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Pflegeversicherung Leistungen: Was Sie bei Pflegegrad 1 bis 5 bekommen

Welche Leistungen zahlt die Pflegeversicherung? Pflegegeld, Sachleistung und Zuschüsse nach Pflegegrad 1 bis 5, einfach erklärt mit Beträgen für 2026.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 18. Juli 2026

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Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad Pflegegeld für die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst. Dazu kommen Zuschüsse für das Pflegeheim, für Hilfsmittel, für den Umbau der Wohnung und für Entlastung im Alltag. Die Leistungen sind gedeckelt und decken selten alle Kosten.

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Was ist die Pflegeversicherung überhaupt?

Die Pflegeversicherung ist eine eigene Sozialversicherung in Deutschland. Jeder, der krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert. Sie zahlen den Beitrag jeden Monat mit, meist zusammen mit dem Beitrag zur Krankenkasse.

Die Pflegeversicherung springt ein, wenn jemand im Alltag dauerhaft Hilfe braucht. Zum Beispiel beim Waschen, beim Anziehen, beim Essen oder beim Gehen. Wichtig ist ein Punkt, den viele nicht kennen: Sie ist eine Teilkaskoversicherung. Das heißt, sie zahlt nur einen Teil der Kosten, nie alles.

Wer wissen will, wie das System insgesamt aufgebaut ist, findet einen Überblick auf unserer Seite zur Pflegeversicherung in Deutschland. Hier geht es konkret um die einzelnen Leistungen.

Pflegegrad 1 bis 5: die Grundlage für alle Leistungen

Ohne Pflegegrad gibt es kein Geld. Der Pflegegrad sagt, wie stark jemand im Alltag eingeschränkt ist. Er wird von einem Gutachter festgestellt. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten die Firma Medicproof.

Der Gutachter schaut sich sechs Bereiche an, zum Beispiel Beweglichkeit, Gedächtnis und Selbstversorgung. Daraus entstehen Punkte, und aus den Punkten der Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung, nur wenige Leistungen.
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung, erste volle Leistungen.
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege.

Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistung. Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt, um den Antrag auszulösen.

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Pflegegeld und Pflegesachleistung: die zwei Hauptleistungen

Bei Pflege zu Hause gibt es zwei Wege. Entweder pflegen Angehörige, dann gibt es Pflegegeld. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Sie kann frei darüber verfügen.

Oder ein ambulanter Pflegedienst kommt ins Haus, dann gibt es Pflegesachleistung. Dieses Geld sieht die Familie nicht, es geht direkt an den Pflegedienst. Auch eine Mischung aus beidem ist möglich, das nennt sich Kombinationsleistung.

Die folgenden Werte sind Monatsbeträge und dienen der groben Orientierung. Die genauen Sätze kann Ihnen Ihre Pflegekasse bestätigen:

PflegegradPflegegeld pro MonatSachleistung pro Monat
Grad 1kein Pflegegeldkeine Sachleistung
Grad 2rund 350 Eurorund 800 Euro
Grad 3rund 600 Eurorund 1.500 Euro
Grad 4rund 800 Eurorund 1.860 Euro
Grad 5rund 990 Eurorund 2.300 Euro

Sie sehen: Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistung. Dafür gibt es andere kleine Hilfen, die im nächsten Abschnitt stehen.

Weitere Leistungen, die viele nicht kennen

Neben Pflegegeld und Sachleistung gibt es mehrere Zusatztöpfe. Sie werden oft nicht abgerufen, weil sie schlicht unbekannt sind.

  • Entlastungsbetrag: rund 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Für Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung.
  • Verhinderungspflege: Geld für eine Ersatzpflege, wenn die pflegende Person krank ist oder in den Urlaub fährt.
  • Kurzzeitpflege: vorübergehende Pflege im Heim, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Pflegehilfsmittel: rund 42 Euro im Monat für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 Euro je Maßnahme, zum Beispiel für eine barrierefreie Dusche oder einen Treppenlift.
  • Hausnotruf: monatlicher Zuschuss für ein Notrufgerät in der Wohnung.
  • Pflegekurse: kostenlose Schulungen für Angehörige, die selbst pflegen.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt. Das macht die Planung einfacher. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem aktuellen Stand Ihres Budgets.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Warum die Leistungen fast nie reichen

Jetzt kommt der wichtigste Teil. Die Pflegeversicherung zahlt einen festen Betrag, aber die echten Kosten sind meist höher. Was übrig bleibt, zahlt die Familie.

