VORSORGE

Grundrente: Wer bekommt sie und wie hoch ist der Zuschlag?

Grundrente einfach erklärt: Voraussetzungen (33 bis 35 Jahre), Höhe des Zuschlags, Einkommensgrenzen 2026 und warum es keine echte Mindestrente in Deutschland gibt.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 23. Juli 2026

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Grundrente in Deutschland: Wer bekommt den Zuschlag zur Rente?

Kurze Antwort

Die Grundrente bekommt automatisch, wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten hat und im Berufsleben unterdurchschnittlich verdient hat. Sie ist keine eigene Rente, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, im Schnitt rund 86 Euro im Monat. Es gibt eine Einkommensprüfung: 2026 bleibt ein Einkommen bis etwa 1.492 Euro (Alleinstehende) oder 2.327 Euro (Paare) im Monat anrechnungsfrei. Ein Antrag ist nicht nötig, die Rentenversicherung prüft alles von selbst. Eine echte Mindestrente gibt es in Deutschland nicht.

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Gibt es eine Mindestrente in Deutschland?

Die klare Antwort: Nein, eine gesetzliche Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Anders als in Italien oder anderen Ländern garantiert der deutsche Staat keinen festen Mindestbetrag für Rentnerinnen und Rentner. Die gesetzliche Rente richtet sich allein danach, wie lange und wie viel Sie eingezahlt haben.

Viele suchen trotzdem nach dem Begriff Mindestrente. Gemeint sind dabei meist zwei verschiedene Dinge:

  • Die Grundrente: ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Sie existiert seit dem 1. Januar 2021.
  • Die Grundsicherung im Alter: eine Sozialleistung vom Sozialamt, wenn die Rente nicht zum Leben reicht. Sie funktioniert ähnlich wie das Bürgergeld.

Beides ist keine Mindestrente im eigentlichen Sinn. Die Grundrente erhöht nur eine bestehende Rente. Die Grundsicherung füllt eine Lücke bis zum Existenzminimum auf. In diesem Ratgeber erklären wir beides, einfach und mit aktuellen Zahlen.

Was ist die Grundrente genau?

Die Grundrente heißt offiziell Grundrentenzuschlag. Sie ist keine eigene Rentenart, sondern ein Aufschlag auf Ihre gesetzliche Rente. Eingeführt wurde sie zum 1. Januar 2021 durch das Grundrentengesetz.

Die Idee dahinter: Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als jemand, der nie eingezahlt hat. Deshalb wertet die Deutsche Rentenversicherung niedrige Verdienste nachträglich auf. Das betrifft vor allem Menschen, die in Teilzeit gearbeitet haben, in Berufen mit niedrigen Löhnen tätig waren oder Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben. Rund 1,1 Millionen Menschen erhalten den Zuschlag, viele davon Frauen.

Wichtig zu wissen: Der Zuschlag ist im Rentenbescheid nicht immer als eigene Position sichtbar. Er steckt in der Gesamtrente. Im Durchschnitt beträgt er rund 86 Euro im Monat. In Einzelfällen kann er deutlich höher ausfallen, in der Spitze mehrere hundert Euro.

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Grundrente Voraussetzungen: Wer bekommt sie?

Für den Grundrentenzuschlag müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er anteilig gezahlt, in einer gleitenden Staffelung.
  2. Unterdurchschnittlicher Verdienst. Ihr Verdienst muss im Schnitt unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gelegen haben. Einzelne Monate zählen nur, wenn Sie mindestens 30 Prozent des Durchschnitts verdient haben.
  3. Einkommensprüfung bestanden. Ihr aktuelles Einkommen im Alter darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Dazu gleich mehr.

Was zählt als Grundrentenzeit und was nicht? Diese Tabelle gibt den Überblick:

Zählt als GrundrentenzeitZählt nicht
Pflichtbeiträge aus Arbeit oder selbstständiger TätigkeitZeiten mit Arbeitslosengeld
KindererziehungszeitenZeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Bürgergeld
Zeiten der Pflege von AngehörigenFreiwillige Beiträge
Zeiten von Krankheit und RehabilitationSchul- und Studienzeiten
Ersatzzeiten, zum Beispiel politische VerfolgungZeiten aus einem Versorgungsausgleich

Ein typisches Beispiel: Eine Verkäuferin hat 36 Jahre in Teilzeit gearbeitet und dabei etwa die Hälfte des Durchschnittslohns verdient. Sie erfüllt die 35 Jahre, ihr Verdienst lag unter 80 Prozent. Sie bekommt den Zuschlag automatisch. Wer dagegen 40 Jahre voll zum Durchschnittslohn gearbeitet hat, bekommt keinen Zuschlag. Sein Verdienst war nicht unterdurchschnittlich.

