RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 750.000 Euro Streitwert

13.789,13 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 750.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 15.564,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 750.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG4.627,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.7.181,77 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.13.789,13 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)15.564,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht43.142,26 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)15.440,96 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)20.752,00 Euro

Zwischen 700.001 und 750.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 4.627,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.

Die drei Bausteine im Einzelnen: Für die Arbeit ohne Gericht stellt der Anwalt 7.181,77 Euro in Rechnung (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen und Mehrwertsteuer eingerechnet). Der Prozess in erster Instanz kostet beim eigenen Anwalt 13.789,13 Euro, zusammengesetzt aus 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Die Gerichtskosten von 15.564,00 Euro (3,0 Gebühren, GKG) zahlt der Kläger vorab als Vorschuss.

Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 43.142,26 Euro in dieser Stufe, rund 6 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.

Dreiviertel Million Streitwert heißt: Das Honorar einer einzigen Instanz übersteigt ein durchschnittliches Jahresbrutto. Prozessfinanzierung ist hier ein eigenes Gewerbe. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Unternehmensanteil im Nachfolgestreit, Projektabbruch mit Schadenersatz, Immobilienportfolio.

Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 41.471,00 Euro (Stufe bis 700.000 Euro) an. Nach oben folgt 44.813,50 Euro (Stufe bis 800.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.

Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.

Was diese Zahlen sind und was nicht: eine Beispielrechnung für den häufigsten Verlauf (Klage, ein Termin, erste Instanz) nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen von RVG und GKG. Kein Kostenvoranschlag, denn Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und Honorarvereinbarungen sprengen jede Tabelle. Für die zweite Instanz gilt: 15.440,96 Euro Anwaltsgebühren, 20.752,00 Euro Gerichtskosten.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 750.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 7.181,77 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 750.000 Euro Streitwert verliere?

Das volle Verlustrisiko beträgt 43.142,26 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 13.789,13 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 15.564,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.

43.142,26 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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