Rente wegen Todes: Witwenrente und Waisenrente einfach erklärt
Rente wegen Todes einfach erklärt: Witwenrente, Waisenrente, Antrag, Fristen und Hinzuverdienst. Klar und verständlich auf Deutsch und Italienisch.

Alessandra Massaro
Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO
Aktualisiert am 18. Juli 2026
Eintrag im Vermittlerregister einsehen →Kurze Antwort
Rente wegen Todes ist der offizielle Name für die Hinterbliebenenrente. Stirbt ein Mensch, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommen Ehepartner und Kinder Geld. Es gibt drei Formen: Witwenrente, Waisenrente und Erziehungsrente. Man muss sie selbst beantragen.
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Was bedeutet Rente wegen Todes?
Der Name klingt kompliziert. Die Sache ist aber einfach. Rente wegen Todes ist das Geld, das die Familie bekommt, wenn ein Mensch stirbt.
Voraussetzung ist: Die verstorbene Person hat in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Also in die staatliche Rentenkasse, in die fast alle Angestellten Beiträge zahlen.
Ein anderes Wort dafür ist Hinterbliebenenrente. Hinterbliebene sind die Menschen, die zurückbleiben: der Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin, die Kinder.
Es gibt drei Formen:
- Witwenrente oder Witwerrente: für den Ehepartner.
- Waisenrente: für die Kinder.
- Erziehungsrente: für Geschiedene, die gemeinsame Kinder erziehen.
Wichtig: Das Geld kommt nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag stellen. Dazu unten mehr.
Wer hat Anspruch auf Witwenrente?
Für die Witwenrente müssen zwei Dinge stimmen. Erstens die Ehe, zweitens die Beitragszeit.
Zur Ehe: Sie müssen verheiratet gewesen sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben. Ein Zusammenleben ohne Trauschein reicht leider nicht.
Die Ehe sollte außerdem mindestens ein Jahr gedauert haben. Kürzere Ehen werden oft als Versorgungsehe angesehen. Das heißt: Die Rentenkasse vermutet, dass nur wegen der Rente geheiratet wurde. Bei einem plötzlichen Unfall gilt diese Vermutung meist nicht.
Zur Beitragszeit: Die verstorbene Person muss mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Diese fünf Jahre nennt man Wartezeit. Bei einem Arbeitsunfall kann diese Regel entfallen.
Für italienische Familien in Deutschland gibt es einen wichtigen Punkt. Beitragsjahre aus Italien können mitgezählt werden. Das regelt das europäische Sozialrecht. Wer also drei Jahre in Deutschland und zwanzig Jahre in Italien gearbeitet hat, sollte den Antrag trotzdem stellen.
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Kostenlos fragenKleine und große Witwenrente: der Unterschied
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwei Stufen. Der Unterschied liegt beim Alter, bei der Gesundheit und bei den Kindern.
Die kleine Witwenrente bekommen jüngere Hinterbliebene ohne Kind im Haushalt. Sie beträgt rund 25 Prozent der Rente, die die verstorbene Person bekommen hätte. Bei jüngeren Ehen wird sie meist nur 24 Monate gezahlt.
Die große Witwenrente beträgt rund 55 Prozent. Sie wird gezahlt, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Sie sind mindestens 47 Jahre alt.
- Sie erziehen ein Kind unter 18 Jahren.
- Sie sind erwerbsgemindert, können also aus gesundheitlichen Gründen kaum arbeiten.
| Form | Höhe (ungefähr) | Dauer |
|---|---|---|
| Kleine Witwenrente | rund 25 Prozent | meist 24 Monate |
| Große Witwenrente | rund 55 Prozent | ohne Zeitgrenze |
| Halbwaisenrente | rund 10 Prozent | bis 18, mit Ausbildung bis 27 |
| Vollwaisenrente | rund 20 Prozent | bis 18, mit Ausbildung bis 27 |
Diese Werte sind Richtwerte. Der genaue Betrag hängt vom Rentenkonto der verstorbenen Person ab. Lassen Sie sich Ihren persönlichen Fall in Ruhe ausrechnen.
Sterbevierteljahr und Hinzuverdienst
In den ersten drei Monaten nach dem Tod gilt eine Sonderregel. Sie heißt Sterbevierteljahr. In dieser Zeit bekommt der Ehepartner die volle Rente der verstorbenen Person weiter.
