Rente bei Schwerbehinderung: Tabelle mit Altersgrenzen und Abschlaegen 2026
Tabelle nach Jahrgang: wann Sie mit Schwerbehinderung in Rente koennen, mit und ohne Abschlag. Plus: warum drei Jahre frueher 10,8 Prozent kosten, lebenslang, und wie Sie das ausgleichen.

Alessandra Massaro
Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO
Aktualisiert am 09. September 2026
Eintrag im Vermittlerregister einsehen →Kurze Antwort
Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 koennen frueher in Rente gehen. Fuer den Jahrgang 1964 und juenger liegt die Altersgrenze ohne Abschlaege bei 65 Jahren. Mit Abschlaegen ist der Start schon ab 62 Jahren moeglich. Pro Monat frueher werden 0,3 Prozent Rente abgezogen, bei drei Jahren also 10,8 Prozent, und zwar lebenslang. Ob sich der fruehe Start trotzdem lohnt, steht nicht in der Tabelle: Das entscheiden Ihr Abschlag in Euro, die Kranken- und Pflegebeitraege im Ruhestand und die Frage, ob Sie den Abschlag mit Sonderzahlungen ausgleichen.
Mit 62 gehen oder warten: was der Abschlag Sie wirklich kostet
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Was bedeutet Altersrente fuer schwerbehinderte Menschen?
Der Staat bietet Menschen mit einer Schwerbehinderung eine eigene Rentenart an. Sie heisst Altersrente fuer schwerbehinderte Menschen. Der Vorteil ist einfach: Sie duerfen frueher aufhoeren zu arbeiten.
Der Gesetzgeber hat dafuer einen klaren Grund. Wer mit einer Behinderung arbeitet, ist oft koerperlich staerker belastet. Deshalb gibt es hier fruehere Altersgrenzen als bei der normalen Altersrente.
Wichtig ist der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente bekommen Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gruenden gar nicht mehr arbeiten koennen. Die Altersrente fuer schwerbehinderte Menschen haengt dagegen nur vom Alter, von der Versicherungszeit und vom Grad der Behinderung ab.
Sie koennen also weiter voll arbeiten und trotzdem diese Rente spaeter nutzen. Das ist ein Punkt, den viele Menschen nicht wissen.
Diese drei Voraussetzungen muessen erfuellt sein
Damit Sie diese Rente bekommen, pruefen die Behoerden drei Dinge. Alle drei muessen gleichzeitig stimmen.
- Grad der Behinderung ab 50: Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Zahl zwischen 20 und 100. Sie zeigt, wie stark eine Behinderung ist. Ab 50 gelten Sie als schwerbehindert.
- 35 Jahre Wartezeit: Die Wartezeit ist die Mindestzeit in der Rentenversicherung. Dazu zaehlen Arbeitsjahre, Kindererziehung, Pflege von Angehoerigen und oft auch Zeiten der Ausbildung.
- Das passende Alter: Die Altersgrenze haengt vom Geburtsjahr ab. Die genaue Tabelle finden Sie im naechsten Abschnitt.
Entscheidend ist der Moment des Rentenbeginns. Die Schwerbehinderung muss genau dann noch anerkannt sein. Wenn Ihr Ausweis vorher auslaeuft, sollten Sie die Verlaengerung rechtzeitig beantragen.
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Kostenlos fragenTabelle: Altersgrenzen und Abschlaege nach Geburtsjahr
Die folgende Tabelle zeigt zwei Zeitpunkte. Links steht das Alter fuer den Start ohne Abzuege. Rechts steht der frueheste moegliche Start mit Abschlaegen. Ein Abschlag ist ein dauerhafter Abzug von Ihrer monatlichen Rente.
| Geburtsjahr | Ohne Abschlag ab | Frueh moeglich ab | Max. Abschlag |
|---|---|---|---|
| 1958 | 63 Jahre 4 Monate | 60 Jahre 4 Monate | 10,8 Prozent |
| 1959 | 63 Jahre 6 Monate | 60 Jahre 6 Monate | 10,8 Prozent |
| 1960 | 63 Jahre 8 Monate | 60 Jahre 8 Monate | 10,8 Prozent |
| 1961 | 63 Jahre 10 Monate | 60 Jahre 10 Monate | 10,8 Prozent |
| 1962 | 64 Jahre | 61 Jahre | 10,8 Prozent |
| 1963 | 64 Jahre 2 Monate | 61 Jahre 2 Monate | 10,8 Prozent |
| ab 1964 | 65 Jahre | 62 Jahre | 10,8 Prozent |
Die Werte gelten fuer den Stand 2026. Ihre persoenliche Altersgrenze steht auch in Ihrer jaehrlichen Renteninformation. Diesen Brief schickt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung automatisch zu.
