RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 95.000 Euro Streitwert

4.948,91 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 95.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 3.174,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 95.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG1.655,50 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.2.584,86 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.4.948,91 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)3.174,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht13.071,82 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)5.539,93 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)4.232,00 Euro

Zwischen 80.001 und 95.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 1.655,50 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.

Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 2.584,86 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 4.948,91 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 3.174,00 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.

Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 13.071,82 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 14 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.

Knapp unter 100.000 Euro streiten Bauherren mit Architekten und Vorstände über Abfindungen. Die Gebührentabelle kennt keine Emotionen: Sie zählt nur den Streitwert. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Architektenhaftung beim Neubau, Abfindung eines Vorstands, Streit um Beteiligungen.

Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 12.059,80 Euro (Stufe bis 80.000 Euro), darüber 14.083,86 Euro (Stufe bis 110.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.

Versichern lässt sich dieses Risiko komplett, nur nicht rückwirkend. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach der Deckungszusage sämtliche Posten dieser Seite: eigenen Anwalt, Gericht, im Verlustfall auch die gegnerischen Anwaltskosten. Übrig bleibt die Selbstbeteiligung, je nach Tarif 150 bis 300 Euro. Der Preis dafür liegt 2026 bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr für einen Kombi-Tarif mit Privat, Beruf und Verkehr. Die Bedingung steht in jedem Vertrag: 3 Monate Wartezeit in den meisten Bausteinen, der Abschluss muss vor dem Streit liegen.

Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 5.539,93 Euro und das Gericht 4.232,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 95.000 Euro Streitwert?

Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 2.584,86 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 95.000 Euro Streitwert verliere?

Das volle Verlustrisiko beträgt 13.071,82 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 4.948,91 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 3.174,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.

13.071,82 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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