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Reha über die Rentenversicherung: Anspruch, Antrag und Geld während der Maßnahme

Reha über die Deutsche Rentenversicherung: Wer zahlt, wer hat Anspruch, wie läuft der Antrag und welches Geld bekommen Sie während der Reha. Einfach erklärt.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 18. Juli 2026

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Die Deutsche Rentenversicherung zahlt eine Reha, wenn Ihre Gesundheit die Arbeitsfähigkeit bedroht und die Reha Sie wieder arbeitsfähig machen kann. Sie brauchen dafür meist 15 Beitragsjahre oder 6 Beitragsmonate in den letzten 2 Jahren. Der Antrag läuft über Formulare der Rentenversicherung, oft mit Hilfe des Arztes.

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Was bedeutet Reha über die Rentenversicherung?

Reha ist die Abkürzung für Rehabilitation. Damit ist eine medizinische Maßnahme gemeint, die Ihre Gesundheit wieder herstellen soll. Das Ziel ist klar: Sie sollen weiter arbeiten können.

Genau deshalb zahlt oft die Deutsche Rentenversicherung und nicht die Krankenkasse. Die Rentenversicherung folgt einem einfachen Grundsatz: Reha vor Rente. Sie investiert lieber in eine Behandlung, als später eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen. Eine Erwerbsminderungsrente ist die Rente für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Eine Reha dauert in der Regel rund drei Wochen. Sie kann stationär in einer Klinik oder ambulant in Wohnortnähe stattfinden. Bei Suchterkrankungen oder schweren Fällen dauert sie länger.

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

Zwei Dinge müssen zusammenkommen. Erstens die persönliche Voraussetzung: Ihre Erwerbsfähigkeit muss gefährdet oder bereits gemindert sein. Zweitens die versicherungsrechtliche Voraussetzung, also Ihre eingezahlten Beiträge.

Bei den Beiträgen gilt in der Regel eine dieser Bedingungen:

  • Sie haben in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate Pflichtbeiträge gezahlt.
  • Sie haben insgesamt 15 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt.
  • Sie beziehen bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Wichtig für Zugewanderte: Beitragszeiten aus Italien oder einem anderen EU Land werden bei der Prüfung mitgezählt. Wer also einige Jahre in Italien gearbeitet hat, kann trotzdem die nötigen Zeiten erreichen. Massaro Versicherungen berät dazu auch auf Italienisch, weil gerade hier viele Missverständnisse entstehen.

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So läuft der Antrag Schritt für Schritt

Der Antrag ist Papierarbeit, aber machbar. Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Der Arzt schreibt einen Befundbericht, der die medizinische Begründung liefert.

  • Formular G0100 ausfüllen: das ist der eigentliche Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation.
  • Formular G0110 vom Arzt ausfüllen lassen: der ärztliche Befundbericht.
  • Arztberichte, Klinikberichte und Diagnosen als Kopie beilegen.
  • Wunschklinik nennen: Sie dürfen einen Wunsch äußern, die Entscheidung trifft aber die Rentenversicherung.
  • Alles zusammen an die Deutsche Rentenversicherung schicken oder online einreichen.

Die Bearbeitung dauert meist einige Wochen. Bei einer Anschlussheilbehandlung, also einer Reha direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, geht es deutlich schneller. Diesen Antrag stellt in der Regel der Sozialdienst der Klinik für Sie.

Welches Geld bekommen Sie während der Reha?

Das ist für viele die wichtigste Frage. Während einer stationären Reha arbeiten Sie nicht, das Einkommen läuft aber weiter. Wer zahlt, hängt von Ihrer Situation ab.

Ihre SituationLeistung während der RehaWer zahlt
Angestellt, in den ersten 6 Wochen krankEntgeltfortzahlung, volles GehaltArbeitgeber
Angestellt, kein Anspruch mehr auf GehaltÜbergangsgeld, rund 68 bis 75 Prozent vom NettolohnRentenversicherung
Selbstständig mit PflichtbeiträgenÜbergangsgeld auf Basis des beitragspflichtigen EinkommensRentenversicherung
Selbstständig ohne PflichtbeiträgeMeist kein Übergangsgeld, Verdienstausfall selbst tragenNiemand

Übergangsgeld ist der Lohnersatz während der Reha. Der genaue Satz hängt davon ab, ob Sie Kinder haben. Für eine stationäre Reha zahlen Erwachsene außerdem meist eine Zuzahlung von rund 10 Euro pro Tag, begrenzt auf wenige Wochen im Jahr. Bei niedrigem Einkommen können Sie eine Befreiung beantragen.

