Anwaltskosten bei 700.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 700.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 14.934,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 700.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 4.452,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 6.911,04 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 13.268,50 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 14.934,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 41.471,00 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 14.857,86 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 19.912,00 Euro |
Von 650.001 bis 700.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 4.452,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.
Drei Posten bestimmen die Rechnung. Erstens die außergerichtliche Vertretung: 6.911,04 Euro mit allem Drum und Dran (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Zweitens der Prozess: In der ersten Instanz rechnet der eigene Anwalt 13.268,50 Euro ab, nämlich 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Drittens das Gericht selbst: 14.934,00 Euro nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss des Klägers.
Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 700.000 Euro Streitwert sind das 41.471,00 Euro, also rund 6 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.
In Vermögensauseinandersetzungen nach langen Ehen kommen Zugewinn, Unterhalt und Immobilien zusammen: Gesamtstreitwerte wie dieser sind das Ergebnis. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie Gewerbepark mit Mängeln, Beteiligung an Familienholding, kapitalisierter Unterhalt plus Zugewinn.
Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 39.799,76 Euro (Stufe bis 650.000 Euro) an. Nach oben folgt 43.142,26 Euro (Stufe bis 750.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.
Genau für diese Rechnung gibt es die Rechtsschutzversicherung. Nach der Deckungszusage (so heißt die schriftliche Kostenübernahme des Versicherers) trägt sie Anwalt, Gericht und bei Niederlage auch die gegnerischen Kosten. Ihr Anteil bleibt die Selbstbeteiligung von meist 150 bis 300 Euro. Der Jahresbeitrag eines Kombi-Tarifs (etwa 200 bis 350 Euro, Marktpreis 2026) ist ein Bruchteil des Verlustrisikos in dieser Stufe. Aber: Ein bereits laufender Fall ist nicht mehr versicherbar, und die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate.
Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 14.857,86 Euro für den Anwalt, 19.912,00 Euro für das Gericht.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 700.000 Euro Streitwert?
6.911,04 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 700.000 Euro Streitwert verliere?
Das volle Verlustrisiko beträgt 41.471,00 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 13.268,50 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 14.934,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.
41.471,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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