Anwaltskosten bei 110.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 110.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 3.594,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 110.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 1.755,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 2.738,79 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 5.244,93 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 3.594,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 14.083,86 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 5.871,46 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 4.792,00 Euro |
Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 95.001 bis 110.000 Euro. Ob die Forderung 95.001 oder 110.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 1.755,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.
Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 2.738,79 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 5.244,93 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 3.594,00 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.
Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 110.000 Euro Streitwert sind das 14.083,86 Euro, also rund 13 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.
Die Rückabwicklung eines Hauskaufs in einer deutschen Großstadt beginnt in dieser Stufe. Ohne Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers überlegt man hier dreimal. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Hauskauf-Rückabwicklung in Ballungsräumen, schwere Arzthaftung, Gesellschafterstreit.
Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 13.071,82 Euro (Stufe bis 95.000 Euro), eine Stufe höher sind es 15.095,88 Euro (Stufe bis 125.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.
Eine Rechtsschutzversicherung dreht diese Rechnung um. Sie übernimmt bei einer Deckungszusage (der schriftlichen Kostenübernahme) den eigenen Anwalt, das Gericht und im Verlustfall auch die Gegenseite. Sie selbst zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, üblich sind 150 bis 300 Euro. Ein Kombi-Tarif für Privat, Beruf und Verkehr kostet 2026 am Markt etwa 200 bis 350 Euro im Jahr. Wichtig ist die Wartezeit: In den meisten Bausteinen sind es 3 Monate, der Vertrag muss stehen, bevor der Streit entsteht.
Was diese Zahlen sind und was nicht: eine Beispielrechnung für den häufigsten Verlauf (Klage, ein Termin, erste Instanz) nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen von RVG und GKG. Kein Kostenvoranschlag, denn Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und Honorarvereinbarungen sprengen jede Tabelle. Für die zweite Instanz gilt: 5.871,46 Euro Anwaltsgebühren, 4.792,00 Euro Gerichtskosten.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 110.000 Euro Streitwert?
2.738,79 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 110.000 Euro Streitwert verliere?
Insgesamt 14.083,86 Euro: den eigenen Anwalt (5.244,93 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 3.594,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.
14.083,86 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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Preise 2026 nach Bausteinen und Selbstbeteiligung.
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