RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 50.000 Euro Streitwert

4.060,88 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 50.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 1.914,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 50.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG1.357,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.2.123,08 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.4.060,88 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)1.914,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht10.035,76 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)4.545,32 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)2.552,00 Euro

Zwischen 45.001 und 50.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 1.357,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.

Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 2.123,08 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 4.060,88 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 1.914,00 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.

Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 10.035,76 Euro in dieser Stufe, rund 20 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.

50.000 Euro ist die letzte Stufe des mittleren Bereichs: Danach springen die Gebühren nur noch alle 15.000 Euro. Das Verlustrisiko liegt hier bereits über dem Jahresnetto vieler Haushalte. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Baurecht am Einfamilienhaus, Gesellschafterausschluss, größere Erbauseinandersetzung.

Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 9.402,56 Euro (Stufe bis 45.000 Euro), eine Stufe höher sind es 11.047,78 Euro (Stufe bis 65.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.

Der einzige legale Trick gegen diese Tabelle heißt Rechtsschutzversicherung, und er funktioniert nur vorbeugend. Liegt die Deckungszusage vor, zahlt der Versicherer Anwalt, Gericht und notfalls die Gegenseite; der Kunde trägt allein die Selbstbeteiligung von üblicherweise 150 bis 300 Euro. Ein Jahresbeitrag von rund 200 bis 350 Euro (Kombi-Tarif Privat, Beruf, Verkehr, Marktstand 2026) steht damit gegen das volle Verlustrisiko dieser Stufe. Nur: Wegen der Wartezeit von meist 3 Monaten muss die Police unterschrieben sein, bevor der Ärger beginnt.

Was diese Zahlen sind und was nicht: eine Beispielrechnung für den häufigsten Verlauf (Klage, ein Termin, erste Instanz) nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen von RVG und GKG. Kein Kostenvoranschlag, denn Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und Honorarvereinbarungen sprengen jede Tabelle. Für die zweite Instanz gilt: 4.545,32 Euro Anwaltsgebühren, 2.552,00 Euro Gerichtskosten.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 50.000 Euro Streitwert?

Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 2.123,08 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 50.000 Euro Streitwert verliere?

Das volle Verlustrisiko beträgt 10.035,76 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 4.060,88 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 1.914,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.

10.035,76 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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