Arbeitsrecht · Ergotherapeut · Rechtsschutz-Praxis 2026

Teilzeit abgelehnt mit einem Satz: der Ergotherapeut und die Schwellen des Teilzeitrechts

3.932,96 Euro

kostet der hier durchgerechnete Streit im Verlustfall: beide Anwälte und das Gericht bei 7.800 Euro Streitwert dieser Konstellation, nach den Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Zuständig wäre der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).

Teilzeitantrag in der kleinen Praxis: die Fakten auf einen Blick

Streitwert dieser Konstellation7.800,00 Euro
Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.)848,35 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2)1.609,48 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)714,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht3.932,96 Euro
Zuständiger BausteinBerufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)

Es gibt allgemeine Seiten zum Thema Teilzeitantrag abgelehnt, und es gibt die Frage, wie der Fall konkret aussieht, wenn er als Ergotherapeut passiert. Diese Seite beantwortet die zweite Frage: mit dem typischen Ablauf in diesem Beruf, den echten Zahlen und der Deckungsfrage.

Das Konfliktmuster dieser Konstellation: Nach der Geburt des zweiten Kindes beantragt der Ergotherapeut 25 statt 40 Stunden, drei Monate vor dem Wunschtermin, alles nach Lehrbuch. Die Praxisinhaberin lehnt mündlich ab, Begründung: Das passe organisatorisch nicht, die Rezeptlage sei gut, die Patienten wollten feste Bezugstherapeuten. Ob überhaupt ein Anspruch besteht, hängt hier an einer Zahl, die kaum jemand auf dem Schirm hat: der Kopfzahl der Praxis.

Nun zur Rechnung. Als Streitwert setzt diese Seite 7.800 Euro an: drei Bruttomonatsgehälter als Regelwert des Streits um die begehrte Arbeitszeitreduzierung. An diesem Wert hängen sämtliche Gebühren, denn das deutsche Kostenrecht kennt Tabellen, keine Stundensätze.

Daraus folgt: 848,35 Euro kostet die anwaltliche Vertretung, solange kein Gericht beteiligt ist. Mit Klage steigt der eigene Anwalt auf 1.609,48 Euro für die erste Instanz, und die Gerichtskasse verlangt 714,00 Euro, bevor sie überhaupt tätig wird.

Bleibt der schlimmste Fall: Niederlage, und damit die Rechnung für beide Seiten plus Gericht, in Summe 3.932,96 Euro. Diese eine Zahl erklärt, warum solche Konflikte so oft unausgetragen bleiben.

Verfahrensrechtlich landet diese Auseinandersetzung beim Arbeitsgericht. Dort gilt eine Regel, die außerhalb des Arbeitsrechts kaum jemand kennt: keine Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten in der ersten Instanz (Paragraf 12a ArbGG). Der Anwalt kostet damit immer eigenes Geld oder die Rechtsschutzversicherung, eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.

Der Blick auf die Entscheidungspraxis: Der allgemeine Teilzeitanspruch aus Paragraf 8 TzBfG gilt nur in Betrieben mit mehr als fünfzehn Beschäftigten, Auszubildende nicht mitgezählt, und viele Therapiepraxen liegen genau darunter, dann hilft nur Verhandeln oder der Weg über die Elternteilzeit nach Paragraf 15 BEEG, die während der Elternzeit schon ab dieser Schwelle greift. Liegt die Praxis über der Schwelle, wird es für den Arbeitgeber eng: Die Ablehnung braucht betriebliche Gründe mit nachvollziehbarem Organisationskonzept, und sie muss schriftlich und spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn erfolgen, sonst gilt die Zustimmung als erteilt und die Teilzeit tritt kraft Gesetzes ein. Eine mündliche Absage im Flur erfüllt keine dieser Anforderungen.

Damit die Police das alles trägt, muss eine Bedingung erfüllt sein, und sie ist unerbittlich: Der Vertrag muss vor dem Entstehen des Konflikts bestanden haben, und die Wartezeit von meist 3 Monaten muss vorbei sein. Ein Streit, der sich bereits abzeichnet, lässt sich nicht mehr versichern, bei keinem Anbieter, zu keinem Preis.

Dem gegenüber steht der Preis der Absicherung: Kombi-Tarife mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kosten am Markt 2026 grob 200 bis 350 Euro jährlich, mit Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 300 Euro. Ob der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) im Grundpaket steckt oder Aufpreis kostet, unterscheidet die Anbieter.

Drei Schritte bringen Ordnung in den akuten Fall: Dokumente sichern und chronologisch ablegen, Fristen klären, Deckungsanfrage stellen (Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)). Danach entscheidet sich mit anwaltlicher Ersteinschätzung, ob verhandelt, geklagt oder abgehakt wird.

Der spezifische Tipp für diese Konstellation: Zählen Sie zuerst die Köpfe der Praxis und prüfen Sie dann das Datum: Kam keine schriftliche Ablehnung bis einen Monat vor Wunschtermin, arbeiten Sie ab dem Termin rechtmäßig 25 Stunden, ganz ohne Klage. Bestätigen Sie das dem Arbeitgeber schriftlich, bevor Sie die Stunden reduzieren, damit der Übergang dokumentiert ist.

Was die Zahlen können und was nicht: Sie bilden den gesetzlichen Normalverlauf dieser Konstellation ab, gerechnet nach den Gebührentabellen vom 1. Juni 2025. Vergleich, Beweisaufnahme oder zweite Instanz verschieben jede Summe. Die Größenordnung des Risikos treffen sie trotzdem, und dafür sind sie da.

Häufige Fragen

Welcher Baustein deckt Teilzeitantrag in der kleinen Praxis?

Zuständig ist Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Ältere Verträge und Billigtarife lassen genau solche Bausteine gern weg, deshalb lohnt der Blick in die Police, bevor der Fall eintritt und nicht erst danach.

Was kostet dieser Streit ohne Rechtsschutzversicherung?

Der Beispielfall rechnet mit 7.800 Euro Streitwert: eigener Anwalt erste Instanz 1.609,48 Euro, volles Verlustrisiko 3.932,96 Euro. Mit Police bleibt davon die Selbstbeteiligung.

Gilt eine Wartezeit?

Ja, in den meisten Bausteinen 3 Monate ab Vertragsbeginn. Zusätzlich gilt: Der Rechtsschutzfall darf nicht vor dem Abschluss entstanden sein. Ein bereits laufender Streit dieser Art ist nicht mehr versicherbar.

Was ist im akuten Fall zuerst zu tun?

Dokumentieren, Fristen festhalten, Deckungsanfrage stellen: Diese drei Schritte kosten wenige Tage und entscheiden über mehr als der spätere Prozess. Die Ersteinschätzung zeigt danach, ob sich der Weg lohnt.

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