RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 65.000 Euro Streitwert

4.356,89 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 65.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 2.334,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 65.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG1.456,50 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.2.277,01 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.4.356,89 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)2.334,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht11.047,78 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)4.876,86 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)3.112,00 Euro

Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 50.001 bis 65.000 Euro. Ob die Forderung 50.001 oder 65.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 1.456,50 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.

Der Reihe nach. Ein Anwaltsbrief ohne Gericht (die außergerichtliche Vertretung mit 1,3 Geschäftsgebühr) kostet 2.277,01 Euro inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer. Geht die Sache vor Gericht, fallen für die erste Instanz 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr an: zusammen 4.356,89 Euro. Das Gericht verlangt zusätzlich 2.334,00 Euro (3,0 Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz), als Vorschuss vom Kläger, bevor die Klage zugestellt wird.

Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 11.047,78 Euro in dieser Stufe, rund 17 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.

Bei Arzthaftung und Immobilienrückabwicklung ist diese Stufe Alltag. Die Gegenseite ist hier immer versichert und immer anwaltlich vertreten, vom ersten Brief an. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie Rückabwicklung eines Immobilienkaufs, Arzthaftung, Streit um ein Geschäftsführergehalt.

Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 10.035,76 Euro (Stufe bis 50.000 Euro) an. Nach oben folgt 12.059,80 Euro (Stufe bis 80.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.

Versichern lässt sich dieses Risiko komplett, nur nicht rückwirkend. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach der Deckungszusage sämtliche Posten dieser Seite: eigenen Anwalt, Gericht, im Verlustfall auch die gegnerischen Anwaltskosten. Übrig bleibt die Selbstbeteiligung, je nach Tarif 150 bis 300 Euro. Der Preis dafür liegt 2026 bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr für einen Kombi-Tarif mit Privat, Beruf und Verkehr. Die Bedingung steht in jedem Vertrag: 3 Monate Wartezeit in den meisten Bausteinen, der Abschluss muss vor dem Streit liegen.

Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz. Im Einzelfall kommen Positionen dazu: eine Einigungsgebühr beim Vergleich, Beweisgebühren, Sachverständige oder eine Honorarvereinbarung über der Tabelle. In der Berufung steigen die Anwaltsgebühren auf 4.876,86 Euro und die Gerichtskosten auf 3.112,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 65.000 Euro Streitwert?

2.277,01 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 65.000 Euro Streitwert verliere?

11.047,78 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 4.356,89 Euro und die Gerichtskosten von 2.334,00 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

11.047,78 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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