Anwaltskosten bei 600.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 600.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 13.674,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 600.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 4.102,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 6.369,59 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 12.227,25 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 13.674,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 38.128,50 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 13.691,66 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 18.232,00 Euro |
Von 550.001 bis 600.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 4.102,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.
Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 6.369,59 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 12.227,25 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 13.674,00 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.
Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 38.128,50 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 6 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.
Bei einer Wohnanlage mit Baumängeln klagt oft die Eigentümergemeinschaft gebündelt: Aus vielen kleinen Schäden wird ein Streitwert von 600.000 Euro. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Immobilienprojekt, Gesellschafterstreit große GmbH, Bauprozess Wohnanlage.
Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 36.457,26 Euro (Stufe bis 550.000 Euro), eine Stufe höher sind es 39.799,76 Euro (Stufe bis 650.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.
Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.
Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz. Im Einzelfall kommen Positionen dazu: eine Einigungsgebühr beim Vergleich, Beweisgebühren, Sachverständige oder eine Honorarvereinbarung über der Tabelle. In der Berufung steigen die Anwaltsgebühren auf 13.691,66 Euro und die Gerichtskosten auf 18.232,00 Euro.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 600.000 Euro Streitwert?
Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 6.369,59 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 600.000 Euro Streitwert verliere?
38.128,50 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 12.227,25 Euro und die Gerichtskosten von 13.674,00 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.
38.128,50 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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