Witwenrente berechnen: So finden Sie heraus, wie viel Ihnen zusteht
Witwenrente berechnen leicht gemacht: Prozentsätze, Freibetrag, Anrechnung von eigenem Einkommen und ein Rechenbeispiel Schritt für Schritt.

Alessandra Massaro
Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO
Aktualisiert am 18. Juli 2026
Eintrag im Vermittlerregister einsehen →Kurze Antwort
Die Witwenrente berechnen Sie aus der Rente Ihres verstorbenen Partners. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent davon, die kleine Witwenrente 25 Prozent. In den ersten drei Monaten gibt es die volle Rente. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird teilweise abgezogen.
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Große oder kleine Witwenrente: Das ist der erste Schritt
Bevor Sie rechnen, müssen Sie wissen, welche Art von Witwenrente Sie bekommen. Es gibt zwei Formen. Der Unterschied ist groß.
Die große Witwenrente bekommen Sie, wenn mindestens einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie sind 47 Jahre alt oder älter.
- Sie erziehen ein eigenes Kind unter 18 Jahren.
- Sie sind erwerbsgemindert (Sie können aus gesundheitlichen Gründen kaum noch arbeiten).
Die kleine Witwenrente gilt für alle anderen. Also für jüngere Menschen ohne Kind und ohne Erwerbsminderung.
Wichtig: Die kleine Witwenrente wird meistens nur 24 Monate lang gezahlt. Die große Witwenrente läuft dagegen in der Regel bis zum Lebensende. Eine Ausnahme gibt es bei alten Ehen: Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und ist ein Partner vor 1962 geboren, gilt oft noch das alte Recht mit besseren Bedingungen.
Die Formel: Wie viel Prozent bekomme ich?
Die Berechnung geht immer von der Rente des Verstorbenen aus. Gemeint ist die Rente, die er oder sie bekommen hätte oder schon bekommen hat.
Dann gelten diese Prozentsätze:
| Art der Rente | Anteil | Dauer |
|---|---|---|
| Sterbevierteljahr (erste 3 Monate) | 100 Prozent | 3 Monate |
| Große Witwenrente | 55 Prozent | meist lebenslang |
| Kleine Witwenrente | 25 Prozent | meist 24 Monate |
Das Sterbevierteljahr ist eine Hilfe am Anfang. In den ersten drei Monaten nach dem Todesmonat bekommen Sie die volle Rente des Partners. Erst danach sinkt der Betrag auf 55 oder 25 Prozent.
Hatten Sie gemeinsame Kinder, kommt oft noch ein Zuschlag dazu. Dieser Zuschlag wird in Entgeltpunkten berechnet und fällt je nach Zahl der Kinder unterschiedlich aus.
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Kostenlos fragenRechenbeispiel: Witwenrente Schritt für Schritt
Ein einfaches Beispiel macht es klarer. Die Zahlen sind gerundet und dienen nur zur Erklärung.
Herr M. bekam eine Rente von rund 1.600 Euro brutto im Monat. Seine Frau ist 52 Jahre alt und arbeitet in Teilzeit.
- Schritt 1: Sie ist älter als 47. Also gilt die große Witwenrente.
- Schritt 2: Erste drei Monate: rund 1.600 Euro pro Monat.
- Schritt 3: Ab dem vierten Monat: 55 Prozent von 1.600 Euro, also rund 880 Euro brutto.
- Schritt 4: Von diesem Betrag gehen noch Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung ab.
- Schritt 5: Dann prüft die Rentenversicherung ihr eigenes Einkommen. Liegt es über dem Freibetrag, wird ein Teil abgezogen.
Am Ende bleibt oft deutlich weniger übrig, als viele erwarten. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die eigene Vorsorge. Eine private Rentenversicherung kann diese Lücke schließen, weil sie unabhängig von der gesetzlichen Rente ausgezahlt wird.
