RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 185.000 Euro Streitwert

6.724,99 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 185.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 5.694,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 185.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG2.252,50 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.3.508,42 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.6.724,99 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)5.694,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht19.143,98 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)7.529,13 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)7.592,00 Euro

Von 170.001 bis 185.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 2.252,50 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.

Drei Posten bestimmen die Rechnung. Erstens die außergerichtliche Vertretung: 3.508,42 Euro mit allem Drum und Dran (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Zweitens der Prozess: In der ersten Instanz rechnet der eigene Anwalt 6.724,99 Euro ab, nämlich 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Drittens das Gericht selbst: 5.694,00 Euro nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss des Klägers.

Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 19.143,98 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 10 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.

Verdienstausfall über Jahre summiert sich: Bei Arzthaftung mit bleibenden Folgen ist diese Stufe eher die Untergrenze als die Ausnahme. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Bauvorhaben mit Planungsfehler, Unternehmensbewertung im Streit, Arzthaftung mit Verdienstausfall.

Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 18.131,96 Euro (Stufe bis 170.000 Euro) an. Nach oben folgt 20.156,00 Euro (Stufe bis 200.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.

Versichern lässt sich dieses Risiko komplett, nur nicht rückwirkend. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach der Deckungszusage sämtliche Posten dieser Seite: eigenen Anwalt, Gericht, im Verlustfall auch die gegnerischen Anwaltskosten. Übrig bleibt die Selbstbeteiligung, je nach Tarif 150 bis 300 Euro. Der Preis dafür liegt 2026 bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr für einen Kombi-Tarif mit Privat, Beruf und Verkehr. Die Bedingung steht in jedem Vertrag: 3 Monate Wartezeit in den meisten Bausteinen, der Abschluss muss vor dem Streit liegen.

Was diese Zahlen sind und was nicht: eine Beispielrechnung für den häufigsten Verlauf (Klage, ein Termin, erste Instanz) nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen von RVG und GKG. Kein Kostenvoranschlag, denn Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und Honorarvereinbarungen sprengen jede Tabelle. Für die zweite Instanz gilt: 7.529,13 Euro Anwaltsgebühren, 7.592,00 Euro Gerichtskosten.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 185.000 Euro Streitwert?

Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 3.508,42 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 185.000 Euro Streitwert verliere?

Insgesamt 19.143,98 Euro: den eigenen Anwalt (6.724,99 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 5.694,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

19.143,98 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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