Anwaltskosten bei 550.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 550.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 13.044,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 550.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 3.927,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 6.098,87 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 11.706,63 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 13.044,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 36.457,26 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 13.108,56 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 17.392,00 Euro |
Zwischen 500.001 und 550.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 3.927,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.
Drei Posten bestimmen die Rechnung. Erstens die außergerichtliche Vertretung: 6.098,87 Euro mit allem Drum und Dran (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Zweitens der Prozess: In der ersten Instanz rechnet der eigene Anwalt 11.706,63 Euro ab, nämlich 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Drittens das Gericht selbst: 13.044,00 Euro nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss des Klägers.
Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 36.457,26 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 7 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.
Garantieverletzungen aus Unternehmenskaufverträgen werden typischerweise in dieser Größenordnung geltend gemacht: Der Kaufpreis ist gezahlt, die Zahlen stimmten nicht. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie Unternehmensverkauf mit Garantieverletzung, Mehrfamilienhaus in guter Lage, Großschaden Arzthaftung.
Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 34.786,00 Euro (Stufe bis 500.000 Euro), eine Stufe höher sind es 38.128,50 Euro (Stufe bis 600.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.
Eine Rechtsschutzversicherung dreht diese Rechnung um. Sie übernimmt bei einer Deckungszusage (der schriftlichen Kostenübernahme) den eigenen Anwalt, das Gericht und im Verlustfall auch die Gegenseite. Sie selbst zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, üblich sind 150 bis 300 Euro. Ein Kombi-Tarif für Privat, Beruf und Verkehr kostet 2026 am Markt etwa 200 bis 350 Euro im Jahr. Wichtig ist die Wartezeit: In den meisten Bausteinen sind es 3 Monate, der Vertrag muss stehen, bevor der Streit entsteht.
Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 13.108,56 Euro für den Anwalt, 17.392,00 Euro für das Gericht.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 550.000 Euro Streitwert?
Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 6.098,87 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 550.000 Euro Streitwert verliere?
36.457,26 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 11.706,63 Euro und die Gerichtskosten von 13.044,00 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.
36.457,26 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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Preise 2026 nach Bausteinen und Selbstbeteiligung.
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