RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 19.000 Euro Streitwert

2.454,38 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 19.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 1.123,50 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 19.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG817,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.1.287,70 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.2.454,38 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)1.123,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht6.032,26 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)2.746,04 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)1.498,00 Euro

Von 16.001 bis 19.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 817,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.

Drei Posten bestimmen die Rechnung. Erstens die außergerichtliche Vertretung: 1.287,70 Euro mit allem Drum und Dran (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Zweitens der Prozess: In der ersten Instanz rechnet der eigene Anwalt 2.454,38 Euro ab, nämlich 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Drittens das Gericht selbst: 1.123,50 Euro nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss des Klägers.

Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 6.032,26 Euro in dieser Stufe, rund 32 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.

Betriebe, die auf 19.000 Euro Werklohn sitzen bleiben, kennen das Dilemma: klagen und Liquidität binden, oder abschreiben. Ein Firmenrechtsschutz nimmt genau diese Entscheidung ab. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Werklohnklage eines Handwerksbetriebs, Streit um einen Firmenwagen, Rückforderung einer Anzahlung beim Hausbau.

Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 5.613,50 Euro (Stufe bis 16.000 Euro) an. Nach oben folgt 6.451,00 Euro (Stufe bis 22.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.

Eine Rechtsschutzversicherung dreht diese Rechnung um. Sie übernimmt bei einer Deckungszusage (der schriftlichen Kostenübernahme) den eigenen Anwalt, das Gericht und im Verlustfall auch die Gegenseite. Sie selbst zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, üblich sind 150 bis 300 Euro. Ein Kombi-Tarif für Privat, Beruf und Verkehr kostet 2026 am Markt etwa 200 bis 350 Euro im Jahr. Wichtig ist die Wartezeit: In den meisten Bausteinen sind es 3 Monate, der Vertrag muss stehen, bevor der Streit entsteht.

Was diese Zahlen sind und was nicht: eine Beispielrechnung für den häufigsten Verlauf (Klage, ein Termin, erste Instanz) nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen von RVG und GKG. Kein Kostenvoranschlag, denn Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und Honorarvereinbarungen sprengen jede Tabelle. Für die zweite Instanz gilt: 2.746,04 Euro Anwaltsgebühren, 1.498,00 Euro Gerichtskosten.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 19.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 1.287,70 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 19.000 Euro Streitwert verliere?

6.032,26 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 2.454,38 Euro und die Gerichtskosten von 1.123,50 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.

6.032,26 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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