Anwaltskosten bei 7.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 7.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 646,50 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 7.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 473,50 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 756,30 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 1.432,46 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 646,50 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 3.511,42 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 1.601,50 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 862,00 Euro |
Von 6.001 bis 7.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 473,50 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.
Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 756,30 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 1.432,46 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 646,50 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.
Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 7.000 Euro Streitwert sind das 3.511,42 Euro, also rund 50 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.
Eine Kündigungsschutzklage mit rund 2.300 Euro Bruttogehalt landet hier: Der Streitwert ist per Gesetz das Vierteljahresgehalt. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie Kündigungsschutzklage bei Teilzeit, Pfusch am Bad, Streit um eine Erbausschlagung.
Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 3.089,90 Euro (Stufe bis 6.000 Euro), darüber 3.932,96 Euro (Stufe bis 8.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.
Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.
Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 1.601,50 Euro und das Gericht 862,00 Euro.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 7.000 Euro Streitwert?
756,30 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 7.000 Euro Streitwert verliere?
Das volle Verlustrisiko beträgt 3.511,42 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 1.432,46 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 646,50 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.
3.511,42 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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