Wie hoch sind die Abschlaege wirklich?
Die Regel ist einfach. Fuer jeden Monat, den Sie frueher starten, werden 0,3 Prozent abgezogen. Ein ganzes Jahr frueher kostet also 3,6 Prozent. Drei Jahre frueher ergeben den Maximalwert von 10,8 Prozent.
Ein Beispiel macht das klar. Angenommen, Ihre Rente betraegt rund 1.500 Euro im Monat. Bei einem Abschlag von 10,8 Prozent bleiben rund 1.338 Euro uebrig. Das sind ungefaehr 162 Euro weniger, jeden Monat.
Und dieser Abzug bleibt fuer immer. Er verschwindet nicht, wenn Sie die normale Altersgrenze erreichen. Auch die spaetere Hinterbliebenenrente wird dadurch kleiner.
Trotzdem kann ein frueher Start sinnvoll sein. Sie bekommen die Rente ja drei Jahre laenger. Ob sich das lohnt, haengt von Ihrer Gesundheit, Ihren Ersparnissen und Ihren Plaenen ab.
Es gibt noch einen dritten Weg: Sie koennen den Abschlag mit einer Sonderzahlung an die Rentenversicherung ausgleichen (Paragraf 187a SGB VI). Ab 50 Jahren duerfen Sie dafuer eine Auskunft anfordern und die Summe auch in Teilbetraegen einzahlen. Die Zahlung ist als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar. Ob sich das gegenueber einer privaten Rente rechnet, haengt von Ihrem Steuersatz in den letzten Arbeitsjahren ab.
Wer die Luecke schliessen will, kann zusaetzlich privat vorsorgen. Eine private Rentenversicherung zahlt eine zweite monatliche Rente und kann den Abschlag ganz oder teilweise ausgleichen. Wie viel dafuer noetig ist, sollten Sie in Ruhe durchrechnen lassen.
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Beratung anfragenAntrag stellen: So gehen Sie Schritt fuer Schritt vor
Die Rente kommt nicht automatisch. Sie muessen sie selbst beantragen. Planen Sie dafuer genug Zeit ein.
- Rund 12 Monate vorher: Pruefen Sie Ihren Versicherungsverlauf. Fehlen Zeiten aus Ausbildung oder Ausland, lassen Sie diese klaeren.
- Rund 6 Monate vorher: Pruefen Sie, ob Ihr Schwerbehindertenausweis am Rentenbeginn noch gueltig ist. Sonst rechtzeitig verlaengern lassen.
- Rund 3 Monate vorher: Stellen Sie den Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Das geht online, per Post oder persoenlich in einer Beratungsstelle.
- Unterlagen sammeln: Ausweis, Rentenversicherungs nummer, Bescheid ueber den Grad der Behinderung und Nachweise ueber Beschaeftigungszeiten.
Wichtig: Zwischen Antrag und erster Zahlung koennen einige Wochen liegen. Sorgen Sie fuer eine finanzielle Reserve in dieser Zeit.
Was Sie zusaetzlich absichern sollten
Die gesetzliche Rente allein reicht selten aus. Mit Abschlaegen wird die Luecke noch groesser. Deshalb lohnt sich ein Blick auf drei Bausteine.
- Private Altersvorsorge: Eine zusaetzliche Rente, die lebenslang gezahlt wird und den Abschlag abfedert.
- Krankenversicherung im Alter: Auch Rentner zahlen Beitraege. Diese werden direkt von der Rente abgezogen.
- Bestehende Vertraege pruefen: Manche Berufsunfaehigkeitsversicherungen oder Betriebsrenten enden zu einem festen Datum. Das passt nicht immer zum frueheren Rentenstart.
Jeder Fall ist anders. Ob sich ein frueher Rentenstart fuer Sie rechnet, haengt von vielen persoenlichen Faktoren ab. Eine unabhaengige Beratung hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.
Alessandra Massaro berat Sie gerne dazu, auf Deutsch und auf Italienisch. Gerade fuer Italiener in Deutschland ist das ein Vorteil, weil Rentenzeiten aus beiden Laendern oft zusammengerechnet werden muessen. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespraech.
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Häufige Fragen
Ab welchem Grad der Behinderung kann ich frueher in Rente gehen?
Kann ich mit Schwerbehinderung schon mit 60 in Rente gehen?
Muss die Schwerbehinderung schon 35 Jahre bestehen?
Darf ich neben dieser Rente weiter arbeiten?
Kann ich die Abschlaege durch eine Zahlung ausgleichen?
Was passiert, wenn mein Schwerbehindertenausweis ablaeuft?
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