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Lebensversicherung kündigen: Fristen, Rückkaufswert und die besseren Alternativen

Lebensversicherung kündigen: Fristen, Rückkaufswert, Steuer und bessere Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Verkauf. Einfach erklärt für 2026.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 11. September 2026

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Sie können Ihre Lebensversicherung meist zum Monats oder Quartalsende kündigen. Die Frist steht in Ihrem Vertrag und liegt oft bei vier Wochen. Ausgezahlt wird der Rückkaufswert, nicht die Summe Ihrer Beiträge. In den ersten Jahren ist dieser Wert deutlich niedriger. Prüfen Sie deshalb vorher Alternativen wie Beitragsfreistellung, Verkauf oder Beitragssenkung.

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Wann kann ich meine Lebensversicherung kündigen?

Sie dürfen Ihre Lebensversicherung jederzeit kündigen. Niemand kann Sie zwingen, den Vertrag bis zum Ende zu bezahlen. Wichtig ist nur, dass Sie die richtige Frist einhalten.

Bei den meisten Verträgen gilt: Sie können zum Ende des Monats oder zum Ende des Quartals kündigen. Die Kündigungsfrist liegt oft bei vier Wochen. Der genaue Satz steht in Ihren Versicherungsbedingungen unter dem Punkt Kündigung.

Für die Kündigung brauchen Sie nur wenige Angaben:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • die Versicherungsnummer, sie steht auf jedem Brief
  • den Satz, dass Sie den Vertrag ordentlich kündigen
  • den Wunschtermin, zum Beispiel zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Ihre Bankverbindung für die Auszahlung

Schicken Sie die Kündigung schriftlich. Eine E Mail reicht heute bei fast allen Gesellschaften. Bitten Sie immer um eine schriftliche Bestätigung mit dem Kündigungsdatum und dem Auszahlungsbetrag.

Was bekomme ich ausgezahlt? Der Rückkaufswert einfach erklärt

Bei einer Kündigung bekommen Sie den sogenannten Rückkaufswert. Das ist das Geld, das nach Abzug aller Kosten noch in Ihrem Vertrag steckt. Es ist fast nie so viel, wie Sie eingezahlt haben.

Der Grund ist einfach. Ein Teil Ihrer Beiträge geht in die Abschlusskosten (die Provision und die Verwaltung am Anfang) und in den Risikoschutz. Diese Kosten werden in den ersten Jahren zuerst verrechnet. Deshalb ist der Rückkaufswert am Anfang besonders niedrig.

Laufzeit bisherEingezahlt (100 Euro im Monat)Typischer Rückkaufswert
3 Jahrerund 3.600 Eurooft deutlich unter der Hälfte
10 Jahrerund 12.000 Euromeist im Bereich der Einzahlungen
20 Jahre und mehrrund 24.000 Euroin der Regel darüber, je nach Überschüssen

Die Zahlen sind nur ein grobes Muster. Jeder Vertrag rechnet anders. Fragen Sie Ihre Gesellschaft schriftlich nach dem aktuellen Rückkaufswert. Diese Auskunft ist kostenlos und unverbindlich.

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Vier Alternativen zur Kündigung

Kündigen ist selten die beste Lösung. Meist gibt es einen Weg, der weniger Geld kostet. Diese vier Möglichkeiten sollten Sie prüfen.

  • Beitrag senken. Sie zahlen weniger im Monat, der Vertrag läuft aber weiter. Gut, wenn das Geld nur vorübergehend knapp ist.
  • Beitragsfreistellung. Sie zahlen gar nichts mehr, der Vertrag bleibt bestehen. Das angesparte Geld arbeitet weiter bis zum Ende der Laufzeit.
  • Beitragspause. Viele Gesellschaften erlauben eine Pause von sechs bis zwölf Monaten. Danach zahlen Sie normal weiter.
  • Verkauf am Zweitmarkt. Spezielle Käufer übernehmen Ihren Vertrag. Sie zahlen oft mehr als den Rückkaufswert, weil sie den Vertrag weiterführen.

Wenn Sie den Vertrag nur wegen des Todesfallschutzes behalten, gibt es einen fünften Weg. Eine reine Risikolebensversicherung schützt Ihre Familie zu einem Bruchteil des Beitrags, weil sie kein Geld anspart. Für viele Familien ist das die günstigere Kombination: günstiger Schutz plus getrennte Geldanlage.

Steuern: Was Sie vor der Kündigung wissen sollten

Bei der Auszahlung kann Steuer anfallen. Entscheidend ist, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

  • Abschluss bis Ende 2004: Die Auszahlung ist oft komplett steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden.
  • Abschluss ab 2005: Auf den Gewinn (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge) fällt Steuer an. Bei Kündigung vor Ablauf gilt in der Regel die Abgeltungsteuer.
  • Halbeinkünfteverfahren: Wer erst ab 62 Jahren und nach zwölf Jahren Laufzeit auszahlen lässt, muss meist nur die Hälfte des Gewinns versteuern.

