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Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung: einfach erklärt mit den Werten für 2026

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung einfach erklärt: Werte 2026, Rechenbeispiele und Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 18. Juli 2026

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Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze für Ihren Beitrag zur Krankenversicherung. Nur das Gehalt bis zu dieser Grenze zählt für die Berechnung. In der Kranken und Pflegeversicherung liegt sie 2026 bei rund 69.750 Euro im Jahr, also etwa 5.812,50 Euro im Monat. Was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei.

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Was ist die Beitragsbemessungsgrenze überhaupt?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein sperriges Wort für eine einfache Sache. Sie ist eine Obergrenze für Ihr Gehalt bei der Beitragsberechnung.

Stellen Sie sich einen Messbecher vor. Der Becher hat einen Strich ganz oben. Was über den Strich läuft, wird nicht mehr gemessen.

Genau so funktioniert die Grenze. Ihre gesetzliche Krankenkasse schaut auf Ihr Bruttogehalt. Aber sie rechnet nur bis zu diesem Strich.

Ein Beispiel macht es klar. Wer 6.000 Euro brutto im Monat verdient, zahlt Beiträge auf rund 5.812,50 Euro. Der Rest bleibt beitragsfrei.

Das ist ein Vorteil für gut verdienende Angestellte. Ihr Beitrag steigt ab einem bestimmten Punkt einfach nicht weiter.

Die Werte für 2026 im Überblick

Die Werte ändern sich jedes Jahr. Der Gesetzgeber passt sie an die Lohnentwicklung an. Für 2026 gelten diese Zahlen:

Bereichpro Jahrpro Monat
Kranken und Pflegeversicherungrund 69.750 Eurorund 5.812,50 Euro
Renten und Arbeitslosenversicherungrund 101.400 Eurorund 8.450 Euro
Versicherungspflichtgrenze (Wechsel in die PKV)rund 77.400 Eurorund 6.450 Euro

Wichtig: Seit einigen Jahren gelten diese Werte bundesweit gleich. Es gibt bei der Krankenversicherung keine Unterscheidung mehr zwischen Ost und West.

Die genauen Beträge werden jedes Jahr im Herbst per Verordnung festgelegt. Prüfen Sie die aktuellen Zahlen deshalb vor jeder wichtigen Entscheidung.

Nicht sicher, was für Sie passt? Fragen Sie einfach. Kostenlos und auf Italienisch oder Deutsch.

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Beitragsbemessungsgrenze oder Versicherungspflichtgrenze: der Unterschied

Diese beiden Begriffe werden ständig verwechselt. Dabei sind sie sehr verschieden.

Die Beitragsbemessungsgrenze sagt: bis hierhin wird gerechnet. Sie betrifft die Höhe Ihres Beitrags.

Die Versicherungspflichtgrenze sagt etwas anderes. Sie ist die Schwelle, ab der Sie als Angestellter überhaupt frei wählen dürfen. Erst über dieser Grenze dürfen Sie die gesetzliche Kasse verlassen.

Merken Sie es sich so:

  • Beitragsbemessungsgrenze: Wie viel zahle ich maximal?
  • Versicherungspflichtgrenze: Darf ich überhaupt wechseln?

Die Versicherungspflichtgrenze liegt immer höher. Ihr Gehalt muss außerdem dauerhaft darüber liegen, nicht nur in einem guten Monat. Mehr Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung.

So berechnen Sie Ihren Höchstbeitrag

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse (ein individueller Aufschlag, den jede Kasse selbst festlegt).

Der Zusatzbeitrag liegt aktuell bei den meisten Kassen im Bereich von rund 2,5 bis 3,5 Prozent. Er unterscheidet sich von Kasse zu Kasse.

Die Rechnung geht so: Grenze mal Beitragssatz. Bei rund 5.812,50 Euro im Monat und einem Gesamtsatz von etwa 17,5 Prozent ergibt das grob 1.017 Euro im Monat.

Aber keine Sorge. Als Angestellter zahlen Sie davon nur die Hälfte. Ihr Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Für Sie bleiben also rund 500 Euro.