Das ist gedacht als Hilfe für den ersten Schock. Beerdigung, Behörden und laufende Kosten gehen weiter, auch wenn ein Gehalt plötzlich fehlt.
Nach diesen drei Monaten wird gerechnet. Dann prüft die Rentenkasse Ihr eigenes Einkommen. Verdienen Sie mehr als einen bestimmten Freibetrag, wird die Witwenrente gekürzt. Der Freibetrag liegt 2026 bei rund 1.100 Euro netto im Monat, plus ein Zuschlag für jedes Kind.
Was über dem Freibetrag liegt, wird zu etwa 40 Prozent angerechnet. Ein Beispiel zum Verstehen: Liegen Sie 500 Euro über dem Freibetrag, sinkt die Witwenrente um rund 200 Euro.
Genau hier merken viele Familien, dass die gesetzliche Rente allein nicht reicht. Eine private Rentenversicherung oder eine Risikolebensversicherung kann diese Lücke schließen. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, sollte man in Ruhe durchrechnen.
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Beratung anfragenWaisenrente für Kinder
Kinder haben einen eigenen Anspruch. Er ist unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren.
Stirbt ein Elternteil, gibt es die Halbwaisenrente. Sterben beide Eltern, gibt es die Vollwaisenrente. Die Vollwaisenrente ist deutlich höher.
Gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag. Danach geht es weiter, wenn das Kind noch lernt. Zum Beispiel bei Schule, Studium, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst. Die letzte Grenze ist der 27. Geburtstag.
Anspruch haben nicht nur leibliche Kinder. Auch Stiefkinder, Pflegekinder und Enkel können Waisenrente bekommen, wenn sie im Haushalt der verstorbenen Person lebten.
Ein eigener Verdienst des Kindes wird seit einigen Jahren nicht mehr angerechnet. Ein Nebenjob während der Ausbildung ist also kein Problem.
So stellen Sie den Antrag
Die Rente wegen Todes kommt nie von selbst. Sie müssen sie beantragen. Am besten schnell.
Der Grund: Wenn Sie den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod stellen, wird rückwirkend ab dem Sterbemonat gezahlt. Später wird oft nur ab Antragstellung gezahlt. Warten kostet also bares Geld.
Diese Unterlagen brauchen Sie meist:
- Sterbeurkunde im Original.
- Heiratsurkunde oder Urkunde der Lebenspartnerschaft.
- Rentenversicherungsnummer beider Personen.
- Geburtsurkunden der Kinder.
- Angaben zum eigenen Einkommen.
- Bankverbindung.
Den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Das geht online, per Post oder persönlich in einer Beratungsstelle. Auch viele Gemeinden helfen beim Ausfüllen.
Wichtig für die Zeit danach: Prüfen Sie auch die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitgebers und private Verträge. Dort schlummert oft weiteres Geld für Hinterbliebene, an das im ersten Moment niemand denkt.
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Ein Todesfall in der Familie ist schwer genug. Die Formulare machen es nicht leichter, besonders wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist.
Mein Rat in drei Schritten. Erstens: Antrag früh stellen, wegen der Zwölfmonatsfrist. Zweitens: alle Verträge der verstorbenen Person durchsehen. Drittens: die eigene Lücke ehrlich anschauen, solange noch Zeit ist.
Denn die Hinterbliebenenrente ersetzt nur einen Teil des Einkommens. Für Familien mit Kindern und laufendem Kredit ist das oft zu wenig. Genau dafür gibt es private Absicherung.
Als Versicherungsmaklerin nach § 34d GewO in Köln berate ich Familien auf Deutsch und auf Italienisch. Gerade für Italiener in Deutschland ist es viel wert, solche Dinge in der eigenen Sprache zu besprechen. Wenn Sie Ihre Situation prüfen lassen möchten, melden Sie sich einfach über das Kontaktformular.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Rentenkonto ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Rente wegen Todes?
Wie lange bekomme ich Witwenrente?
Wird mein eigenes Gehalt auf die Witwenrente angerechnet?
Zählen Arbeitsjahre aus Italien für die Hinterbliebenenrente?
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Bekommen auch unverheiratete Partner eine Rente wegen Todes?
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