RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 35.000 Euro Streitwert

3.293,33 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 35.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 1.549,50 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 35.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG1.099,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.1.723,95 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.3.293,33 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)1.549,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht8.136,16 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)3.685,67 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)2.066,00 Euro

Von 30.001 bis 35.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 1.099,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.

Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 1.723,95 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 3.293,33 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 1.549,50 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.

Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 35.000 Euro Streitwert sind das 8.136,16 Euro, also rund 23 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.

Ab dieser Größenordnung dauern Prozesse selten unter zwei Jahre. Wer durchhalten kann, vergleicht sich besser. Wer nicht, verliert auch mit guten Karten. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Baumängel mit Sachverständigenverfahren, Gesellschafterstreit in kleiner GmbH, Schmerzensgeld nach schwerem Unfall.

Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 7.502,96 Euro (Stufe bis 30.000 Euro), darüber 8.769,36 Euro (Stufe bis 40.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.

Eine Rechtsschutzversicherung dreht diese Rechnung um. Sie übernimmt bei einer Deckungszusage (der schriftlichen Kostenübernahme) den eigenen Anwalt, das Gericht und im Verlustfall auch die Gegenseite. Sie selbst zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, üblich sind 150 bis 300 Euro. Ein Kombi-Tarif für Privat, Beruf und Verkehr kostet 2026 am Markt etwa 200 bis 350 Euro im Jahr. Wichtig ist die Wartezeit: In den meisten Bausteinen sind es 3 Monate, der Vertrag muss stehen, bevor der Streit entsteht.

Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz. Im Einzelfall kommen Positionen dazu: eine Einigungsgebühr beim Vergleich, Beweisgebühren, Sachverständige oder eine Honorarvereinbarung über der Tabelle. In der Berufung steigen die Anwaltsgebühren auf 3.685,67 Euro und die Gerichtskosten auf 2.066,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 35.000 Euro Streitwert?

1.723,95 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 35.000 Euro Streitwert verliere?

8.136,16 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 3.293,33 Euro und die Gerichtskosten von 1.549,50 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

8.136,16 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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