RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 850.000 Euro Streitwert

14.830,38 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 850.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 16.824,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 850.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG4.977,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.7.723,22 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.14.830,38 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)16.824,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht46.484,76 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)16.607,16 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)22.432,00 Euro

Von 800.001 bis 850.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 4.977,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.

Die drei Bausteine im Einzelnen: Für die Arbeit ohne Gericht stellt der Anwalt 7.723,22 Euro in Rechnung (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen und Mehrwertsteuer eingerechnet). Der Prozess in erster Instanz kostet beim eigenen Anwalt 14.830,38 Euro, zusammengesetzt aus 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Die Gerichtskosten von 16.824,00 Euro (3,0 Gebühren, GKG) zahlt der Kläger vorab als Vorschuss.

Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 850.000 Euro Streitwert sind das 46.484,76 Euro, also rund 5 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.

Abfindungsstreitigkeiten ausscheidender Gesellschafter hängen an der Unternehmensbewertung: Zwischen den Gutachten der Parteien liegen oft genau solche Beträge. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Immobilienpaket in Ballungsraum, Gesellschafterabfindung nach Bewertung, Rückforderung von Einlagen.

Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 44.813,50 Euro (Stufe bis 800.000 Euro), eine Stufe höher sind es 48.156,00 Euro (Stufe bis 900.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.

Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.

Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 16.607,16 Euro für den Anwalt, 22.432,00 Euro für das Gericht.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 850.000 Euro Streitwert?

Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 7.723,22 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 850.000 Euro Streitwert verliere?

Das volle Verlustrisiko beträgt 46.484,76 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 14.830,38 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 16.824,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

46.484,76 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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