VORSORGE

Wieviel Steuern auf die Rente? Was italienische Familien in Deutschland wirklich zahlen

Wieviel Steuern auf die Rente fallen an? Besteuerungsanteil, Grundfreibetrag und was für italienische Rentner in NRW gilt. Ehrlich erklärt, auf Deutsch und Italienisch.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 10. Juli 2026

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Wie viel Steuern auf die Rente anfallen, hängt vom Renteneintrittsjahr und der Rentenhöhe ab. 2026 sind rund 84 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Wer nur die gesetzliche Rente bezieht, bleibt dank Grundfreibetrag oft steuerfrei. Zusatzeinkünfte ändern das schnell.

Muss ich als Rentner überhaupt Steuern zahlen?

Diese Frage höre ich in meinen Beratungsgesprächen fast wöchentlich, und sie kommt oft mit echter Sorge im Ton. Viele italienische Familien in Deutschland haben ihr ganzes Arbeitsleben lang eingezahlt und fürchten, dass ihnen im Alter ein großer Teil der Rente wieder abgezogen wird. Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, und für viele Menschen ist die Steuerlast kleiner, als sie befürchten.

Grundsätzlich ist die Rente in Deutschland steuerpflichtiges Einkommen. Das heißt aber nicht, dass automatisch Steuern anfallen. Entscheidend ist, wie hoch Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen ist und ob es über dem sogenannten Grundfreibetrag liegt. Erst was darüber hinausgeht, wird tatsächlich besteuert.

Für das Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei rund 12.348 Euro für Alleinstehende und dem doppelten Betrag für zusammen veranlagte Ehepaare. Wer mit seinem steuerpflichtigen Renteneinkommen unter dieser Grenze bleibt, zahlt in der Regel keine Einkommensteuer. Genau das ist bei vielen Beziehern einer reinen gesetzlichen Rente der Fall.

Der Besteuerungsanteil: Warum nicht die ganze Rente zählt

Ein Punkt, den fast niemand von sich aus kennt, ist der Besteuerungsanteil. Nicht die komplette gesetzliche Rente wird für die Steuer herangezogen, sondern nur ein Prozentsatz davon. Dieser Anteil richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie erstmals Rente beziehen. Wer früher in Rente gegangen ist, hat einen niedrigeren steuerpflichtigen Anteil, und dieser bleibt lebenslang festgeschrieben.

Für Menschen, die 2026 neu in Rente gehen, liegt der Besteuerungsanteil bei etwa 84 Prozent. Der Rest, also rund 16 Prozent der ersten vollen Jahresrente, bleibt als steuerfreier Rentenfreibetrag dauerhaft unberücksichtigt. Wer bereits vor Jahren in Rente gegangen ist, hat oft einen deutlich niedrigeren Anteil, etwa 70 oder 75 Prozent.

Ein einfaches Rechenbeispiel macht das greifbarer. Nehmen wir eine gesetzliche Bruttorente von 18.000 Euro im Jahr für jemanden, der 2026 in Rente geht. Davon sind 84 Prozent steuerpflichtig, also 15.120 Euro. Nach Abzug von Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben liegt dieser Betrag oft nur knapp über oder sogar unter dem Grundfreibetrag. Am Ende bleibt die Steuerlast dann sehr gering oder null.

  • Rentenbeginn 2005 oder früher: 50 Prozent steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2020: 80 Prozent steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2026: rund 84 Prozent steuerpflichtig
  • Rentenbeginn ab 2058: voraussichtlich 100 Prozent steuerpflichtig

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Wann es teuer wird: Zusatzeinkünfte im Alter

Die entspannte Rechnung von oben gilt für Menschen, die im Alter ausschließlich von der gesetzlichen Rente leben. Sobald weitere Einkünfte hinzukommen, verschiebt sich das Bild schnell. Und genau hier machen viele einen Denkfehler, weil sie diese Zusatzeinkünfte gedanklich nicht zur Rente dazuzählen.

Zu den typischen Zusatzeinkünften gehören Betriebsrenten, Mieteinnahmen aus einer vermieteten Wohnung, Kapitalerträge oder auch eine Rente aus Italien. Gerade der letzte Punkt betrifft viele meiner Kundinnen und Kunden, die sowohl in Italien als auch in Deutschland gearbeitet und eingezahlt haben. Beide Renten zusammen können die Person über den Grundfreibetrag heben, sodass plötzlich doch Steuern anfallen.

Auch wer als Rentner weiterarbeitet, etwa mit einem Minijob oder einer selbstständigen Nebentätigkeit, erhöht sein zu versteuerndes Einkommen. Das ist kein Grund, darauf zu verzichten, aber es sollte in der Planung berücksichtigt werden. Ich rate dazu, alle voraussichtlichen Einkommensquellen im Alter frühzeitig zusammenzurechnen, statt sich später von einem Steuerbescheid überraschen zu lassen.

Private Rente und Riester: Andere Regeln als bei der gesetzlichen Rente

Wenn wir über Steuern auf die Rente sprechen, ist es wichtig zu unterscheiden, um welche Art von Rente es geht. Denn eine private Rentenversicherung wird oft ganz anders besteuert als die gesetzliche Rente, und das kann ein echter Vorteil sein.

Bei einer klassischen privaten Rentenversicherung, die Sie nach der Ansparphase als lebenslange Rente ausgezahlt bekommen, gilt das günstige Ertragsanteilsverfahren. Hier wird nur ein kleiner Teil der Rente besteuert, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Wer mit 67 Jahren die Rente beginnt, muss oft nur rund 17 Prozent der privaten Rente versteuern. Der Rest bleibt steuerfrei.

