RVG-Rechner · Tabelle Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten berechnen: Was ein Prozess wirklich kostet

Kurz gesagt: Anwaltskosten richten sich nicht nach Stunden, sondern nach dem Streitwert. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt für jeden Wert eine Gebühr fest, das Gerichtskostengesetz (GKG) die Kosten des Gerichts. Geben Sie Ihren Streitwert ein: Der Rechner zeigt sofort alle Beträge, inklusive des Verlustrisikos, das kaum jemand vorher ausrechnet.

Euro
Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG354,50 Euro
Außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.)572,21 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2, mit Auslagen und MwSt.)1.078,44 Euro
Gerichtskosten (3,0 Gebühren GKG)511,50 Euro
Verlustrisiko gesamt (beide Anwälte plus Gericht)2.668,38 Euro

Beispielrechnung nach RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025), für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz. Einigungsgebühr, Sachverständige und Honorarvereinbarungen kommen im Einzelfall dazu.

Alle Details zu dieser Gebührenstufe: Anwaltskosten bei 5.000 Euro Streitwert

Drei Zahlen entscheiden über jeden Rechtsstreit. Erstens: der eigene Anwalt. Außergerichtlich rechnet er eine 1,3 Geschäftsgebühr ab, im Prozess eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Zweitens: das Gericht, das für die erste Instanz 3,0 Gebühren als Vorschuss verlangt. Drittens, und das ist die Zahl, die wehtut: das Verlustrisiko. Wer verliert, zahlt beide Anwälte und das Gericht.

Ein Beispiel mit 10.000 Euro Streitwert: Die einfache Gebühr beträgt 652,00 Euro, der eigene Anwalt kostet im Prozess 1.963,50 Euro, das Gericht 849,00 Euro. Verlustrisiko: 4.776,00 Euro, fast die Hälfte des Betrags, um den gestritten wird. Genau solche Rechnungen finden Sie auf den Unterseiten, eine pro Gebührenstufe.

Die Tabelle gilt seit dem 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025, Erhöhung um 6 Prozent). Sie ist das gesetzliche Minimum: Honorarvereinbarungen darüber sind erlaubt und bei hohen Streitwerten üblich. Und sie kennt eine Besonderheit, die viele Ratgeber verschweigen: Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch der Gewinner (Paragraf 12a ArbGG).

Alle Streitwerte: die komplette Tabelle

Eine Seite pro Gebührenstufe des RVG. Innerhalb einer Stufe sind die Kosten identisch, deshalb gibt es genau diese Werte.

Streitwert bisAnwalt 1. InstanzVerlustrisiko
500177,01 Euro474,02 Euro
1.000300,48 Euro783,96 Euro
1.500423,94 Euro1.093,88 Euro
2.000547,40 Euro1.403,80 Euro
3.000724,41 Euro1.825,32 Euro
4.000901,43 Euro2.246,86 Euro
5.0001.078,44 Euro2.668,38 Euro
6.0001.255,45 Euro3.089,90 Euro
7.0001.432,46 Euro3.511,42 Euro
8.0001.609,48 Euro3.932,96 Euro
9.0001.786,49 Euro4.354,48 Euro
10.0001.963,50 Euro4.776,00 Euro
13.0002.127,13 Euro5.194,76 Euro
16.0002.290,75 Euro5.613,50 Euro
19.0002.454,38 Euro6.032,26 Euro
22.0002.618,00 Euro6.451,00 Euro
25.0002.781,63 Euro6.869,76 Euro
30.0003.037,48 Euro7.502,96 Euro
35.0003.293,33 Euro8.136,16 Euro
40.0003.549,18 Euro8.769,36 Euro
45.0003.805,03 Euro9.402,56 Euro
50.0004.060,88 Euro10.035,76 Euro
65.0004.356,89 Euro11.047,78 Euro
80.0004.652,90 Euro12.059,80 Euro
95.0004.948,91 Euro13.071,82 Euro
110.0005.244,93 Euro14.083,86 Euro
125.0005.540,94 Euro15.095,88 Euro
140.0005.836,95 Euro16.107,90 Euro
155.0006.132,96 Euro17.119,92 Euro
170.0006.428,98 Euro18.131,96 Euro
185.0006.724,99 Euro19.143,98 Euro
200.0007.021,00 Euro20.156,00 Euro
230.0007.437,50 Euro21.619,00 Euro
260.0007.854,00 Euro23.082,00 Euro
290.0008.270,50 Euro24.545,00 Euro
320.0008.687,00 Euro26.008,00 Euro
350.0009.103,50 Euro27.471,00 Euro
380.0009.520,00 Euro28.934,00 Euro
410.0009.936,50 Euro30.397,00 Euro
440.00010.353,00 Euro31.860,00 Euro
470.00010.769,50 Euro33.323,00 Euro
500.00011.186,00 Euro34.786,00 Euro
550.00011.706,63 Euro36.457,26 Euro
600.00012.227,25 Euro38.128,50 Euro
650.00012.747,88 Euro39.799,76 Euro
700.00013.268,50 Euro41.471,00 Euro
750.00013.789,13 Euro43.142,26 Euro
800.00014.309,75 Euro44.813,50 Euro
850.00014.830,38 Euro46.484,76 Euro
900.00015.351,00 Euro48.156,00 Euro
950.00015.871,63 Euro49.827,26 Euro
1.000.00016.392,25 Euro51.498,50 Euro

Häufige Fragen

Wie berechnen sich Anwaltskosten nach dem RVG?

Grundlage ist der Streitwert. Paragraf 13 RVG ordnet ihm eine einfache Gebühr zu (Tabelle in Stufen, seit 1. Juni 2025 mit den um 6 Prozent erhöhten Werten des KostBRÄG 2025). Jede Tätigkeit ist ein Vielfaches: außergerichtlich 1,3 Geschäftsgebühr, im Prozess 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Dazu kommen 20 Euro Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Was sind Gerichtskosten und wer zahlt sie?

Das Gericht verlangt nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) für die erste Instanz 3,0 Gebühren, als Vorschuss vom Kläger. Am Ende zahlt sie, wer verliert; bei einem Teilerfolg wird nach Quote geteilt. Endet ein Arbeitsgerichtsprozess mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtskosten komplett.

Warum kosten 4.100 und 5.000 Euro Streitwert gleich viel?

Weil das RVG in Stufen rechnet: Von 4.001 bis 5.000 Euro gilt dieselbe Gebührenzeile. Deshalb zeigt diese Seite genau eine Unterseite pro Gebührenstufe, von 500 Euro bis 1 Million Euro, jede mit eigener Rechnung.

Deckt eine Rechtsschutzversicherung alle diese Kosten?

Nach der Deckungszusage übernimmt sie die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage die Kosten der Gegenseite. Beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Wichtig: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate, die Police muss vor dem Streit bestehen.

Diese Tabelle muss Sie nichts angehen

Mit einer Rechtsschutzversicherung zahlen Sie statt der Beträge oben nur die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bedingung: Die Police muss vor dem Streit bestehen, die Wartezeit beträgt meist 3 Monate.

Rechtsschutz kostenlos prüfen lassen
Kostenloser Rückruf

Eine Frage? Ich rufe Sie an.

Nur Name und Nummer. Rückruf binnen 24 Stunden, rund 10 Minuten, ohne Verkaufsdruck. Auf Deutsch oder Italienisch.

Oder direkt auf WhatsApp schreiben

Vertraulich, kostenlos, unverbindlich.