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Antrag abgelehnt: was Sie jetzt tun können

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Sie haben nach Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch ist der formale Einspruch gegen die Entscheidung.

Schreiben Sie zuerst einen kurzen Widerspruch, um die Frist zu sichern. Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen. Holen Sie danach ein neues Attest Ihres Arztes ein, das genau erklärt, warum Ihre Arbeitsfähigkeit bedroht ist.

Manchmal ist die Rentenversicherung schlicht nicht zuständig. Dann wird der Antrag an die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Bei komplizierten Fällen helfen die Sozialverbände oder eine Rechtsberatung weiter.

Warum die Reha allein oft nicht reicht

Eine Reha soll Sie zurück ins Arbeitsleben bringen. In vielen Fällen gelingt das. Aber sie ersetzt kein Einkommen auf Dauer. Wenn die Gesundheit dauerhaft nicht mitspielt, bleibt nur die Erwerbsminderungsrente. Und die liegt im Schnitt deutlich unter dem früheren Gehalt.

Genau hier entsteht eine Lücke. Wer heute gut verdient, sollte deshalb zwei Bausteine prüfen: eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für den Ernstfall und eine private Rentenversicherung für das Alter. Beides greift dort, wo die gesetzliche Rente allein zu wenig ist.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Beruf, Alter, Gesundheit und Budget ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Lassen Sie Ihre Situation deshalb in Ruhe durchrechnen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

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Formulare, Fristen und Fachbegriffe sind schon auf Deutsch nicht einfach. In einer Fremdsprache wird es schnell unübersichtlich. Alessandra Massaro ist Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO in Köln und berät auf Deutsch und Italienisch.

Wir prüfen mit Ihnen, welche Absicherung zu Ihrer Lage passt und wie groß Ihre Versorgungslücke wirklich ist. Vereinbaren Sie dafür einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch. Für die Reha selbst sind die Deutsche Rentenversicherung und Ihr Arzt die richtigen Ansprechpartner.

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Häufige Fragen

Wer zahlt die Reha, Krankenkasse oder Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung zahlt, wenn das Ziel der Reha der Erhalt Ihrer Arbeitsfähigkeit ist. Die Krankenkasse zahlt, wenn es nicht um das Arbeitsleben geht, zum Beispiel bei Rentnern oder Kindern. Sie müssen das nicht selbst entscheiden: Wird ein Antrag beim falschen Träger gestellt, leitet dieser ihn innerhalb von zwei Wochen weiter.

Wie oft kann ich eine Reha beantragen?

In der Regel alle vier Jahre. Eine frühere Reha ist möglich, wenn es medizinisch dringend notwendig ist und der Arzt das begründet. Bei einer Anschlussheilbehandlung direkt nach einem Krankenhausaufenthalt gilt diese Vierjahresfrist nicht.

Bekomme ich während der Reha weiter Geld?

Ja, in den meisten Fällen. Angestellte erhalten zunächst Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld in Höhe von rund 68 bis 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Selbstständige ohne Pflichtbeiträge gehen dagegen oft leer aus und sollten diese Lücke privat absichern.

Kann mein Arbeitgeber mir wegen einer Reha kündigen?

Eine Reha allein ist kein Kündigungsgrund. Sie gilt arbeitsrechtlich ähnlich wie eine Krankheit. Sie müssen Ihren Arbeitgeber aber rechtzeitig über den Zeitraum informieren und die Bewilligung vorlegen. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Zählen Beitragszeiten aus Italien für die Reha mit?

Ja. Innerhalb der EU werden Versicherungszeiten zusammengerechnet. Wer in Italien und in Deutschland eingezahlt hat, kann die nötigen Zeiten dadurch erreichen. Für den Nachweis brauchen Sie Unterlagen aus beiden Ländern, was etwas Zeit kostet.

Was tun, wenn die Reha abgelehnt wird?

Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Ein kurzes Schreiben genügt zunächst, die Begründung können Sie nachreichen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein zusätzliches Attest ausstellen, das die Gefährdung Ihrer Arbeitsfähigkeit klar beschreibt.

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