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Witwenrente berechnen: So finden Sie heraus, wie viel Ihnen zusteht

Witwenrente berechnen leicht gemacht: Prozentsätze, Freibetrag, Anrechnung von eigenem Einkommen und ein Rechenbeispiel Schritt für Schritt.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 18. Juli 2026

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Die Witwenrente berechnen Sie aus der Rente Ihres verstorbenen Partners. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent davon, die kleine Witwenrente 25 Prozent. In den ersten drei Monaten gibt es die volle Rente. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird teilweise abgezogen.

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Große oder kleine Witwenrente: Das ist der erste Schritt

Bevor Sie rechnen, müssen Sie wissen, welche Art von Witwenrente Sie bekommen. Es gibt zwei Formen. Der Unterschied ist groß.

Die große Witwenrente bekommen Sie, wenn mindestens einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie sind 47 Jahre alt oder älter.
  • Sie erziehen ein eigenes Kind unter 18 Jahren.
  • Sie sind erwerbsgemindert (Sie können aus gesundheitlichen Gründen kaum noch arbeiten).

Die kleine Witwenrente gilt für alle anderen. Also für jüngere Menschen ohne Kind und ohne Erwerbsminderung.

Wichtig: Die kleine Witwenrente wird meistens nur 24 Monate lang gezahlt. Die große Witwenrente läuft dagegen in der Regel bis zum Lebensende. Eine Ausnahme gibt es bei alten Ehen: Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und ist ein Partner vor 1962 geboren, gilt oft noch das alte Recht mit besseren Bedingungen.

Die Formel: Wie viel Prozent bekomme ich?

Die Berechnung geht immer von der Rente des Verstorbenen aus. Gemeint ist die Rente, die er oder sie bekommen hätte oder schon bekommen hat.

Dann gelten diese Prozentsätze:

Art der RenteAnteilDauer
Sterbevierteljahr (erste 3 Monate)100 Prozent3 Monate
Große Witwenrente55 Prozentmeist lebenslang
Kleine Witwenrente25 Prozentmeist 24 Monate

Das Sterbevierteljahr ist eine Hilfe am Anfang. In den ersten drei Monaten nach dem Todesmonat bekommen Sie die volle Rente des Partners. Erst danach sinkt der Betrag auf 55 oder 25 Prozent.

Hatten Sie gemeinsame Kinder, kommt oft noch ein Zuschlag dazu. Dieser Zuschlag wird in Entgeltpunkten berechnet und fällt je nach Zahl der Kinder unterschiedlich aus.

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Rechenbeispiel: Witwenrente Schritt für Schritt

Ein einfaches Beispiel macht es klarer. Die Zahlen sind gerundet und dienen nur zur Erklärung.

Herr M. bekam eine Rente von rund 1.600 Euro brutto im Monat. Seine Frau ist 52 Jahre alt und arbeitet in Teilzeit.

  • Schritt 1: Sie ist älter als 47. Also gilt die große Witwenrente.
  • Schritt 2: Erste drei Monate: rund 1.600 Euro pro Monat.
  • Schritt 3: Ab dem vierten Monat: 55 Prozent von 1.600 Euro, also rund 880 Euro brutto.
  • Schritt 4: Von diesem Betrag gehen noch Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung ab.
  • Schritt 5: Dann prüft die Rentenversicherung ihr eigenes Einkommen. Liegt es über dem Freibetrag, wird ein Teil abgezogen.

Am Ende bleibt oft deutlich weniger übrig, als viele erwarten. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die eigene Vorsorge. Eine private Rentenversicherung kann diese Lücke schließen, weil sie unabhängig von der gesetzlichen Rente ausgezahlt wird.

Freibetrag und Anrechnung: Was vom eigenen Einkommen abgeht

Das ist der Punkt, der die meisten überrascht. Wer selbst Geld verdient, bekommt oft weniger Witwenrente.

Es gibt aber einen Freibetrag (einen Betrag, der geschützt bleibt und nicht angerechnet wird). Im Jahr 2026 liegt dieser Freibetrag bei rund 1.100 Euro netto im Monat in den alten Bundesländern. Für jedes Kind, das noch Anspruch auf Waisenrente hat, steigt der Freibetrag um rund 230 Euro.

So funktioniert die Rechnung:

  • Ihr Nettoeinkommen liegt unter dem Freibetrag: Es wird nichts abgezogen.
  • Ihr Nettoeinkommen liegt darüber: Von dem Betrag über dem Freibetrag werden 40 Prozent abgezogen.
  • Beispiel: 300 Euro über dem Freibetrag bedeuten rund 120 Euro weniger Witwenrente.

