ITALIENER

Ho lavorato in Germania e in Italia: come ottengo la pensione in entrambi i paesi?

Hai lavorato in Germania e in Italia? Scopri come funziona la totalizzazione dei contributi per ricevere la pensione in entrambi i paesi. Guida pratica in tedesco.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 17. Juni 2026

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Kurze Antwort

Wer in Deutschland und Italien gearbeitet hat, kann über die EU-Koordinierungsverordnung Nr. 883/2004 Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenrechnen lassen. Jedes Land zahlt dann anteilig eine eigene Rente, sobald die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Grundprinzip: Zwei Länder, zwei Renten

Viele Italienerinnen und Italiener in Nordrhein-Westfalen kennen die Situation: Man hat Jahre in einer deutschen Fabrik oder einem deutschen Betrieb gearbeitet, davor oder danach aber auch in Italien Beiträge gezahlt. Reichen die deutschen Jahre allein für eine Rente? Und was passiert mit den italienischen Beiträgen? Die Antwort liegt in einem EU-Mechanismus, den viele nicht kennen, obwohl er ihnen bares Geld bringen kann.

Wer in mehreren EU-Ländern gearbeitet hat, erhält nicht eine gemeinsame europäische Rente. Stattdessen zahlt jedes Land eine eigene, anteilige Rente für die Zeiten, in denen man dort versichert war. Das klingt einfach, ist aber in der Praxis mit einigen Bedingungen verbunden, die man kennen muss.

Die rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Sie gilt für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, also auch für Italienerinnen und Italiener, die in Deutschland leben oder gearbeitet haben. Wichtig: Diese Verordnung ersetzt nicht das deutsche oder das italienische Rentenrecht. Sie legt nur fest, wie die beiden Systeme zusammenarbeiten.

Deutschland und Italien haben zudem ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen, das historisch gewachsen ist und in vielen Fällen zusätzliche Regelungen enthält. In der Praxis ist heute jedoch die EU-Verordnung das maßgebliche Instrument für die meisten Fälle.

Wann greift die Zusammenrechnung der Beitragszeiten?

Für eine deutsche Altersrente braucht man mindestens fünf Jahre Pflichtbeitragszeit, die sogenannte allgemeine Wartezeit. Wer in Deutschland zum Beispiel nur drei Jahre gearbeitet hat, hätte ohne weitere Regelung keinen Rentenanspruch. Hier kommt die Zusammenrechnung ins Spiel, auf Italienisch auch Totalizzazione genannt.

Bei der Zusammenrechnung werden die Versicherungszeiten aus beiden Ländern addiert, um zu prüfen, ob die Mindestwartezeit in einem der Länder erfüllt ist. Konkret: Hat jemand drei Jahre in Deutschland und vier Jahre in Italien gearbeitet, kann die Deutsche Rentenversicherung die italienischen Jahre berücksichtigen, um festzustellen, ob die Wartezeit von fünf Jahren erreicht wird. Der tatsächliche Rentenbetrag wird dann aber nur für die drei deutschen Jahre berechnet.

Das gilt spiegelbildlich auch für die italienische Seite. Das INPS, der italienische Rentenversicherungsträger, kann seinerseits deutsche Versicherungszeiten hinzuziehen, um den Rentenanspruch in Italien zu prüfen. Die ausgezahlte italienische Rente bezieht sich dann aber nur auf die in Italien zurückgelegten Zeiten.

Wie hoch sind die Renten wirklich?

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: Wenn man Zeiten zusammenrechnet, bekommt man eine höhere Rente. Das stimmt so nicht. Die Zusammenrechnung hilft, den Anspruch dem Grunde nach zu sichern. Die Rentenhöhe richtet sich jedoch ausschließlich nach den tatsächlich in dem jeweiligen Land eingezahlten Beiträgen.

Wer zum Beispiel 25 Jahre in Deutschland gearbeitet hat und dabei durchschnittlich verdient hat, erhält eine deutsche Rente, die diesen 25 Jahren entspricht. Die deutschen Rentenpunkte, offiziell Entgeltpunkte genannt, werden nur für die in Deutschland versicherten Jahre vergeben. Für die Berechnung spielt es keine Rolle, ob daneben noch eine italienische Rente läuft.

