Pflegeversicherung Leistungen: Was Sie bei Pflegegrad 1 bis 5 bekommen
Welche Leistungen zahlt die Pflegeversicherung? Pflegegeld, Sachleistung und Zuschüsse nach Pflegegrad 1 bis 5, einfach erklärt mit Beträgen für 2026.

Alessandra Massaro
Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO
Aktualisiert am 13. September 2026
Eintrag im Vermittlerregister einsehen →Kurze Antwort
Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad Pflegegeld für die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst. Dazu kommen Zuschüsse für das Pflegeheim, für Hilfsmittel, für den Umbau der Wohnung und für Entlastung im Alltag. Die Leistungen sind gedeckelt und decken selten alle Kosten.
Eine Frage? Ich rufe Sie an.
Nur Name und Nummer. Rückruf binnen 24 Stunden, rund 10 Minuten, ohne Verkaufsdruck. Auf Deutsch oder Italienisch.
Vertraulich, kostenlos, unverbindlich.
Was ist die Pflegeversicherung überhaupt?
Die Pflegeversicherung ist eine eigene Sozialversicherung in Deutschland. Jeder, der krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert. Sie zahlen den Beitrag jeden Monat mit, meist zusammen mit dem Beitrag zur Krankenkasse.
Die Pflegeversicherung springt ein, wenn jemand im Alltag dauerhaft Hilfe braucht. Zum Beispiel beim Waschen, beim Anziehen, beim Essen oder beim Gehen. Wichtig ist ein Punkt, den viele nicht kennen: Sie ist eine Teilkaskoversicherung. Das heißt, sie zahlt nur einen Teil der Kosten, nie alles.
Wer wissen will, wie das System insgesamt aufgebaut ist, findet einen Überblick auf unserer Seite zur Pflegeversicherung in Deutschland. Hier geht es konkret um die einzelnen Leistungen.
Pflegegrad 1 bis 5: die Grundlage für alle Leistungen
Ohne Pflegegrad gibt es kein Geld. Der Pflegegrad sagt, wie stark jemand im Alltag eingeschränkt ist. Er wird von einem Gutachter festgestellt. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten die Firma Medicproof.
Der Gutachter schaut sich sechs Bereiche an, zum Beispiel Beweglichkeit, Gedächtnis und Selbstversorgung. Daraus entstehen Punkte, und aus den Punkten der Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung, nur wenige Leistungen.
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung, erste volle Leistungen.
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung.
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung.
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege.
Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistung. Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt, um den Antrag auszulösen.
Nicht sicher, was für Sie passt? Fragen Sie einfach. Kostenlos und auf Italienisch oder Deutsch.
Kostenlos fragenPflegegeld und Pflegesachleistung: die zwei Hauptleistungen
Bei Pflege zu Hause gibt es zwei Wege. Entweder pflegen Angehörige, dann gibt es Pflegegeld. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Sie kann frei darüber verfügen.
Oder ein ambulanter Pflegedienst kommt ins Haus, dann gibt es Pflegesachleistung. Dieses Geld sieht die Familie nicht, es geht direkt an den Pflegedienst. Auch eine Mischung aus beidem ist möglich, das nennt sich Kombinationsleistung.
Die folgenden Werte sind Monatsbeträge und dienen der groben Orientierung. Die genauen Sätze kann Ihnen Ihre Pflegekasse bestätigen:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Sachleistung pro Monat |
|---|---|---|
| Grad 1 | kein Pflegegeld | keine Sachleistung |
| Grad 2 | rund 350 Euro | rund 800 Euro |
| Grad 3 | rund 600 Euro | rund 1.500 Euro |
| Grad 4 | rund 800 Euro | rund 1.860 Euro |
| Grad 5 | rund 990 Euro | rund 2.300 Euro |
Sie sehen: Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistung. Dafür gibt es andere kleine Hilfen, die im nächsten Abschnitt stehen.
Weitere Leistungen, die viele nicht kennen
Neben Pflegegeld und Sachleistung gibt es mehrere Zusatztöpfe. Sie werden oft nicht abgerufen, weil sie schlicht unbekannt sind.
- Entlastungsbetrag: rund 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Für Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung.
- Verhinderungspflege: Geld für eine Ersatzpflege, wenn die pflegende Person krank ist oder in den Urlaub fährt.
- Kurzzeitpflege: vorübergehende Pflege im Heim, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Pflegehilfsmittel: rund 42 Euro im Monat für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 Euro je Maßnahme, zum Beispiel für eine barrierefreie Dusche oder einen Treppenlift.
- Hausnotruf: monatlicher Zuschuss für ein Notrufgerät in der Wohnung.
- Pflegekurse: kostenlose Schulungen für Angehörige, die selbst pflegen.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt. Das macht die Planung einfacher. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem aktuellen Stand Ihres Budgets.
Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.