Im Pflegeheim ist die Lücke am größten. Der Eigenanteil im ersten Jahr liegt bundesweit im Schnitt bei mehreren tausend Euro im Monat, in Nordrhein-Westfalen tendenziell im oberen Bereich. Dieser Betrag enthält Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Je länger jemand im Heim lebt, desto höher wird der Zuschlag der Pflegekasse, aber ein Rest bleibt fast immer.

Auch zu Hause entsteht schnell eine Lücke. Ein Pflegedienst mit mehreren Einsätzen am Tag kostet häufig mehr als die Sachleistung hergibt. Dazu kommt oft, dass ein Angehöriger die Arbeitszeit reduziert und dadurch weniger verdient.

Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht, prüft das Sozialamt eine Unterstützung. Dabei kann unter bestimmten Voraussetzungen auch das Einkommen von Kindern eine Rolle spielen. Wie das im Einzelfall läuft, hängt von vielen Faktoren ab. Lassen Sie sich dazu individuell beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Die Lücke schließen: private Pflegezusatzversicherung

Wer die Lücke nicht aus dem Ersparten zahlen möchte, kann sie privat absichern. Eine Pflegezusatzversicherung zahlt zusätzlich zur gesetzlichen Leistung. Es gibt im Kern drei Formen:

  • Pflegetagegeld: ein fester Betrag pro Tag, gestaffelt nach Pflegegrad. Sie können frei über das Geld verfügen. Das ist die häufigste Variante.
  • Pflegekostenversicherung: erstattet einen Anteil der tatsächlichen Rechnungen. Sie brauchen dafür Belege.
  • Pflegerentenversicherung: zahlt eine monatliche Rente im Pflegefall, meist mit einem Sparanteil und höherem Beitrag.

Der Beitrag hängt stark vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand ab. Wer jung abschließt, zahlt deutlich weniger. Achten Sie beim Vergleich vor allem auf drei Punkte: Zahlt der Tarif schon ab Pflegegrad 1 oder erst ab 2? Gibt es eine Wartezeit? Und wird die Leistung später an die Kostenentwicklung angepasst?

Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sonst riskieren Sie später den Schutz. Welche Form am besten passt, lässt sich seriös nur im Gespräch klären. Sie können uns dafür jederzeit unverbindlich kontaktieren. Wir beraten in Köln und deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Italienisch für italienische Familien in Deutschland.

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Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es Geld von der Pflegekasse?

Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bekommen Sie trotzdem Leistungen, zum Beispiel den Entlastungsbetrag, den Zuschuss für Pflegehilfsmittel, den Hausnotruf und Zuschüsse für den Umbau der Wohnung.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, das ist die sogenannte Kombinationsleistung. Sie nutzen einen Teil des Budgets für den ambulanten Pflegedienst und bekommen den nicht genutzten Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Die Pflegekasse rechnet das prozentual ab.

Muss ich das Pflegegeld versteuern?

Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist für die pflegebedürftige Person grundsätzlich steuerfrei. Bei Weitergabe an Pflegepersonen und bei privaten Zusatzleistungen kann die Bewertung abweichen. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte einen Steuerberater.

Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad?

Nach dem Antrag hat die Pflegekasse in der Regel 25 Arbeitstage Zeit für die Entscheidung. Im Krankenhaus oder in besonderen Situationen gelten kürzere Fristen. Die Leistung wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, auch wenn das Gutachten später kommt.

Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung noch mit 60 Jahren?

Ein Abschluss ist meist noch möglich, der Beitrag ist aber deutlich höher als in jungen Jahren und Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder einer Ablehnung führen. Ob sich das rechnet, hängt von Ihrem Vermögen, Ihrer Rente und Ihren Zielen ab. Eine persönliche Beratung klärt das am schnellsten.

Gilt der deutsche Pflegeschutz auch bei einem Umzug nach Italien?

Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland gelten besondere Regeln. Pflegegeld kann unter Voraussetzungen weitergezahlt werden, Sachleistungen in der Regel nicht. Da hier europäisches Sozialrecht greift, sollten Sie den Einzelfall vorher mit Ihrer Pflegekasse und einer Beratung klären.

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