RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 260.000 Euro Streitwert

7.854,00 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 260.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 7.374,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 260.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG2.632,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.4.095,50 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.7.854,00 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)7.374,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht23.082,00 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)8.793,62 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)9.832,00 Euro

Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 230.001 bis 260.000 Euro. Ob die Forderung 230.001 oder 260.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 2.632,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.

Die drei Bausteine im Einzelnen: Für die Arbeit ohne Gericht stellt der Anwalt 4.095,50 Euro in Rechnung (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen und Mehrwertsteuer eingerechnet). Der Prozess in erster Instanz kostet beim eigenen Anwalt 7.854,00 Euro, zusammengesetzt aus 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Die Gerichtskosten von 7.374,00 Euro (3,0 Gebühren, GKG) zahlt der Kläger vorab als Vorschuss.

Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 23.082,00 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 9 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.

Bei Geburtsschäden wird oft zunächst eine Teilklage in dieser Größenordnung erhoben: Sie begrenzt das Kostenrisiko und testet die Beweislage. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie Rückabwicklung Mehrfamilienhaus, Gesellschafterstreit mit Bewertungsgutachten, Arzthaftung Geburtsschaden (Teilklage).

Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 21.619,00 Euro (Stufe bis 230.000 Euro) an. Nach oben folgt 24.545,00 Euro (Stufe bis 290.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.

Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.

Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 8.793,62 Euro und das Gericht 9.832,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 260.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 4.095,50 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 260.000 Euro Streitwert verliere?

23.082,00 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 7.854,00 Euro und die Gerichtskosten von 7.374,00 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

23.082,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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