe fast immer. Wenn Sie Ihre Vorsorge so aufstellen möchten, dass die spätere Steuer keine böse Überraschung wird, sprechen Sie mich an. Die Erstberatung ist kostenlos und findet auf Deutsch oder Italienisch statt. Sie erreichen mich über massaroversicherungen.com.

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Häufige Fragen

Wie viel Prozent meiner Rente muss ich 2026 versteuern?

Wer 2026 in Rente geht, muss 83,5 Prozent der Rente versteuern. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt jedes Jahr an. Bis 2058 wird er stufenweise auf 100 Prozent erhöht.

Ab welchem Einkommen zahle ich als Rentner Steuern?

Steuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, 2026 sind das 12.348 Euro für Alleinstehende und der doppelte Betrag für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Viele Rentner mit kleiner Rente bleiben darunter.

Muss ich meine italienische INPS-Rente in Deutschland angeben?

Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie die INPS-Rente meist in der deutschen Steuererklärung angeben, selbst wenn sie in Italien besteuert wird. Über den Progressionsvorbehalt kann sie Ihren Steuersatz auf das deutsche Einkommen erhöhen.

Bleibt der Rentenfreibetrag lebenslang gleich?

Ja. Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben und ändert sich nicht mehr. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb vollständig steuerpflichtig, weil der Freibetrag nicht mitwächst.

Kann ich als Rentner Kosten von der Steuer absetzen?

Ja. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, der Werbungskostenpauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten sowie haushaltsnahe Dienstleistungen mindern die Steuerlast. Viele Rentner vergessen diese Abzüge und zahlen dadurch mehr als nötig.

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