Riester- und Rürup-Renten funktionieren wiederum anders, weil die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden. Hier sind die Auszahlungen später voll oder weitgehend steuerpflichtig, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente. Das ist kein Nachteil, sondern der Preis für die Förderung während des Arbeitslebens. Wichtig ist nur, es zu wissen, damit die Rechnung im Alter aufgeht.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Doppelte Renten aus Italien und Deutschland: Der Sonderfall

Für italienische Familien in Deutschland ist die grenzüberschreitende Situation der Punkt, an dem es wirklich kompliziert wird. Wer sowohl von der italienischen INPS als auch von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente bezieht, muss verstehen, welches Land welche Rente besteuern darf. Hier gilt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien.

Vereinfacht gesagt hängt es davon ab, wo Sie im Ruhestand wohnen und ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Rente handelt. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss seine ausländischen Renteneinkünfte in Deutschland in der Steuererklärung angeben. Auch wenn eine Rente im Ausland eventuell schon besteuert wurde, kann sie hier zumindest den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen, über den sogenannten Progressionsvorbehalt.

Ich sage meinen Kundinnen und Kunden offen: Bei doppelten Renten aus zwei Ländern lohnt sich fast immer die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der sich mit dem deutsch-italienischen Fall auskennt. Als Versicherungsmaklerin bin ich keine Steuerberaterin und darf keine Steuererklärung erstellen. Aber ich helfe dabei, die private Vorsorge so aufzustellen, dass die spätere Steuerlast planbar bleibt.

Was Sie heute schon tun können, um später klug aufgestellt zu sein

Die gute Nachricht ist, dass Sie die spätere Steuerlast im Alter zu einem großen Teil selbst beeinflussen können. Es geht nicht darum, Steuern zu umgehen, sondern darum, die eigene Vorsorge bewusst und mit Weitblick zu gestalten. Wer erst wenige Jahre vor dem Ruhestand darüber nachdenkt, hat weniger Spielraum als jemand, der früh anfängt.

Ein Baustein kann eine private Rentenversicherung mit dem günstigen Ertragsanteil sein, gerade wenn Sie im Alter zusätzlich zur gesetzlichen Rente ein flexibles Einkommen brauchen. Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenpflicht ist die Vorsorge ohnehin ein Thema, das man nicht aufschieben sollte, weil sonst im Alter schlicht die Basis fehlt.

Bei Massaro Versicherungen berate ich auf Deutsch und auf Italienisch, in Köln und in der Umgebung, aber auch telefonisch für ganz NRW. In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, welche Renten Sie einmal erwarten und wie sich die Steuerlast voraussichtlich zusammensetzt. Wenn eine private Vorsorge in Ihrem Fall keinen Sinn ergibt, sage ich das ehrlich, statt Ihnen etwas zu verkaufen.

Wollen Sie wissen, was Sie konkret zahlen? Ich rechne es für Sie aus, unverbindlich.

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Fazit

Wieviel Steuern auf die Rente anfallen, lässt sich nicht pauschal beantworten, aber die Grundlogik ist überschaubar. Wer nur die gesetzliche Rente bezieht, bleibt dank Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag oft ganz oder fast steuerfrei. Sobald Zusatzeinkünfte oder eine zweite Rente aus Italien hinzukommen, ändert sich das, und eine genaue Rechnung wird wichtig. Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem persönlichen Fall zu erwarten ist und wie Sie Ihre Vorsorge klug aufstellen, sprechen Sie mich an. Die Erstberatung ist kostenlos und findet auf Deutsch oder Italienisch statt. Sie erreichen mich über massaroversicherungen.com.

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Kompetent und freundlich. Die richtige Lebensversicherung gefunden. Absolut empfehlenswert!
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Persönliche Beratung auf Italienisch oder Deutsch

Häufige Fragen

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nicht automatisch. Ob eine Pflicht zur Steuererklärung besteht, hängt von der Höhe Ihres steuerpflichtigen Einkommens ab. Liegen Ihre Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, sind Sie in der Regel nicht dazu verpflichtet. Bei mehreren Renten oder Zusatzeinkünften fordert das Finanzamt aber häufig eine Erklärung an.

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil für meine Rente?

Das hängt vom Jahr Ihres Renteneintritts ab. Wer 2026 neu in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von rund 84 Prozent. Für frühere Jahrgänge ist der Anteil niedriger, etwa 80 Prozent bei Rentenbeginn 2020. Dieser einmal festgelegte Prozentsatz bleibt lebenslang gültig.

Wird meine italienische Rente in Deutschland besteuert?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen ausländische Renten in der Steuererklärung angegeben werden. Ob sie hier direkt besteuert werden oder über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz erhöhen, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien. Hier ist ein Steuerberater ratsam.

Ist eine private Rentenversicherung steuerlich günstiger als die gesetzliche Rente?

Bei einer klassischen privaten Rente gilt oft das günstige Ertragsanteilsverfahren, bei dem nur ein kleiner Teil der Rente besteuert wird. Bei Rentenbeginn mit 67 sind das häufig nur rund 17 Prozent. Riester- und Rürup-Renten sind dagegen weitgehend steuerpflichtig, weil die Beiträge vorher gefördert wurden.

Zahle ich auch Steuern, wenn ich nur eine kleine Rente bekomme?

In den meisten Fällen nicht. Liegt Ihr steuerpflichtiges Einkommen unter dem Grundfreibetrag von rund 12.348 Euro im Jahr für Alleinstehende, fällt keine Einkommensteuer an. Erst wenn weitere Einkünfte hinzukommen und die Summe darüber steigt, wird der übersteigende Teil besteuert.

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