RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 290.000 Euro Streitwert

8.270,50 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 290.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 8.004,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 290.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG2.772,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.4.312,08 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.8.270,50 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)8.004,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht24.545,00 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)9.260,10 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)10.672,00 Euro

Zwischen 260.001 und 290.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 2.772,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.

Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 4.312,08 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 8.270,50 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 8.004,00 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.

Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 24.545,00 Euro in dieser Stufe, rund 8 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.

Betriebsvermögen im Nachlass heißt: Bewertungsstreit. Zwischen Buchwert und Verkehrswert liegen hier schnell sechsstellige Beträge, und genau darüber wird prozessiert. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Bauprojekt mit Totalschaden, Beteiligungsstreit, Erbstreit über Betriebsvermögen.

Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 23.082,00 Euro (Stufe bis 260.000 Euro) an. Nach oben folgt 26.008,00 Euro (Stufe bis 320.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.

Genau für diese Rechnung gibt es die Rechtsschutzversicherung. Nach der Deckungszusage (so heißt die schriftliche Kostenübernahme des Versicherers) trägt sie Anwalt, Gericht und bei Niederlage auch die gegnerischen Kosten. Ihr Anteil bleibt die Selbstbeteiligung von meist 150 bis 300 Euro. Der Jahresbeitrag eines Kombi-Tarifs (etwa 200 bis 350 Euro, Marktpreis 2026) ist ein Bruchteil des Verlustrisikos in dieser Stufe. Aber: Ein bereits laufender Fall ist nicht mehr versicherbar, und die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate.

Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 9.260,10 Euro und das Gericht 10.672,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 290.000 Euro Streitwert?

4.312,08 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 290.000 Euro Streitwert verliere?

Das volle Verlustrisiko beträgt 24.545,00 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 8.270,50 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 8.004,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

24.545,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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