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Junior-Depot für Kinder: Steuern, Freibeträge und was Eltern in Deutschland wirklich wissen müssen

Junior-Depot für Kinder in Deutschland: Welche Steuerfreibeträge gelten, wann das Finanzamt zuschlägt und ob ein Fondssparplan die bessere Wahl ist.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 16. Juni 2026

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Kurze Antwort

Kinder haben in Deutschland denselben Sparerpauschbetrag wie Erwachsene: 1.000 Euro pro Jahr (Stand 2024). Dazu kommt der Grundfreibetrag. Gewinne im Junior-Depot bleiben bis zu dieser Grenze steuerfrei, darüber fällt Abgeltungssteuer von 25 Prozent an.

Was ist ein Junior-Depot überhaupt?

Ein Junior-Depot klingt nach einer einfachen Sache: Geld für das Kind anlegen, Zinsen kassieren, fertig. In der Praxis stellen sich aber viele Eltern die gleichen Fragen: Muss das Kind Steuern zahlen? Zählt das Depot beim Kindergeld? Und ist ein Fondssparplan steuerlich vielleicht günstiger? Dieser Leitfaden beantwortet diese Fragen sachlich, ohne Fachchinesisch. Für Eltern mit Wurzeln in Italien oder anderen Ländern biete ich meine Beratung auch auf Italienisch an.

Ein Junior-Depot ist ein Wertpapierdepot, das auf den Namen eines minderjährigen Kindes läuft. Die Eltern eröffnen es als gesetzliche Vertreter, aber rechtlich gehört das Guthaben dem Kind. Das ist ein wichtiger Unterschied zu einem normalen Depot der Eltern, auf dem man einfach Geld für das Kind zur Seite legt. Mit der Volljährigkeit des Kindes geht das Depot vollständig in dessen Verfügungsgewalt über.

Diese rechtliche Trennung hat steuerliche Konsequenzen. Die Erträge im Junior-Depot werden dem Kind zugerechnet, nicht den Eltern. Das Kind nutzt also seinen eigenen Sparerpauschbetrag und seinen eigenen Grundfreibetrag. Solange die Erträge unter diesen Grenzen bleiben, zahlt das Kind keine Steuer. Das klingt gut, und oft ist es das auch. Aber es gibt ein paar Fallstricke, die man kennen sollte.

Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag für Kinder

Kinder sind steuerlich eigenständige Personen. Das bedeutet: Jedes Kind hat ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf den Sparerpauschbetrag, der seit 2023 bei 1.000 Euro pro Jahr liegt. Dazu kommt der allgemeine Grundfreibetrag, der jedes Jahr angepasst wird und für das Steuerjahr 2024 bei 11.604 Euro liegt. Solange die Kapitalerträge des Kindes unter dem Sparerpauschbetrag bleiben, muss keine Abgeltungssteuer abgeführt werden.

Überschreiten die Erträge den Sparerpauschbetrag, greift die Abgeltungssteuer von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Um die automatische Quellensteuer zu vermeiden, können Eltern beim Depot der Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 Euro für das Kind einrichten. Das klingt einfach. Es gibt aber eine Besonderheit: Wenn das Kind neben dem Depot noch andere Kapitalerträge hat, etwa aus einem Sparbuch, müssen alle Quellen zusammengerechnet werden.

Wann wird es steuerlich kompliziert?

Die meisten Junior-Depots mit moderaten Einzahlungen bleiben jahrelang unter dem Freibetrag. Bei einem monatlichen Sparplan von 50 oder 100 Euro wird das Kind in der Ansparphase kaum steuerpflichtige Erträge erzielen, weil Dividenden und realisierte Gewinne relativ gering bleiben. Anders sieht es aus, wenn Großeltern oder Paten größere Einmalbeträge einzahlen oder wenn das Depot sehr gut gelaufen ist und man Anteile verkauft.

Ein konkretes Beispiel: Das Depot des Kindes hat nach einigen Jahren einen Wert von 30.000 Euro erreicht, und die Eltern verkaufen Anteile im Wert von 15.000 Euro mit einem Kursgewinn von 4.000 Euro. Dieser Gewinn übersteigt den Sparerpauschbetrag deutlich. Die übersteigenden 3.000 Euro werden mit 25 Prozent versteuert, also rund 750 Euro Abgeltungssteuer. Das ist nicht dramatisch, sollte aber in der Planung berücksichtigt werden.

Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Wird das Kind als steuerlich anzuerkennendes Kind geführt und bezieht Kindergeld, hat das Depot selbst keinen direkten Einfluss auf den Kindergeldanspruch. Wichtig ist nur, dass das Vermögen dem Kind gehört und nicht als Einkommen der Eltern gilt. Eltern sollten aber aufpassen, dass das Kind das Geld nach der Volljährigkeit tatsächlich frei verwenden kann. Das Depot lässt sich nicht einfach zurückfordern.

Junior-Depot vs. fondsgebundene Kindervorsorge: ein ehrlicher Vergleich

Fondsgebundene Kindervorsorgeprodukte, also Kinderpolicen mit Fondsanlage, werden oft als Alternative zum Junior-Depot angeboten. Der steuerliche Vorteil liegt hier in der sogenannten 12/62-Regel: Wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr des Versicherungsnehmers erfolgt, werden die Erträge nur zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, also nach dem Halbeinkünfteverfahren. Das kann günstiger sein als die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent, muss es aber nicht.

Bei einer Kinderpolice ist in der Regel das Kind der Versicherte, aber oft ein Elternteil der Versicherungsnehmer. Das beeinflusst, wer steuerlich profitiert und wann. Außerdem fallen bei fondsgebundenen Policen laufende Kosten an, die beim reinen Depot nicht existieren: Verwaltungsgebühren, Risikokosten, manchmal auch Abschlusskosten. Diese Kosten können die steuerlichen Vorteile teilweise auffressen. Es lohnt sich deshalb, beide Varianten konkret durchzurechnen, bevor man sich entscheidet.

Meine ehrliche Einschätzung aus der Beratungspraxis: Für Eltern, die einfach und günstig Geld für das Kind anlegen wollen, ist ein Junior-Depot mit einem kostengünstigen ETF-Sparplan meistens die transparentere Wahl. Die fondsgebundene Kinderpolice kann sinnvoll sein, wenn die 12/62-Regel tatsächlich greifen soll und der persönliche Steuersatz der Eltern langfristig hoch bleibt. Das ist aber nicht bei jedem der Fall.

  • Junior-Depot: günstige Kosten, volle Flexibilität, Abgeltungssteuer 25 Prozent auf Erträge über Freibetrag
  • Fondsgebundene Kinderpolice: steuerliches Halbeinkünfteverfahren möglich, aber laufende Kosten zu beachten
  • 12/62-Regel gilt nur bei Versicherungslösungen, nicht beim Depot
  • Depot geht mit 18 Jahren an das Kind über, Police je nach Vertragsgestaltung
  • Kosten sind beim ETF-Depot in der Regel deutlich geringer

Besonderheiten für Familien mit Migrationshintergrund

Viele Familien mit italienischen oder anderen europäischen Wurzeln, die in Deutschland leben, fragen sich, ob das Depot in Deutschland die einzige Option ist oder ob man auch im Herkunftsland anlegen kann. Grundsätzlich ist das möglich, aber dann gelten Meldepflichten. Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss Kapitalerträge aus ausländischen Depots in der deutschen Steuererklärung angeben. Eine automatische Quellensteuer wie bei deutschen Banken gibt es dort nicht.

Das bedeutet mehr Verwaltungsaufwand und das Risiko, Fristen oder Meldepflichten zu übersehen. Für die meisten Familien ist es praktikabler, das Junior-Depot bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker zu führen. Die Abgeltungssteuer wird automatisch abgeführt, der Freistellungsauftrag lässt sich einfach einrichten, und die Kontoauszüge sind auf Deutsch, was spätere Fragen mit dem Finanzamt vereinfacht. Wenn Sie sich unsicher sind oder auf Italienisch beraten werden möchten, können Sie mich direkt kontaktieren. Ich biete eine kostenlose Erstberatung auf Deutsch und auf Italienisch an.

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung richtig nutzen

Der Freistellungsauftrag für ein Junior-Depot wird von den Eltern als gesetzliche Vertreter beim Kreditinstitut gestellt. Er kann bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro eingerichtet werden. Wenn das Kind bei mehreren Banken Konten oder Depots hat, muss der Betrag aufgeteilt werden. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro nicht übersteigen, sonst droht eine Nachforderung durch das Finanzamt.

