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Rente nach 45 Jahren: Wann Sie ohne Abschlag früher in Rente gehen können

Rente nach 45 Jahren: Wer darf ohne Abschlag früher gehen? Alter nach Jahrgang, welche Zeiten zählen und was Sie beachten sollten. Einfach erklärt.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 18. Juli 2026

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Wer 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, darf früher in Rente gehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das Alter dafür hängt vom Geburtsjahr ab. Für den Jahrgang 1964 und jünger liegt es bei 65 Jahren, nicht mehr bei 63.

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Was bedeutet Rente nach 45 Jahren genau?

Viele Menschen kennen den Begriff Rente mit 63. Der offizielle Name ist anders. Er lautet: Rente für besonders langjährig Versicherte.

Gemeint sind Menschen, die sehr lange gearbeitet und eingezahlt haben. Genauer gesagt: 45 Jahre. Diese Zeit nennt man Wartezeit (die Mindestzahl an Jahren mit Beiträgen).

Der große Vorteil ist einfach zu verstehen. Sie dürfen früher aufhören zu arbeiten. Trotzdem wird Ihre Rente nicht gekürzt.

Bei der normalen vorzeitigen Rente ist das anders. Dort verlieren Sie für jeden Monat 0,3 Prozent. Das nennt man Abschlag (ein fester Abzug von der Rente). Bei 45 Jahren entfällt dieser Abzug komplett.

Wichtig: Diese Rente kommt nicht automatisch. Sie müssen sie selbst beantragen, am besten drei Monate vorher.

Ab welchem Alter dürfen Sie gehen? Tabelle nach Jahrgang

Die Zahl 63 stimmt heute nicht mehr für alle. Das Alter steigt seit Jahren langsam an. Es hängt davon ab, in welchem Jahr Sie geboren sind.

GeburtsjahrRente ohne Abschlag ab
195363 Jahre und 4 Monate
195663 Jahre und 10 Monate
195964 Jahre und 4 Monate
196164 Jahre und 8 Monate
196364 Jahre und 10 Monate
1964 und jünger65 Jahre

Sie sehen: Für junge Jahrgänge gilt 65 Jahre. Das sind immer noch zwei Jahre früher als die normale Rente mit 67.

Rechnen Sie mit zwei geschenkten Jahren ohne Abzug. Das ist bei einer mittleren Rente schnell ein Betrag von rund 100 bis 200 Euro pro Monat, den Sie sonst dauerhaft verlieren würden.

Nicht sicher, was für Sie passt? Fragen Sie einfach. Kostenlos und auf Italienisch oder Deutsch.

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Welche Zeiten zählen für die 45 Jahre?

Das ist die wichtigste Frage. Denn 45 Jahre reine Arbeit schafft kaum jemand. Zum Glück zählen auch andere Zeiten mit.

Diese Zeiten werden in der Regel angerechnet:

  • Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Arbeit oder Ausbildung
  • Jahre als Selbstständiger mit Pflichtbeiträgen
  • Kindererziehung, meist die ersten zehn Jahre pro Kind
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen mit Beiträgen
  • Wehrdienst und Zivildienst
  • Krankengeld und Verletztengeld, wenn Beiträge gezahlt wurden

Diese Zeiten zählen dagegen meist nicht mit:

  • Zeiten mit Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld
  • Studium und Schulzeit nach dem 17. Geburtstag
  • Freiwillige Beiträge, wenn Sie keine 18 Jahre Pflichtbeiträge haben

Eine Sonderregel gibt es beim Arbeitslosengeld I. Es zählt normalerweise mit. Aber nicht in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn. So will der Gesetzgeber verhindern, dass jemand kurz vorher absichtlich aufhört zu arbeiten.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Betrieb geschlossen wurde oder insolvent war. Dann zählen auch diese letzten Jahre mit.

Zählen Arbeitsjahre aus Italien mit?

Ja, in vielen Fällen. Deutschland und Italien gehören beide zur EU. Deshalb gibt es klare gemeinsame Regeln.

Für die Wartezeit von 45 Jahren können Beitragszeiten aus Italien mitgezählt werden. Das nennt man Zusammenrechnung der Versicherungszeiten.

Aber Achtung, ein wichtiger Punkt: Die Höhe Ihrer deutschen Rente steigt dadurch nicht. Für die italienischen Jahre bekommen Sie später eine eigene Rente aus Italien.

