Anwaltskosten bei 900.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 900.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 17.454,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 900.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 5.152,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 7.993,94 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 15.351,00 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 17.454,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 48.156,00 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 17.190,26 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 23.272,00 Euro |
Von 850.001 bis 900.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 5.152,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.
Die drei Bausteine im Einzelnen: Für die Arbeit ohne Gericht stellt der Anwalt 7.993,94 Euro in Rechnung (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen und Mehrwertsteuer eingerechnet). Der Prozess in erster Instanz kostet beim eigenen Anwalt 15.351,00 Euro, zusammengesetzt aus 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Die Gerichtskosten von 17.454,00 Euro (3,0 Gebühren, GKG) zahlt der Kläger vorab als Vorschuss.
Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 48.156,00 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 5 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.
In Unternehmerfamilien entscheidet der Erbstreit über das Lebenswerk. Die Gebührentabelle behandelt ihn wie jeden anderen Fall: streng nach Streitwert. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Projektgesellschaft in Abwicklung, Erbstreit Unternehmerfamilie, Bauprozess Infrastruktur.
Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 46.484,76 Euro (Stufe bis 850.000 Euro), darüber 49.827,26 Euro (Stufe bis 950.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.
Versichern lässt sich dieses Risiko komplett, nur nicht rückwirkend. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach der Deckungszusage sämtliche Posten dieser Seite: eigenen Anwalt, Gericht, im Verlustfall auch die gegnerischen Anwaltskosten. Übrig bleibt die Selbstbeteiligung, je nach Tarif 150 bis 300 Euro. Der Preis dafür liegt 2026 bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr für einen Kombi-Tarif mit Privat, Beruf und Verkehr. Die Bedingung steht in jedem Vertrag: 3 Monate Wartezeit in den meisten Bausteinen, der Abschluss muss vor dem Streit liegen.
Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz. Im Einzelfall kommen Positionen dazu: eine Einigungsgebühr beim Vergleich, Beweisgebühren, Sachverständige oder eine Honorarvereinbarung über der Tabelle. In der Berufung steigen die Anwaltsgebühren auf 17.190,26 Euro und die Gerichtskosten auf 23.272,00 Euro.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 900.000 Euro Streitwert?
7.993,94 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 900.000 Euro Streitwert verliere?
Das volle Verlustrisiko beträgt 48.156,00 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 15.351,00 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 17.454,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.
48.156,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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Preise 2026 nach Bausteinen und Selbstbeteiligung.
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