RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 950.000 Euro Streitwert

15.871,63 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 950.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 18.084,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 950.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG5.327,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.8.264,67 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.15.871,63 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)18.084,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht49.827,26 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)17.773,36 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)24.112,00 Euro

Von 900.001 bis 950.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 5.327,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.

Der Reihe nach. Ein Anwaltsbrief ohne Gericht (die außergerichtliche Vertretung mit 1,3 Geschäftsgebühr) kostet 8.264,67 Euro inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer. Geht die Sache vor Gericht, fallen für die erste Instanz 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr an: zusammen 15.871,63 Euro. Das Gericht verlangt zusätzlich 18.084,00 Euro (3,0 Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz), als Vorschuss vom Kläger, bevor die Klage zugestellt wird.

Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 950.000 Euro Streitwert sind das 49.827,26 Euro, also rund 5 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.

Kurz vor der Million ist der Unterschied zur nächsten Stufe nur noch eine Gebührenzeile. Psychologisch ist er riesig: Siebenstellig klingt anders, auch vor Gericht. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Beteiligungsstreit vor Millionengrenze, Immobilienentwicklung, Managerhaftung Großschaden.

Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 48.156,00 Euro (Stufe bis 900.000 Euro) an. Nach oben folgt 51.498,50 Euro (Stufe bis 1.000.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.

Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.

Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 17.773,36 Euro und das Gericht 24.112,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 950.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 8.264,67 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 950.000 Euro Streitwert verliere?

Insgesamt 49.827,26 Euro: den eigenen Anwalt (15.871,63 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 18.084,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.

49.827,26 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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