Anwaltskosten bei 8.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 8.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 714,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 8.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 533,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 848,35 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 1.609,48 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 714,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 3.932,96 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 1.799,76 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 952,00 Euro |
Von 7.001 bis 8.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 533,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.
Die drei Bausteine im Einzelnen: Für die Arbeit ohne Gericht stellt der Anwalt 848,35 Euro in Rechnung (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen und Mehrwertsteuer eingerechnet). Der Prozess in erster Instanz kostet beim eigenen Anwalt 1.609,48 Euro, zusammengesetzt aus 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Die Gerichtskosten von 714,00 Euro (3,0 Gebühren, GKG) zahlt der Kläger vorab als Vorschuss.
Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 3.932,96 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 49 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.
Handwerkerleistungen wie ein neues Dachfenster samt Folgeschäden liegen oft in dieser Stufe. Ohne Gutachten geht hier wenig, und Gutachten kosten extra. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Werkvertrag mit Handwerksbetrieb, Kündigungsschutz bei 2.600 Euro brutto, Photovoltaik-Montage mit Mängeln.
Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 3.511,42 Euro (Stufe bis 7.000 Euro) an. Nach oben folgt 4.354,48 Euro (Stufe bis 9.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.
Genau für diese Rechnung gibt es die Rechtsschutzversicherung. Nach der Deckungszusage (so heißt die schriftliche Kostenübernahme des Versicherers) trägt sie Anwalt, Gericht und bei Niederlage auch die gegnerischen Kosten. Ihr Anteil bleibt die Selbstbeteiligung von meist 150 bis 300 Euro. Der Jahresbeitrag eines Kombi-Tarifs (etwa 200 bis 350 Euro, Marktpreis 2026) ist ein Bruchteil des Verlustrisikos in dieser Stufe. Aber: Ein bereits laufender Fall ist nicht mehr versicherbar, und die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate.
Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 1.799,76 Euro für den Anwalt, 952,00 Euro für das Gericht.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 8.000 Euro Streitwert?
Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 848,35 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 8.000 Euro Streitwert verliere?
3.932,96 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 1.609,48 Euro und die Gerichtskosten von 714,00 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.
3.932,96 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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