Dazu kommt noch die Pflegeversicherung. Sie nutzt dieselbe Grenze und liegt je nach Kinderzahl bei etwa 3,4 bis 4,2 Prozent, ebenfalls geteilt zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber.

Selbstständige mit freiwilliger gesetzlicher Versicherung zahlen den vollen Betrag allein. Das ist ein großer Unterschied und oft eine böse Überraschung.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Was die Grenze für Ihre Entscheidung bedeutet

Viele Menschen fragen sich: lohnt sich für mich die private Kasse?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist dabei ein wichtiger Punkt. Denn sie zeigt, dass Ihr gesetzlicher Beitrag nach oben gedeckelt ist. Auch bei 15.000 Euro Gehalt zahlen Sie nicht mehr als den Höchstbeitrag.

In der privaten Kasse ist das anders. Dort hängt der Beitrag nicht vom Gehalt ab, sondern von Alter, Gesundheit und gewähltem Tarif.

Für junge und gesunde Gutverdiener kann die private Kasse günstiger sein. Für Familien mit mehreren Kindern ist die gesetzliche Kasse oft die bessere Wahl, weil Kinder dort beitragsfrei mitversichert sind.

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Jeder Fall ist anders und die Entscheidung wirkt oft Jahrzehnte nach. Deshalb sollten Sie sie nie allein nach einer Tabelle im Internet treffen.

Wer besonders auf die Grenze achten sollte

Ein paar Gruppen sollten die Werte jedes Jahr im Blick behalten.

  • Angestellte kurz unter der Versicherungspflichtgrenze: Eine Gehaltserhöhung kann neue Optionen öffnen.
  • Selbstständige in der freiwilligen gesetzlichen Kasse: Sie tragen den Beitrag komplett allein.
  • Rentner mit Betriebsrente: Auch hier gilt die Grenze bei der Beitragsberechnung.
  • Privatversicherte mit Arbeitgeberzuschuss: Der Zuschuss richtet sich nach dem gesetzlichen Höchstbeitrag.

Für italienische Familien in Deutschland kommt oft noch etwas dazu. Viele haben in Italien gearbeitet oder pendeln zwischen beiden Ländern. Dann stellen sich Fragen zu Zeiten, Nachweisen und Formularen.

Alessandra Massaro berät Sie dazu auf Deutsch und auf Italienisch. Sie können sich also in Ihrer Muttersprache erklären lassen, was die Zahlen für Ihren Fall bedeuten. Schreiben Sie uns dafür einfach über das Kontaktformular.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine persönliche Beratung. Bevor Sie Ihre Krankenversicherung wechseln, lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 2026?

Sie liegt 2026 bei rund 69.750 Euro im Jahr, also etwa 5.812,50 Euro im Monat. Dieselbe Grenze gilt auch für die Pflegeversicherung. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird bei der Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt.

Was passiert mit dem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze?

Auf diesen Teil zahlen Sie keine Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung. Ihr Beitrag bleibt gleich, auch wenn Ihr Gehalt weiter steigt. Deshalb spricht man vom Höchstbeitrag.

Ist die Beitragsbemessungsgrenze dasselbe wie die Versicherungspflichtgrenze?

Nein. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt die Höhe Ihres Beitrags. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ob Sie als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt höher.

Gilt die Grenze auch für Selbstständige?

Ja, auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen höchstens den Beitrag bis zu dieser Grenze. Der große Unterschied: Sie tragen den kompletten Beitrag allein, weil es keinen Arbeitgeberanteil gibt.

Gilt die Beitragsbemessungsgrenze auch in der privaten Krankenversicherung?

Nein, der Beitrag in der privaten Kasse hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Alter, Gesundheit und Tarif. Die Grenze ist dort aber trotzdem relevant, weil sich der Arbeitgeberzuschuss am gesetzlichen Höchstbeitrag orientiert.

Ändert sich die Grenze jedes Jahr?

Ja, sie wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst und per Verordnung festgelegt. In den letzten Jahren ist sie meist gestiegen. Prüfen Sie die aktuellen Werte deshalb vor jeder größeren Entscheidung.

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