In der Praxis heißt das: Die italienischen Jahre helfen Ihnen, das Tor zur abschlagsfreien Rente zu öffnen. Bezahlt wird aus zwei Töpfen, einem deutschen und einem italienischen.

Genau hier gibt es oft Verwirrung und fehlende Unterlagen. Wir beraten italienische Familien in Köln und in ganz Deutschland auch auf Italienisch. Wenn Sie Ihre Situation in Ruhe klären möchten, schreiben Sie uns einfach unverbindlich.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

Beratung anfragen

Reicht die gesetzliche Rente nach 45 Jahren aus?

Das ist die ehrliche Frage, die sich viele zu spät stellen. Auch nach 45 Jahren Arbeit ist die gesetzliche Rente meist deutlich kleiner als das letzte Gehalt.

Als grobe Orientierung: Viele Menschen erhalten am Ende rund die Hälfte ihres früheren Nettoeinkommens. Der genaue Wert hängt von Ihrem Verdienst und Ihren Beitragsjahren ab.

Dazu kommt: Wenn Sie zwei Jahre früher aufhören, zahlen Sie auch zwei Jahre weniger ein. Die Rente wird dadurch etwas niedriger, obwohl kein Abschlag anfällt.

Deshalb lohnt es sich, früh eine zweite Säule aufzubauen. Eine private Rentenversicherung kann die Lücke schließen und zahlt lebenslang zusätzlich.

Was für Sie passt, hängt von Alter, Einkommen und Familie ab. Lassen Sie sich dazu persönlich beraten, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

So prüfen Sie Ihren Anspruch Schritt für Schritt

Sie müssen nicht raten. Sie können Ihren Stand selbst prüfen lassen.

  • Fordern Sie eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung an. Dabei werden alle Ihre Zeiten geprüft und festgehalten.
  • Suchen Sie alte Unterlagen zusammen: Arbeitsverträge, Lohnzettel, Ausbildungsnachweise, auch aus Italien.
  • Prüfen Sie Ihre Renteninformation, die einmal im Jahr per Post kommt.
  • Rechnen Sie aus, wie groß Ihre Lücke zwischen Rente und heutigen Ausgaben ist.
  • Klären Sie erst danach, welche private Vorsorge sinnvoll ist.

Machen Sie die Kontenklärung nicht erst mit 62. Je früher Lücken auffallen, desto einfacher lassen sie sich noch schließen.

Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Rentenkonto ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Wir unterstützen Sie bei der privaten Absicherung rund um diese Zahlen.

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Häufige Fragen

Gilt die Rente mit 63 nach 45 Jahren heute noch?

Der Name ist geblieben, das Alter nicht. Nur Jahrgänge bis 1952 konnten wirklich mit 63 abschlagsfrei gehen. Danach steigt das Alter schrittweise an. Wer 1964 oder später geboren ist, kann nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.

Zählt Arbeitslosengeld I für die 45 Jahre mit?

Grundsätzlich ja, mit einer wichtigen Ausnahme. Zeiten mit Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn werden meist nicht angerechnet. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Zählen Kindererziehungszeiten für die 45 Jahre?

Ja. Zeiten der Kindererziehung werden in der Regel angerechnet, meist die ersten zehn Lebensjahre des Kindes. Gerade für Mütter macht das oft den Unterschied, ob die 45 Jahre erreicht werden oder nicht. Die genaue Anrechnung klärt die Deutsche Rentenversicherung im Rentenkonto.

Darf ich neben der Rente nach 45 Jahren weiterarbeiten?

Ja. Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten dürfen Sie grundsätzlich unbegrenzt dazuverdienen. Steuern und Sozialabgaben fallen weiterhin an. Zur steuerlichen Seite sollten Sie einen Steuerberater fragen.

Kann ich Beitragsjahre nachkaufen, um auf 45 Jahre zu kommen?

Freiwillige Beiträge zählen für die 45 Jahre nur unter engen Bedingungen, etwa wenn bereits mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen. Ein Nachkauf zum Ausgleich von Abschlägen ist möglich, folgt aber anderen Regeln. Lassen Sie das vorher genau berechnen.

Berät Massaro Versicherungen auch auf Italienisch?

Ja. Alessandra Massaro berät italienische Familien und Selbstständige in Deutschland auf Italienisch und auf Deutsch. Das hilft besonders, wenn Arbeitszeiten aus Italien und aus Deutschland zusammengeführt und die Vorsorgelücke geschlossen werden soll.

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