Die Gesamtsumme aus beiden Renten kann in manchen Fällen auskömmlich sein, in anderen Fällen aber auch deutlich unter den Erwartungen liegen. Wer zum Beispiel in jedem Land nur wenige Jahre gearbeitet hat, wird feststellen, dass beide Renten für sich genommen sehr niedrig sind. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu planen und die eigene Rentenbiografie genau zu kennen.

Der praktische Ablauf: Wer macht was?

Den Rentenantrag stellt man in dem Land, in dem man zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnt oder zuletzt versichert war. Wohnt man in Deutschland, ist die Deutsche Rentenversicherung der erste Ansprechpartner. Sie übernimmt die Koordination und leitet die Informationen an das INPS weiter. Man muss den Antrag also nicht parallel in beiden Ländern stellen.

Allerdings sollte man alle Unterlagen vollständig vorbereiten. Dazu gehören Versicherungsverläufe aus beiden Ländern, Arbeitgebernachweise, Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide, die Versicherungszeiten belegen, sowie natürlich persönliche Dokumente. Wer in der Vergangenheit in Schwarzarbeit oder in Gelegenheitsjobs tätig war, ohne gemeldet zu sein, kann diese Zeiten nicht geltend machen.

Ein häufiges Problem in der Praxis: Viele ältere Migrantinnen und Migranten haben Lücken in ihren Unterlagen, weil Dokumente aus den 1970er oder 1980er Jahren fehlen. Hier kann es helfen, beim zuständigen INPS-Büro in Italien eine sogenannte estratto conto previdenziale, einen Versicherungsverlauf, anzufordern. Das ist kostenlos und online möglich.

  • Versicherungsverlauf Deutschland: kostenloser Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Versicherungsverlauf Italien: estratto conto INPS, online über MyINPS
  • Antrag stellen im Wohnsitzland, Weiterleitung erfolgt automatisch
  • Fristen beachten: Rente wird frühestens ab Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend
  • Steuerliche Behandlung beider Renten in Deutschland prüfen lassen

Steuerliche Besonderheiten für Doppelrentner

Wer sowohl eine deutsche als auch eine italienische Rente bezieht, muss sich mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien befassen. Als allgemeine Regel gilt: Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung werden grundsätzlich im Wohnsitzland besteuert. Wohnt man also in Deutschland, wird die Rente dort versteuert, auch wenn ein Teil vom INPS kommt.

In Deutschland unterliegen Renten seit der Rentenreform 2005 einer schrittweise steigenden Besteuerung. Wer 2025 in Rente geht, muss einen sehr hohen Anteil der Rente versteuern. Die genaue Quote hängt vom Renteneintrittsjahrgang ab. Es ist sinnvoll, frühzeitig mit einem Steuerberater zu sprechen, der beide Systeme kennt.

Auch das Thema Krankenversicherung im Alter ist für Doppelrentner relevant. In Deutschland besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR. Dabei werden jedoch Mindestversicherungszeiten in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorausgesetzt, was viele Migrantinnen und Migranten nicht auf dem Schirm haben.

Was ist mit den Kindern und dem Hinterbliebenenschutz?

Ein Thema, das bei der Rentenplanung für italienische Familien in Deutschland häufig übersehen wird, ist der Hinterbliebenenschutz. Stirbt ein Versicherter, bevor er Rente bezieht, haben Ehepartner und in manchen Fällen auch Kinder Anspruch auf eine Witwen- oder Waisenrente. Das gilt in Deutschland wie in Italien, jeweils für die dort zurückgelegten Versicherungszeiten.

Auch hier greift die EU-Verordnung: Die Hinterbliebenenbezüge werden anteilig von beiden Ländern berechnet und ausgezahlt. Es lohnt sich, die Begünstigten rechtzeitig zu benennen und sicherzustellen, dass der Partner oder die Partnerin über alle Versicherungsverläufe informiert ist. Im Ernstfall ist es sehr schwierig, fehlende Informationen nachzurecherchieren.

Ergänzend zur gesetzlichen Rente sollte man prüfen, ob eine private oder betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist. Wer in Deutschland arbeitet und dort steuerpflichtig ist, kann über verschiedene Wege Steuern sparen und zusätzliche Altersrücklagen aufbauen. Ob das klassische Produkte wie Riester oder andere Lösungen sein sollten, hängt stark von der individuellen Situation ab und verdient eine ehrliche Einzelfallberatung.