Angerechnet werden nicht nur Löhne. Auch eigene Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge zählen mit. Im Sterbevierteljahr wird dagegen noch nichts angerechnet.

Die genauen Beträge ändern sich jedes Jahr und hängen von Ihrem Wohnort ab. Lassen Sie Ihre Situation deshalb prüfen, bevor Sie feste Pläne machen.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Witwenrente für Italiener in Deutschland

Viele italienische Familien in Deutschland haben eine besondere Lage. Der Partner hat in beiden Ländern gearbeitet. Dann stellt sich die Frage: Zählen die italienischen Jahre mit?

Die kurze Antwort ist ja. Deutschland und Italien gehören zur EU. Beitragszeiten aus beiden Ländern werden zusammengezählt, damit Sie überhaupt einen Anspruch erreichen.

In der Praxis bedeutet das meistens: Sie bekommen zwei getrennte Zahlungen. Eine aus Deutschland und eine aus Italien. Jedes Land zahlt für die Jahre, die dort gesammelt wurden.

Den Antrag müssen Sie nicht doppelt stellen. Ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung reicht in der Regel. Die Behörden leiten die Unterlagen an das italienische INPS weiter. Das dauert allerdings oft mehrere Monate.

Wir beraten in unserem Büro in Köln auf Deutsch und auf Italienisch. Gerade bei Unterlagen aus zwei Ländern hilft es sehr, wenn jemand beide Sprachen spricht. Wenn Sie unsicher sind, welche Papiere Sie brauchen, schreiben Sie uns einfach. Wir schauen uns Ihren Fall in Ruhe an.

Antrag stellen: Fristen und Unterlagen

Die Witwenrente kommt nicht automatisch. Sie müssen sie beantragen. Das ist der wichtigste Satz in diesem Artikel.

Achten Sie auf die Frist. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod, wird rückwirkend ab dem Todestag gezahlt. Später gestellte Anträge gelten meist erst ab dem Antragsmonat. Dadurch geht Geld verloren.

Diese Unterlagen brauchen Sie normalerweise:

  • Sterbeurkunde des Partners
  • Heiratsurkunde oder Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Rentenversicherungsnummern von beiden Personen
  • Nachweise über Ihr eigenes Einkommen
  • Bankverbindung und Ausweis

Dieser Text ersetzt keine Rechts oder Steuerberatung. Die Höhe Ihrer Witwenrente hängt immer vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Auskunft bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Für die Frage, wie Sie die Lücke privat schließen können, beraten wir Sie gerne persönlich.

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Häufige Fragen

Wie viel Prozent der Rente bekommt die Witwe?

In den ersten drei Monaten nach dem Tod, dem sogenannten Sterbevierteljahr, gibt es 100 Prozent der Rente des Verstorbenen. Danach sind es 55 Prozent bei der großen Witwenrente und 25 Prozent bei der kleinen Witwenrente. Bei gemeinsamen Kindern kommt oft ein Zuschlag dazu.

Wird mein eigenes Gehalt auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, aber erst oberhalb eines Freibetrags. Dieser liegt 2026 bei rund 1.100 Euro netto im Monat und steigt pro Kind mit Waisenrentenanspruch um rund 230 Euro. Von dem Einkommen über dem Freibetrag werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Im Sterbevierteljahr erfolgt noch keine Anrechnung.

Wie lange bekomme ich die Witwenrente?

Die große Witwenrente wird in der Regel lebenslang gezahlt. Die kleine Witwenrente ist meist auf 24 Monate begrenzt. Bei einer Wiederheirat entfällt der Anspruch, allerdings gibt es dann häufig eine einmalige Abfindung.

Zählen Arbeitsjahre aus Italien für die deutsche Witwenrente?

Beitragszeiten aus Italien und Deutschland werden für den Anspruch zusammengerechnet, weil beide Länder zur EU gehören. Ausgezahlt wird danach meist getrennt: Deutschland zahlt für die deutschen Jahre, Italien über das INPS für die italienischen. Ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung reicht in der Regel aus.

Muss ich die Witwenrente versteuern?

Die Witwenrente gehört grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einkünften. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom steuerpflichtigen Anteil und von Ihren übrigen Einkünften ab. Viele Hinterbliebene zahlen am Ende keine Steuer. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?

Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todestag gestellte Anträge werden rückwirkend ab dem Todestag berücksichtigt. Danach beginnt die Zahlung meist erst mit dem Monat der Antragstellung. Ein später Antrag kann also bares Geld kosten.

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