Alte Verträge aus der Zeit vor 2005 sind deshalb oft sehr wertvoll. Eine Kündigung kann diesen Steuervorteil für immer zerstören. Wir dürfen keine Steuerberatung leisten. Sprechen Sie vor einer Kündigung bitte mit Ihrem Steuerberater über Ihren konkreten Fall.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Wann eine Kündigung trotzdem sinnvoll sein kann

Es gibt Situationen, in denen eine Kündigung die richtige Entscheidung ist. Zum Beispiel diese:

  • Sie haben teure Schulden, etwa einen Dispokredit mit hohen Zinsen. Diese Zinsen sind fast immer höher als der Ertrag der Police.
  • Der Vertrag ist sehr jung und die Rendite nach Kosten ist absehbar schwach.
  • Sie brauchen das Geld dringend und haben keine anderen Reserven.
  • Sie sind alleinstehend, ohne Kinder und ohne Kredit. Dann brauchen Sie oft gar keinen Todesfallschutz.

Wichtig ist die Reihenfolge. Kündigen Sie eine alte Police nie, bevor ein neuer Schutz fest zugesagt ist. Ihr Gesundheitszustand entscheidet über neue Verträge. Wer heute krank ist, bekommt vielleicht keinen neuen Vertrag mehr.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit, bevor Sie etwas unterschreiben. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

  • Fordern Sie schriftlich den aktuellen Rückkaufswert und den Wert bei Beitragsfreistellung an.
  • Suchen Sie das Abschlussdatum heraus. Vor 2005 heißt oft: behalten.
  • Fragen Sie nach dem Garantiezins Ihres Vertrags. Alte Verträge mit 3 oder 4 Prozent sind heute kaum zu ersetzen.
  • Holen Sie ein Angebot vom Zweitmarkt ein, wenn der Vertrag schon länger läuft.
  • Erst danach entscheiden.

Sie sind unsicher, welcher Weg für Sie passt? Wir schauen uns Ihren Vertrag gemeinsam an und rechnen die Varianten durch, bevor Sie etwas kündigen. Die Beratung findet auf Deutsch statt, für italienische Familien in Deutschland auch auf Italienisch. Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular und schicken Sie uns Ihre letzte Standmitteilung mit.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Auszahlung nach der Kündigung?

In der Regel überweist die Gesellschaft das Geld innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach dem Kündigungstermin. Voraussetzung ist, dass alle Unterlagen vorliegen und Ihre Bankverbindung bekannt ist. Fragen Sie in der Kündigung direkt nach einer schriftlichen Bestätigung mit Auszahlungsdatum.

Kann ich meine Kündigung rückgängig machen?

Manchmal ja. Solange das Geld noch nicht ausgezahlt wurde, zeigen sich viele Gesellschaften kulant und setzen den Vertrag fort. Melden Sie sich dafür sofort schriftlich. Nach der Auszahlung ist der alte Vertrag endgültig beendet und lässt sich nicht wiederherstellen.

Was ist besser: kündigen oder beitragsfrei stellen?

Bei alten Verträgen mit hohem Garantiezins ist die Beitragsfreistellung fast immer besser. Das angesparte Kapital bleibt im Vertrag und wird weiter verzinst. Kündigen lohnt eher, wenn der Vertrag jung ist oder Sie das Geld dringend brauchen. Lassen Sie beide Werte vorher schriftlich ausrechnen.

Verliere ich meinen Todesfallschutz bei der Kündigung?

Ja, mit der Kündigung endet der Schutz für Ihre Hinterbliebenen. Wenn Familie oder ein Kredit abgesichert werden müssen, sollten Sie vorher eine Risikolebensversicherung abschließen. Erst wenn der neue Vertrag verbindlich angenommen ist, sollten Sie den alten beenden.

Lohnt sich der Verkauf am Zweitmarkt wirklich?

Er kann sich lohnen, meist bei Verträgen, die schon viele Jahre laufen und eine gewisse Mindestsumme erreicht haben. Käufer zahlen oft etwas mehr als den Rückkaufswert. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie sie mit dem Wert bei Beitragsfreistellung.

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?

Nein. Eine ordentliche Kündigung braucht keine Begründung. Es reicht, dass Sie den Vertrag klar benennen, die Versicherungsnummer angeben und den Kündigungstermin nennen. Bewahren Sie eine Kopie und den Sendenachweis gut auf.

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Quellen und weiterführende Informationen