RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 6.000 Euro Streitwert

1.255,45 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 6.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 579,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 6.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG414,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.664,26 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.1.255,45 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)579,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht3.089,90 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)1.403,25 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)772,00 Euro

Zwischen 5.001 und 6.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 414,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.

Drei Posten bestimmen die Rechnung. Erstens die außergerichtliche Vertretung: 664,26 Euro mit allem Drum und Dran (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Zweitens der Prozess: In der ersten Instanz rechnet der eigene Anwalt 1.255,45 Euro ab, nämlich 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Drittens das Gericht selbst: 579,00 Euro nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss des Klägers.

Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 3.089,90 Euro in dieser Stufe, rund 51 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.

Bei einer Eigenbedarfskündigung setzt das Gericht als Streitwert die Jahreskaltmiete an. 500 Euro Kaltmiete im Monat ergeben genau diese Stufe: 6.000 Euro, und es geht um die eigene Wohnung. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Eigenbedarfskündigung bei 500 Euro Kaltmiete, Räumungsklage, Bootskauf und größere Anschaffungen.

Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 2.668,38 Euro (Stufe bis 5.000 Euro) an. Nach oben folgt 3.511,42 Euro (Stufe bis 7.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.

Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.

Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz. Im Einzelfall kommen Positionen dazu: eine Einigungsgebühr beim Vergleich, Beweisgebühren, Sachverständige oder eine Honorarvereinbarung über der Tabelle. In der Berufung steigen die Anwaltsgebühren auf 1.403,25 Euro und die Gerichtskosten auf 772,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 6.000 Euro Streitwert?

664,26 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 6.000 Euro Streitwert verliere?

Insgesamt 3.089,90 Euro: den eigenen Anwalt (1.255,45 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 579,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

3.089,90 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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