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Riester-Rente kündigen: Was Sie vorher wissen sollten

Riester-Rente kündigen: Welche Fristen gelten, wie viel Förderung Sie zurückzahlen und welche Alternativen oft besser sind. Einfach erklärt für 2026.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 18. Juli 2026

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Sie können Ihre Riester-Rente meist zum Quartalsende mit drei Monaten Frist kündigen. Bei einer Kündigung müssen Sie alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Deshalb lohnt sich eine Kündigung selten. Besser sind oft eine Beitragsfreistellung oder ein Wechsel des Anbieters, weil dabei die Förderung erhalten bleibt.

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Kann man eine Riester-Rente überhaupt kündigen?

Ja, Sie können jederzeit kündigen. Niemand zwingt Sie, den Vertrag bis zur Rente zu behalten. Die Frage ist aber nicht, ob Sie dürfen. Die Frage ist, ob es sich lohnt.

Der Staat hat Ihren Vertrag mit Geld unterstützt. Das nennt man Förderung. Dazu gehören die jährlichen Zulagen und die Steuervorteile. Wenn Sie kündigen, will der Staat dieses Geld zurück.

Im Fachjargon heißt eine Kündigung schädliche Verwendung. Das bedeutet: Sie nutzen das Geld anders als für die Altersvorsorge. Genau deshalb entfällt die Förderung rückwirkend.

Viele Menschen wollen kündigen, weil sie mit ihrem Vertrag unzufrieden sind. Hohe Kosten, wenig Rendite, unklare Bedingungen. Das ist verständlich. Trotzdem gibt es fast immer bessere Wege als die Kündigung. Diese zeigen wir Ihnen weiter unten.

Welche Fristen gelten bei der Kündigung?

Bei den meisten Riester-Verträgen gilt eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende. Quartalsende bedeutet: 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember.

Ein Beispiel: Sie kündigen im Januar. Dann endet Ihr Vertrag zum 30. Juni, nicht schon zum 31. März. Die drei Monate müssen vollständig abgelaufen sein.

Diese Fristen sind je nach Vertragsart üblich:

VertragsartÜbliche Frist
Riester Rentenversicherung3 Monate zum Quartalsende
Riester Banksparplanmeist 3 Monate zum Quartalsende
Riester Fondssparplanoft kurzfristiger, je nach Anbieter
Wohn-RiesterSonderregeln, Beratung sinnvoll

Schauen Sie immer in Ihre Vertragsunterlagen. Dort steht die genaue Frist für Ihren Fall. Kündigen Sie schriftlich und lassen Sie sich die Kündigung bestätigen.

Nicht sicher, was für Sie passt? Fragen Sie einfach. Kostenlos und auf Italienisch oder Deutsch.

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Was passiert mit der staatlichen Förderung?

Das ist der wichtigste Punkt. Bei einer Kündigung müssen Sie die komplette Förderung zurückzahlen. Und zwar rückwirkend für alle Jahre.

Zurückgezahlt werden:

  • alle Grundzulagen, also der jährliche Zuschuss vom Staat
  • alle Kinderzulagen, die Sie für Ihre Kinder bekommen haben
  • alle Steuervorteile, die Sie über den Sonderausgabenabzug erhalten haben

Zusätzlich müssen Sie die Erträge versteuern. Erträge sind die Gewinne, die Ihr Geld im Vertrag erwirtschaftet hat. Diese werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet.

Ein grobes Beispiel: Wer 15 Jahre lang eingezahlt hat, kann schnell auf eine Rückzahlung von rund mehreren tausend Euro kommen. Bei Familien mit Kindern ist der Betrag noch höher, weil die Kinderzulagen großzügig sind.

Dazu kommen die Abschlusskosten. Diese haben Sie in den ersten Jahren bereits bezahlt. Bei einer Kündigung sind sie verloren. Der Auszahlungsbetrag liegt deshalb oft deutlich unter der Summe Ihrer Einzahlungen.

Wie hoch Ihre Rückzahlung genau ausfällt, hängt von Ihrem Vertrag und Ihrer Steuersituation ab. Lassen Sie das vor jeder Entscheidung prüfen.

Die bessere Alternative: beitragsfrei stellen

Es gibt einen Weg, bei dem die Förderung erhalten bleibt. Er heißt Beitragsfreistellung. Das bedeutet: Sie zahlen nichts mehr ein, aber der Vertrag läuft weiter.

Das sind die Vorteile:

  • Sie müssen keine Zulagen und keine Steuervorteile zurückzahlen
  • Das bereits angesparte Guthaben bleibt im Vertrag
  • Es wird weiter verzinst und wächst langsam weiter
  • Ab Rentenbeginn bekommen Sie eine kleinere, aber echte Rente
  • Sie können später wieder einzahlen, wenn es Ihre Lage erlaubt

Diese Lösung ist besonders sinnvoll, wenn Sie gerade wenig Geld haben. Zum Beispiel bei Jobverlust, Elternzeit oder einer Selbstständigkeit am Anfang. Sie verlieren nichts, Sie pausieren nur.

