Anwaltskosten bei 5.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 5.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 511,50 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 5.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 354,50 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 572,21 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 1.078,44 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 511,50 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 2.668,38 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 1.204,99 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 682,00 Euro |
Von 4.001 bis 5.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 354,50 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.
Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 572,21 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 1.078,44 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 511,50 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.
Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 2.668,38 Euro in dieser Stufe, rund 53 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.
5.000 Euro ist die meistgesuchte Streitwertstufe überhaupt. Sie ist auch die Grenze: Bis hier entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht mit Anwaltszwang. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Autokauf und Rückabwicklung, offene Rechnungen von Selbstständigen, Streit mit der Kaskoversicherung.
Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 2.246,86 Euro (Stufe bis 4.000 Euro), eine Stufe höher sind es 3.089,90 Euro (Stufe bis 6.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.
Eine Rechtsschutzversicherung dreht diese Rechnung um. Sie übernimmt bei einer Deckungszusage (der schriftlichen Kostenübernahme) den eigenen Anwalt, das Gericht und im Verlustfall auch die Gegenseite. Sie selbst zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, üblich sind 150 bis 300 Euro. Ein Kombi-Tarif für Privat, Beruf und Verkehr kostet 2026 am Markt etwa 200 bis 350 Euro im Jahr. Wichtig ist die Wartezeit: In den meisten Bausteinen sind es 3 Monate, der Vertrag muss stehen, bevor der Streit entsteht.
Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 1.204,99 Euro für den Anwalt, 682,00 Euro für das Gericht.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 5.000 Euro Streitwert?
Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 572,21 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 5.000 Euro Streitwert verliere?
Das volle Verlustrisiko beträgt 2.668,38 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 1.078,44 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 511,50 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.
2.668,38 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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