RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 155.000 Euro Streitwert

6.132,96 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 155.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 4.854,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 155.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG2.053,50 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.3.200,56 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.6.132,96 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)4.854,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht17.119,92 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)6.866,06 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)6.472,00 Euro

Von 140.001 bis 155.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 2.053,50 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.

Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 3.200,56 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 6.132,96 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 4.854,00 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.

Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 17.119,92 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 11 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.

Mehrere Gewerke, mehrere Gutachter, ein Dauerschaden: Prozesse dieser Stufe sind Projekte. Wer sie beginnt, sollte die Finanzierung vorher geklärt haben. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Bauprozesse mit mehreren Gewerken, Anteilskauf, Arzthaftung mit Dauerschaden.

Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 16.107,90 Euro (Stufe bis 140.000 Euro) an. Nach oben folgt 18.131,96 Euro (Stufe bis 170.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.

Der einzige legale Trick gegen diese Tabelle heißt Rechtsschutzversicherung, und er funktioniert nur vorbeugend. Liegt die Deckungszusage vor, zahlt der Versicherer Anwalt, Gericht und notfalls die Gegenseite; der Kunde trägt allein die Selbstbeteiligung von üblicherweise 150 bis 300 Euro. Ein Jahresbeitrag von rund 200 bis 350 Euro (Kombi-Tarif Privat, Beruf, Verkehr, Marktstand 2026) steht damit gegen das volle Verlustrisiko dieser Stufe. Nur: Wegen der Wartezeit von meist 3 Monaten muss die Police unterschrieben sein, bevor der Ärger beginnt.

Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 6.866,06 Euro und das Gericht 6.472,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 155.000 Euro Streitwert?

Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 3.200,56 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 155.000 Euro Streitwert verliere?

17.119,92 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 6.132,96 Euro und die Gerichtskosten von 4.854,00 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

17.119,92 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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