Eine Alternative zum Freistellungsauftrag ist die Nichtveranlagungs-Bescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Sie wird vom Finanzamt ausgestellt und bescheinigt, dass das Kind voraussichtlich keine Einkommensteuer schuldet. Mit einer NV-Bescheinigung kann die Bank auf den Steuerabzug ganz verzichten, auch wenn die Erträge höher sind als der Sparerpauschbetrag, solange das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Das ist besonders nützlich, wenn das Depot höhere Ausschüttungen hat. Die Bescheinigung muss alle drei Jahre erneuert werden.

Häufige Fehler beim Junior-Depot und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist, dass Eltern kein Freistellungsauftrag einrichten und dann am Jahresende merken, dass die Bank Abgeltungssteuer einbehalten hat. Das lässt sich über die Steuererklärung des Kindes zurückfordern, kostet aber Zeit und Nerven. Einfacher ist es, den Freistellungsauftrag von Anfang an korrekt einzurichten. Wer mehrere Konten für das Kind nutzt, sollte die Aufteilung sorgfältig planen.

Ein weiterer Fehler betrifft die Volljährigkeit. Viele Eltern gehen davon aus, dass das Geld im Depot automatisch für einen bestimmten Zweck verwendet wird, etwa für das Studium. Das stimmt nicht. Mit 18 Jahren kann das Kind frei über das Depot verfügen, ohne Zustimmung der Eltern. Wer das Geld zweckgebunden halten möchte, sollte das entweder offen mit dem Kind besprechen oder eine andere Anlageform prüfen, bei der die Verfügbarkeit vertraglich geregelt ist.

Schließlich unterschätzen manche Eltern den Verwaltungsaufwand bei ausschüttenden Fonds. Jede Ausschüttung ist steuerlich relevant, auch wenn sie automatisch wieder angelegt wird. Thesaurierende ETFs können hier einfacher zu handhaben sein, weil keine regelmäßigen Ausschüttungen anfallen. Allerdings gilt seit 2018 auch für thesaurierende Fonds die Vorabpauschale, ein fiktiver Mindestgewinn, der jährlich versteuert werden kann. Das Thema ist komplex und lohnt eine individuelle Beratung.

  • Freistellungsauftrag vergessen: führt zu unnötigem Steuerabzug
  • NV-Bescheinigung nicht beantragt, obwohl sinnvoll
  • Depot-Gesamtbetrag bei mehreren Banken nicht koordiniert
  • Kind nach Volljährigkeit hat freien Zugriff: frühzeitig besprechen
  • Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs nicht berücksichtigt

Fazit

Ein Junior-Depot ist für viele Familien in Deutschland ein sinnvolles Instrument, um frühzeitig Vermögen für Kinder aufzubauen. Die steuerlichen Regeln sind überschaubar, wenn man den Sparerpauschbetrag nutzt, den Freistellungsauftrag einrichtet und die Besonderheiten bei größeren Beträgen im Blick behält. Ob ein reines Depot oder eine fondsgebundene Kindervorsorge besser passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ich berate Sie dazu gerne, kostenlos und ohne Verkaufsdruck, auf Deutsch oder auf Italienisch. Schreiben Sie mir einfach über das Kontaktformular auf massaroversicherungen.com.

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Häufige Fragen

Muss mein Kind Steuern auf Gewinne im Junior-Depot zahlen?

Nur wenn die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr übersteigen. Darüber hinaus greift die Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt.

Kann ich als Elternteil das Geld im Junior-Depot zurückfordern?

Nein. Das Guthaben im Junior-Depot gehört rechtlich dem Kind. Nach Volljährigkeit verfügt das Kind frei darüber. Eine Rückforderung durch die Eltern ist in der Regel nicht möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung beim Kinderdepot?

Der Freistellungsauftrag stellt bis zu 1.000 Euro steuerfrei. Die NV-Bescheinigung vom Finanzamt kann höhere Beträge abdecken, wenn das Gesamteinkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie muss alle drei Jahre erneuert werden.

Beeinflusst das Junior-Depot den Kindergeldanspruch?

In der Regel nein. Das Vermögen des Kindes im Depot wird beim Kindergeld grundsätzlich nicht als Einkommen der Eltern gewertet. Für Detailfragen zur eigenen Situation empfiehlt sich eine individuelle Beratung.

Ist eine fondsgebundene Kindervorsorge steuerlich besser als ein Junior-Depot?

Nicht pauschal. Die 12/62-Regel kann bei einer Versicherungslösung das Halbeinkünfteverfahren ermöglichen, was günstiger sein kann als 25 Prozent Abgeltungssteuer. Aber die laufenden Kosten der Police müssen dagegen gerechnet werden.

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