Beratung anfragenWarum die Leistungen fast nie reichen
Jetzt kommt der wichtigste Teil. Die Pflegeversicherung zahlt einen festen Betrag, aber die echten Kosten sind meist höher. Was übrig bleibt, zahlt die Familie.
Im Pflegeheim ist die Lücke am größten. Der Eigenanteil im ersten Jahr liegt bundesweit im Schnitt bei mehreren tausend Euro im Monat, in Nordrhein-Westfalen tendenziell im oberen Bereich. Dieser Betrag enthält Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Je länger jemand im Heim lebt, desto höher wird der Zuschlag der Pflegekasse, aber ein Rest bleibt fast immer.
Auch zu Hause entsteht schnell eine Lücke. Ein Pflegedienst mit mehreren Einsätzen am Tag kostet häufig mehr als die Sachleistung hergibt. Dazu kommt oft, dass ein Angehöriger die Arbeitszeit reduziert und dadurch weniger verdient.
Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht, prüft das Sozialamt eine Unterstützung. Dabei kann unter bestimmten Voraussetzungen auch das Einkommen von Kindern eine Rolle spielen. Wie das im Einzelfall läuft, hängt von vielen Faktoren ab. Lassen Sie sich dazu individuell beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Die Lücke schließen: private Pflegezusatzversicherung
Wer die Lücke nicht aus dem Ersparten zahlen möchte, kann sie privat absichern. Eine Pflegezusatzversicherung zahlt zusätzlich zur gesetzlichen Leistung. Es gibt im Kern drei Formen:
- Pflegetagegeld: ein fester Betrag pro Tag, gestaffelt nach Pflegegrad. Sie können frei über das Geld verfügen. Das ist die häufigste Variante.
- Pflegekostenversicherung: erstattet einen Anteil der tatsächlichen Rechnungen. Sie brauchen dafür Belege.
- Pflegerentenversicherung: zahlt eine monatliche Rente im Pflegefall, meist mit einem Sparanteil und höherem Beitrag.
Der Beitrag hängt stark vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand ab. Wer jung abschließt, zahlt deutlich weniger. Achten Sie beim Vergleich vor allem auf drei Punkte: Zahlt der Tarif schon ab Pflegegrad 1 oder erst ab 2? Gibt es eine Wartezeit? Und wird die Leistung später an die Kostenentwicklung angepasst?
Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sonst riskieren Sie später den Schutz. Welche Form am besten passt, lässt sich seriös nur im Gespräch klären. Sie können uns dafür jederzeit unverbindlich kontaktieren. Wir beraten in Köln und deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Italienisch für italienische Familien in Deutschland.
Sag mir dein Problem, ich rufe dich kostenlos zurück
Wähle deinen Fall, hinterlasse Name und Nummer. Alessandra ruft binnen 24 Stunden zurück, auf Deutsch oder Italienisch.
Was ist dein Problem?
„Perfekte Beratung. Hat die richtige Versicherung für meine Familie gefunden. Sehr professionell.“
„Endlich jemand, der zuhört. Individuelle Beratung, optimal abgesichert.“
„Kompetent und freundlich. Die richtige Lebensversicherung gefunden. Absolut empfehlenswert!“
Persönliche Beratung auf Italienisch oder Deutsch
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es Geld von der Pflegekasse?
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad?
Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung noch mit 60 Jahren?
Gilt der deutsche Pflegeschutz auch bei einem Umzug nach Italien?
Das könnte dich auch interessieren
Pflegeversicherung Beitrag 2026: Sätze und Zuschläge
Was Sie schon heute in die Pflegekasse einzahlen und warum das im Pflegefall nicht reicht.
Private Pflegeversicherung: Tagegeld, Kosten, Varianten
Die drei Varianten im Vergleich und für wen sich welche lohnt.
Berufsunfähigkeit oder Pflegefall: der Unterschied
Zwei Risiken, zwei Absicherungen. Warum das eine das andere nicht ersetzt.
Beratung auf Deutsch und Italienisch
Kostenlos und unverbindlich: Wir rechnen Ihre Pflegelücke gemeinsam durch.
Renteneintrittsalter Tabelle 2026: Rentenalter nach Jahrgang
Renteneintrittsalter Tabelle nach Jahrgang: Wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können, wie hoch die Abschläge bei früherem Start sind und was Sie jetzt tun sollten.
Rentenerhöhung 2025: Tabelle, Werte und Beispiele
Rentenerhöhung 2025 einfach erklärt: Tabelle mit Beispielrenten, aktueller Rentenwert, Auswirkung auf Steuern und was 2026 wichtig wird.
Rentenerhöhung 2026: Tabelle und einfache Erklärung
Rentenerhöhung 2026 mit Tabelle: Wie viel Plus gibt es, ab wann zahlt die Rentenversicherung und was bleibt nach Steuern übrig? Einfach erklärt.
Rentenpunkt Wert 2026: So viel ist ein Punkt wert
Wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 wert? Aktueller Rentenwert, Kosten pro Punkt, Berechnung und was das fuer Ihre spaetere Rente bedeutet.