Ein Nachteil bleibt: Feste Kosten laufen bei manchen Verträgen weiter. Bei sehr kleinen Guthaben kann das Guthaben dadurch langsam schrumpfen. Auch das sollte man vorher durchrechnen.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Wechseln statt kündigen: der Anbieterwechsel

Wenn Ihr Vertrag teuer ist oder schlecht läuft, müssen Sie ihn nicht aufgeben. Sie können ihn übertragen. Das nennt man Anbieterwechsel.

Dabei wandert Ihr Guthaben zu einem neuen Riester-Vertrag. Die Förderung bleibt vollständig erhalten. Es gibt keine Rückzahlung, weil das Geld in der Altersvorsorge bleibt.

Für den Wechsel verlangen viele Anbieter eine Gebühr. Diese liegt häufig im Bereich von rund 50 bis 150 Euro. Ob sich das rechnet, hängt von der Höhe Ihres Guthabens und den laufenden Kosten ab.

Manchmal ist ein Riester-Vertrag aber schlicht nicht mehr das passende Produkt. Dann kann eine private Rentenversicherung ohne Förderung der flexiblere Weg sein. Sie ist freier bei der Auszahlung und meist transparenter in den Kosten. Die richtige Wahl hängt immer von Ihrem Einkommen, Ihrem Alter und Ihrer Familiensituation ab.

Wann eine Kündigung trotzdem sinnvoll sein kann

In wenigen Fällen kann eine Kündigung die richtige Entscheidung sein. Zum Beispiel dann:

  • Der Vertrag ist noch sehr jung und es wurde kaum Förderung kassiert
  • Das Guthaben ist sehr klein und die laufenden Kosten fressen es auf
  • Sie verlassen Deutschland dauerhaft und ziehen in ein Land außerhalb der EU
  • Sie brauchen das Geld akut und haben keine andere Möglichkeit

Wichtig für italienische Familien in Deutschland: Ein Umzug nach Italien ist kein Problem. Italien gehört zur EU, deshalb bleibt die Förderung in der Regel erhalten. Sie müssen Ihren Riester-Vertrag also nicht kündigen, nur weil Sie zurückgehen.

Jeder Vertrag ist anders. Bevor Sie kündigen, sollten Sie Ihre Zahlen kennen: Guthaben, erhaltene Förderung, laufende Kosten und Ihre Steuerlage. Wir schauen uns Ihre Unterlagen gerne in Ruhe an. Sprechen Sie uns einfach über das Kontaktformular an. Die Beratung findet auf Deutsch oder auf Italienisch statt, ganz wie es Ihnen lieber ist. Für steuerliche Detailfragen ziehen wir zusätzlich Ihren Steuerberater hinzu.

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Häufige Fragen

Wie viel Geld bekomme ich bei einer Kündigung ausgezahlt?

Sie bekommen Ihr Guthaben abzüglich der zurückzuzahlenden Zulagen und Steuervorteile. Auch die Abschlusskosten der ersten Jahre sind verloren. Der Auszahlungsbetrag liegt deshalb oft spürbar unter der Summe Ihrer eigenen Einzahlungen. Wie hoch er genau ist, steht in einer Modellrechnung Ihres Anbieters.

Muss ich die Förderung auch bei Beitragsfreistellung zurückzahlen?

Nein. Bei einer Beitragsfreistellung bleibt das Geld in der Altersvorsorge. Deshalb behalten Sie alle Zulagen und Steuervorteile. Sie zahlen einfach keine neuen Beiträge mehr ein und bekommen später eine kleinere Rente.

Kann ich meine Riester-Rente vor dem Rentenalter auszahlen lassen?

Eine vorzeitige Auszahlung gilt als schädliche Verwendung. Das heißt, die komplette Förderung wird zurückgefordert und die Erträge werden versteuert. Frühestens ab dem Alter von 62 Jahren ist eine reguläre Auszahlung möglich, bei älteren Verträgen teils ab 60 Jahren.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich nach Italien ziehe?

Innerhalb der EU bleibt die Förderung in der Regel erhalten. Ein Umzug nach Italien führt also normalerweise nicht zur Rückforderung. Bei einem Umzug in ein Land außerhalb der EU sieht es anders aus. Klären Sie das vor dem Umzug mit Ihrem Anbieter.

Wie kündige ich meine Riester-Rente richtig?

Kündigen Sie schriftlich und nennen Sie Ihre Vertragsnummer sowie den gewünschten Kündigungstermin. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung und um eine Aufstellung der Rückforderung. Prüfen Sie diese Aufstellung in Ruhe, bevor Sie endgültig zustimmen.

Ist ein Anbieterwechsel besser als eine Kündigung?

In den meisten Fällen ja. Beim Wechsel bleibt die Förderung vollständig erhalten, weil das Guthaben in einem Riester-Vertrag bleibt. Es fällt lediglich eine Wechselgebühr an. Ob sich der Wechsel rechnet, hängt von Guthaben und Kosten ab.

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