Übrigens: Für einen Rentenanspruch überhaupt reichen schon 5 Jahre Beitragszeit. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Rente nach 10 Jahren Beiträgen in Deutschland.

Wie hoch ist der Grundrentenzuschlag?

Die Berechnung klingt kompliziert, folgt aber einer einfachen Logik. Die Rentenversicherung schaut auf Ihre Entgeltpunkte. Ein Entgeltpunkt steht für ein Jahr Arbeit zum Durchschnittslohn. Wer die Hälfte verdient, bekommt 0,5 Punkte pro Jahr.

So entsteht der Zuschlag, Schritt für Schritt:

  1. Ihr durchschnittlicher Entgeltpunktwert wird verdoppelt, höchstens aber auf 0,8 Punkte pro Jahr angehoben.
  2. Der Zuschlag wird für maximal 35 Jahre berechnet.
  3. Vom Ergebnis werden 12,5 Prozent abgezogen. So bleibt ein Abstand zu Renten aus höheren Beiträgen erhalten.

Drei vereinfachte Beispiele zeigen, was dabei herauskommen kann. Alle Werte sind gerundet und gelten vor der Einkommensprüfung:

FallGrundrentenzeitenVerdienst im SchnittZuschlag ca.
Teilzeit, niedriger Lohn35 Jahre40 % des Durchschnittsrund 500 € (Höchstfall)
Verkäuferin, Teilzeit35 Jahre60 % des Durchschnittsrund 250 €
Facharbeiter, Vollzeit40 Jahreüber 80 % des Durchschnitts0 €, kein Anspruch

Der Durchschnitt über alle Empfänger liegt bei rund 86 Euro im Monat. Der Zuschlag ist also eine spürbare Hilfe, aber kein Ersatz für eigene Vorsorge. Bedenken Sie auch: Von der Bruttorente gehen noch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Was am Ende netto bleibt, zeigt unser Ratgeber Rente und Abzüge: So viel bleibt netto.

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Einkommensprüfung: Diese Grenzen gelten 2026

Die Grundrente soll bei denen ankommen, die sie brauchen. Deshalb prüft die Rentenversicherung jedes Jahr automatisch Ihr Einkommen. Die Daten kommen direkt vom Finanzamt, Sie müssen nichts einreichen. Geprüft wird das zu versteuernde Einkommen, dazu der steuerfreie Teil der Rente und Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag.

Für das Jahr 2026 gelten diese Grenzen pro Monat:

Einkommen pro MonatAlleinstehendePaare
Voller Zuschlag, keine Anrechnungbis ca. 1.492 €bis ca. 2.327 €
60 % des Einkommens darüber wird angerechnetca. 1.492 bis 1.908 €ca. 2.327 bis 2.743 €
100 % Anrechnung des Einkommens darüberab ca. 1.909 €ab ca. 2.744 €

Ein Beispiel: Ein alleinstehender Rentner hat 1.600 Euro Einkommen im Monat. Er liegt 108 Euro über dem Freibetrag. Davon werden 60 Prozent angerechnet, also rund 65 Euro. Um diesen Betrag sinkt sein Grundrentenzuschlag. Die Freibeträge steigen jedes Jahr mit der Rentenanpassung.

Kein Antrag nötig: Die Grundrente kommt automatisch

Das ist die gute Nachricht: Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei jedem neuen Rentenbescheid automatisch, ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht. Auch bei bestehenden Renten wurde der Anspruch rückwirkend geprüft.

Sie erkennen den Zuschlag in Ihrem Rentenbescheid an der Position Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung. Steht dort nichts, wurden entweder die 33 Jahre nicht erreicht, der Verdienst war zu hoch oder das Einkommen liegt über den Grenzen.

Sie sind unsicher, ob bei Ihnen alles korrekt erfasst ist? Dann lohnt eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung. Fehlende Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten sind ein häufiger Grund, warum die 33 Jahre knapp verfehlt werden. Wann Ihre Rente überhaupt auf dem Konto ankommt, erklärt unser Beitrag Wann wird die Rente ausgezahlt?

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Grundsicherung im Alter: Wenn die Rente trotzdem nicht reicht

Was passiert, wenn die Rente auch mit Grundrentenzuschlag nicht zum Leben reicht? Dann greift die Grundsicherung im Alter. Das ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Sie sichert das Existenzminimum: den Regelsatz von aktuell 563 Euro im Monat für Alleinstehende plus die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung.

Anders als die Grundrente müssen Sie die Grundsicherung beim Sozialamt beantragen. Das Amt prüft Ihr Einkommen und Vermögen. Ein kleiner Notgroschen bis 10.000 Euro pro Person bleibt geschützt.