Häufige Fehler bei der Rentenplanung für Migranten

Ein sehr häufiger Fehler ist das zu späte Stellen des Rentenantrags. Die Rente wird in Deutschland nicht automatisch ausgezahlt. Sie muss beantragt werden, und sie wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wer zu spät beantragt, verliert Geld, das nicht mehr nachgezahlt wird.

Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass man ohne Sprachkenntnisse keine Nachteile hat. Bescheide der Deutschen Rentenversicherung sind auf Deutsch verfasst und enthalten Rechtsmittelbelehrungen mit Fristen. Wer einen Bescheid nicht versteht oder zu lange wartet, verliert möglicherweise seinen Widerspruchsanspruch. Hier ist professionelle Unterstützung keine Bequemlichkeit, sondern eine echte Schutzmaßnahme.

Schließlich unterschätzen viele den Wert einer frühzeitigen Rentenauskunft. Sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch das INPS bieten Auskünfte zum aktuellen Versicherungsstand an. Wer mit 45 oder 50 Jahren zum ersten Mal nachschaut, hat noch Zeit, Lücken zu schließen, zum Beispiel durch freiwillige Beiträge. Wer erst mit 63 nachschaut, hat diese Option oft nicht mehr.

  • Rentenantrag zu spät stellen: Verlust der Rentenansprüche für vergangene Monate
  • Unverstandene Bescheide ignorieren: Widerspruchsfristen verpassen
  • Fehlende Unterlagen nicht rechtzeitig besorgen
  • Freiwillige Beitragszahlung zur Lückenschließung nicht prüfen
  • Hinterbliebenenversorgung nicht organisieren

Fazit

Die Rentenplanung über zwei Länder hinweg ist komplex, aber lösbar. Wer früh plant, die richtigen Unterlagen zusammenstellt und die Fristen kennt, kann sowohl in Deutschland als auch in Italien eine eigene Rente erhalten. Ich berate Sie bei Massaro Versicherungen gerne auf Deutsch und auf Italienisch, kostenlos und unabhängig. Schreiben Sie mir über das Kontaktformular auf massaroversicherungen.com oder rufen Sie mich direkt an. Gemeinsam schauen wir uns Ihre Versicherungsbiografie an und klären, was für Sie wirklich sinnvoll ist.

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Häufige Fragen

Muss ich den Rentenantrag in Deutschland und in Italien gleichzeitig stellen?

Nein. Sie stellen den Antrag in dem Land, in dem Sie wohnen oder zuletzt versichert waren. Die zuständige Stelle, in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung, leitet alle nötigen Informationen an das INPS weiter. Sie müssen nicht doppelt aktiv werden.

Was passiert, wenn ich in Deutschland weniger als fünf Jahre gearbeitet habe?

Wenn Sie in Deutschland weniger als fünf Jahre versichert waren, greift die Zusammenrechnung mit den italienischen Beitragszeiten. Kommen Sie zusammen auf mindestens fünf Jahre, entsteht der deutsche Rentenanspruch. Der Rentenbetrag bezieht sich aber nur auf die deutschen Jahre.

Werden beide Renten in Deutschland versteuert, wenn ich hier wohne?

In der Regel ja. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien werden gesetzliche Renten im Wohnsitzland besteuert. Wohnen Sie in Deutschland, versteuern Sie grundsätzlich beide Renten hier. Eine Steuerberatung ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

Kann ich freiwillige Beiträge in Deutschland oder Italien zahlen, um Lücken zu schließen?

Ja, das ist grundsätzlich in beiden Ländern möglich, aber jeweils an Bedingungen geknüpft. In Deutschland können freiwillige Beiträge bis zu einem bestimmten Alter eingezahlt werden. Wie sinnvoll das ist, hängt von Ihrer konkreten Rentenbiografie ab.

Gilt die EU-Verordnung 883/2004 auch für Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland und Italien gearbeitet haben?

Nein, die EU-Verordnung gilt grundsätzlich nur für EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie bestimmte Drittstaatsangehörige mit legalem Aufenthalt. Für Nicht-EU-Bürger kann das bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Herkunftsland greifen, sofern eines existiert.

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