RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 500.000 Euro Streitwert

11.186,00 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 500.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 12.414,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 500.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG3.752,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.5.828,14 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.11.186,00 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)12.414,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht34.786,00 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)12.525,46 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)16.552,00 Euro

Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 470.001 bis 500.000 Euro. Ob die Forderung 470.001 oder 500.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 3.752,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.

Drei Posten bestimmen die Rechnung. Erstens die außergerichtliche Vertretung: 5.828,14 Euro mit allem Drum und Dran (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Zweitens der Prozess: In der ersten Instanz rechnet der eigene Anwalt 11.186,00 Euro ab, nämlich 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Drittens das Gericht selbst: 12.414,00 Euro nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss des Klägers.

Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 34.786,00 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 7 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.

500.000 Euro ist die letzte Stufe der 30.000er-Schritte. Darüber wächst die Tabelle nur noch alle 50.000 Euro. Die halbe Million ist auch vor Gericht eine Schwelle: Ab hier sind Spezialkanzleien die Regel. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie halbe Million als psychologische Marke, Unternehmensverkauf, Großimmobilie.

Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 33.323,00 Euro (Stufe bis 470.000 Euro), darüber 36.457,26 Euro (Stufe bis 550.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.

Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.

Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 12.525,46 Euro für den Anwalt, 16.552,00 Euro für das Gericht.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 500.000 Euro Streitwert?

Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 5.828,14 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 500.000 Euro Streitwert verliere?

Insgesamt 34.786,00 Euro: den eigenen Anwalt (11.186,00 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 12.414,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.

34.786,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

Rechtsschutz kostenlos prüfen lassen
Kostenloser Rückruf

Eine Frage? Ich rufe Sie an.

Nur Name und Nummer. Rückruf binnen 24 Stunden, rund 10 Minuten, ohne Verkaufsdruck. Auf Deutsch oder Italienisch.

Oder direkt auf WhatsApp schreiben

Vertraulich, kostenlos, unverbindlich.

Rückruf-Service

Sag mir dein Problem, ich rufe dich kostenlos zurück

Wähle deinen Fall, hinterlasse Name und Nummer. Alessandra ruft binnen 24 Stunden zurück, auf Deutsch oder Italienisch.

Schritt 1 / 2

Was ist dein Problem?

Andere Streitwerte nachschlagen