Anwaltskosten bei 410.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 410.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 10.524,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 410.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 3.332,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 5.178,40 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 9.936,50 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 10.524,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 30.397,00 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 11.126,02 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 14.032,00 Euro |
Zwischen 380.001 und 410.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 3.332,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.
Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 5.178,40 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 9.936,50 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 10.524,00 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.
Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 410.000 Euro Streitwert sind das 30.397,00 Euro, also rund 7 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.
Mehrparteien-Bauprozesse verteilen den Streitwert, nicht das Risiko: Als Gesamtschuldner haftet am Ende oft einer für alle, und die Tabelle rechnet trotzdem pro Verfahren. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Gewerbeimmobilie mit Mängeln, Beteiligungsverkauf, Bauprozess mit mehreren Parteien.
Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 28.934,00 Euro (Stufe bis 380.000 Euro), darüber 31.860,00 Euro (Stufe bis 440.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.
Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.
Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 11.126,02 Euro für den Anwalt, 14.032,00 Euro für das Gericht.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 410.000 Euro Streitwert?
Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 5.178,40 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 410.000 Euro Streitwert verliere?
30.397,00 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 9.936,50 Euro und die Gerichtskosten von 10.524,00 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.
30.397,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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