Anwaltskosten bei 1.000.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 1.000.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 18.714,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 1.000.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 5.502,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 8.535,39 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 16.392,25 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 18.714,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 51.498,50 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 18.356,46 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 24.952,00 Euro |
Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 950.001 bis 1.000.000 Euro. Ob die Forderung 950.001 oder 1.000.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 5.502,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.
Drei Posten bestimmen die Rechnung. Erstens die außergerichtliche Vertretung: 8.535,39 Euro mit allem Drum und Dran (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Zweitens der Prozess: In der ersten Instanz rechnet der eigene Anwalt 16.392,25 Euro ab, nämlich 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Drittens das Gericht selbst: 18.714,00 Euro nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss des Klägers.
Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 51.498,50 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 5 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.
Die Million: Hier endet diese Tabelle, die RVG-Tabelle selbst rechnet weiter, alle 50.000 Euro eine Stufe. Bei solchen Verfahren werden Honorare meist frei vereinbart, die Tabelle bleibt das gesetzliche Minimum. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Unternehmensverkauf, Immobilienportfolio, Großhaftungsfälle.
Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 49.827,26 Euro (Stufe bis 950.000 Euro) an. Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.
Genau für diese Rechnung gibt es die Rechtsschutzversicherung. Nach der Deckungszusage (so heißt die schriftliche Kostenübernahme des Versicherers) trägt sie Anwalt, Gericht und bei Niederlage auch die gegnerischen Kosten. Ihr Anteil bleibt die Selbstbeteiligung von meist 150 bis 300 Euro. Der Jahresbeitrag eines Kombi-Tarifs (etwa 200 bis 350 Euro, Marktpreis 2026) ist ein Bruchteil des Verlustrisikos in dieser Stufe. Aber: Ein bereits laufender Fall ist nicht mehr versicherbar, und die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate.
Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 18.356,46 Euro und das Gericht 24.952,00 Euro.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 1.000.000 Euro Streitwert?
Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 8.535,39 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 1.000.000 Euro Streitwert verliere?
51.498,50 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 16.392,25 Euro und die Gerichtskosten von 18.714,00 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.
51.498,50 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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