Freibetrag und Anrechnung: Was vom eigenen Einkommen abgeht
Das ist der Punkt, der die meisten überrascht. Wer selbst Geld verdient, bekommt oft weniger Witwenrente.
Es gibt aber einen Freibetrag (einen Betrag, der geschützt bleibt und nicht angerechnet wird). Im Jahr 2026 liegt dieser Freibetrag bei rund 1.100 Euro netto im Monat in den alten Bundesländern. Für jedes Kind, das noch Anspruch auf Waisenrente hat, steigt der Freibetrag um rund 230 Euro.
So funktioniert die Rechnung:
- Ihr Nettoeinkommen liegt unter dem Freibetrag: Es wird nichts abgezogen.
- Ihr Nettoeinkommen liegt darüber: Von dem Betrag über dem Freibetrag werden 40 Prozent abgezogen.
- Beispiel: 300 Euro über dem Freibetrag bedeuten rund 120 Euro weniger Witwenrente.
Angerechnet werden nicht nur Löhne. Auch eigene Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge zählen mit. Im Sterbevierteljahr wird dagegen noch nichts angerechnet.
Die genauen Beträge ändern sich jedes Jahr und hängen von Ihrem Wohnort ab. Lassen Sie Ihre Situation deshalb prüfen, bevor Sie feste Pläne machen.
Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.
Beratung anfragenWitwenrente für Italiener in Deutschland
Viele italienische Familien in Deutschland haben eine besondere Lage. Der Partner hat in beiden Ländern gearbeitet. Dann stellt sich die Frage: Zählen die italienischen Jahre mit?
Die kurze Antwort ist ja. Deutschland und Italien gehören zur EU. Beitragszeiten aus beiden Ländern werden zusammengezählt, damit Sie überhaupt einen Anspruch erreichen.
In der Praxis bedeutet das meistens: Sie bekommen zwei getrennte Zahlungen. Eine aus Deutschland und eine aus Italien. Jedes Land zahlt für die Jahre, die dort gesammelt wurden.
Den Antrag müssen Sie nicht doppelt stellen. Ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung reicht in der Regel. Die Behörden leiten die Unterlagen an das italienische INPS weiter. Das dauert allerdings oft mehrere Monate.
Wir beraten in unserem Büro in Köln auf Deutsch und auf Italienisch. Gerade bei Unterlagen aus zwei Ländern hilft es sehr, wenn jemand beide Sprachen spricht. Wenn Sie unsicher sind, welche Papiere Sie brauchen, schreiben Sie uns einfach. Wir schauen uns Ihren Fall in Ruhe an.
Antrag stellen: Fristen und Unterlagen
Die Witwenrente kommt nicht automatisch. Sie müssen sie beantragen. Das ist der wichtigste Satz in diesem Artikel.
Achten Sie auf die Frist. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod, wird rückwirkend ab dem Todestag gezahlt. Später gestellte Anträge gelten meist erst ab dem Antragsmonat. Dadurch geht Geld verloren.
Diese Unterlagen brauchen Sie normalerweise:
- Sterbeurkunde des Partners
- Heiratsurkunde oder Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Rentenversicherungsnummern von beiden Personen
- Nachweise über Ihr eigenes Einkommen
- Bankverbindung und Ausweis
Dieser Text ersetzt keine Rechts oder Steuerberatung. Die Höhe Ihrer Witwenrente hängt immer vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Auskunft bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Für die Frage, wie Sie die Lücke privat schließen können, beraten wir Sie gerne persönlich.
„Perfekte Beratung. Hat die richtige Versicherung für meine Familie gefunden. Sehr professionell.“
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Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Rente bekommt die Witwe?
Wird mein eigenes Gehalt auf die Witwenrente angerechnet?
Wie lange bekomme ich die Witwenrente?
Zählen Arbeitsjahre aus Italien für die deutsche Witwenrente?
Muss ich die Witwenrente versteuern?
Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?
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