Wichtig für alle mit Grundrentenzeiten: Wer mindestens 33 Jahre vorweisen kann, hat auch bei der Grundsicherung einen Vorteil. Ein Teil der gesetzlichen Rente bleibt dann anrechnungsfrei, 2026 bis zu etwa 305 Euro im Monat. Lange Arbeit lohnt sich also auch hier.

Der ehrliche Blick auf die Zahlen zeigt aber: Grundrente plus Grundsicherung ergeben zusammen nur ein Existenzminimum. Wer im Alter mehr will als das, kommt an privater Vorsorge nicht vorbei. Einen Überblick über die Möglichkeiten gibt unsere Seite zur privaten Rentenversicherung.

Italienische Versicherungszeiten: Zählen sie für die Grundrente?

Viele Italienerinnen und Italiener in Deutschland haben zuerst in Italien gearbeitet und dann hier. Für sie ist die Frage wichtig: Was passiert mit den italienischen Jahren?

Innerhalb der EU gilt die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten. Ihre italienischen Zeiten können deshalb helfen, die Hürde von 33 Jahren Grundrentenzeiten zu erreichen. Der Zuschlag selbst wird dann aber nur aus den deutschen Beitragszeiten berechnet. Vereinfacht gesagt: Die italienischen Jahre öffnen die Tür, Geld gibt es nur für die deutschen Jahre.

Ein Beispiel: Giuseppe hat 12 Jahre in Italien und 23 Jahre in Deutschland gearbeitet, immer zu niedrigem Lohn. Zusammen kommt er auf 35 Jahre und erfüllt die Voraussetzung. Sein Grundrentenzuschlag wird aber nur aus den 23 deutschen Jahren berechnet und fällt entsprechend kleiner aus. Die italienische Rente für seine 12 Jahre zahlt ihm die INPS separat.

Solche Fälle mit zwei Ländern sind im Detail kompliziert. Jeder Lebenslauf ist anders, und im Rentenkonto fehlen oft Zeiten. Genau hier hilft eine Beratung auf Italienisch und Deutsch: Alessandra Massaro prüft mit Ihnen die Unterlagen und zeigt, welche privaten Bausteine Ihre Rentenlücke schließen. Hier kostenfrei anfragen.

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Fazit: Grundrente ist ein Zuschlag, keine Absicherung

Die Grundrente ist eine sinnvolle Anerkennung für lange Arbeit zu niedrigem Lohn. Sie kommt automatisch, im Schnitt sind es rund 86 Euro im Monat. Eine echte Mindestrente ist sie nicht, und die Grundsicherung im Alter sichert nur das Existenzminimum.

Das bedeutet für Ihre Planung:

  • Prüfen Sie Ihr Rentenkonto und lassen Sie fehlende Zeiten nachtragen, besonders Kindererziehung und Pflege.
  • Verlassen Sie sich nicht auf Zuschläge. Wer nur die gesetzliche Rente hat, muss im Alter fast immer den Gürtel enger schnallen.
  • Starten Sie früh mit privater Vorsorge. Schon 50 bis 100 Euro im Monat machen über 20 oder 30 Jahre einen großen Unterschied.
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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Anspruch hat, wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, im Schnitt unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes lag und die Einkommensgrenzen einhält. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren. Die Prüfung läuft automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.

Wie hoch ist die Grundrente im Durchschnitt?

Der Grundrentenzuschlag beträgt im Durchschnitt rund 86 Euro im Monat. Je nach Verdienst und Versicherungsjahren kann er deutlich höher ausfallen, in der Spitze mehrere hundert Euro. Er wird zusätzlich zur normalen gesetzlichen Rente gezahlt.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch bei jedem Rentenbescheid. Auch die jährliche Einkommensprüfung läuft automatisch über Daten vom Finanzamt. Sie müssen nichts einreichen.

Gibt es in Deutschland eine Mindestrente?

Nein. Deutschland kennt keine garantierte Mindestrente. Die Grundrente ist nur ein Zuschlag für langjährig Versicherte mit niedrigem Verdienst. Wer trotzdem nicht genug zum Leben hat, kann Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragen.

Welche Einkommensgrenzen gelten 2026 bei der Grundrente?

2026 bleibt ein monatliches Einkommen bis etwa 1.492 Euro für Alleinstehende und 2.327 Euro für Paare anrechnungsfrei. Vom Einkommen darüber werden 60 Prozent angerechnet, ab etwa 1.909 beziehungsweise 2.744 Euro sogar 100 Prozent.

Zählen italienische Rentenjahre für die Grundrente?

Italienische Versicherungszeiten können helfen, die 33 Jahre Grundrentenzeiten zu erreichen, weil EU Zeiten zusammengerechnet werden. Der Zuschlag selbst wird aber nur aus den deutschen Beitragszeiten berechnet. Bei zwei Ländern lohnt eine individuelle Prüfung.

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Quellen und weiterführende Informationen