RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 470.000 Euro Streitwert

10.769,50 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 470.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 11.784,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 470.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG3.612,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.5.611,56 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.10.769,50 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)11.784,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht33.323,00 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)12.058,98 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)15.712,00 Euro

Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 440.001 bis 470.000 Euro. Ob die Forderung 440.001 oder 470.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 3.612,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.

Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 5.611,56 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 10.769,50 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 11.784,00 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.

Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 33.323,00 Euro in dieser Stufe, rund 7 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.

Auch Scheidungen erzeugen Streitwerte dieser Höhe, wenn Unternehmensanteile im Zugewinn stecken. Das Familienrecht rechnet dann mit derselben Tabelle wie das Wirtschaftsrecht. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie Projektfinanzierung im Streit, Unternehmensbewertung bei Trennung, Immobilienpaket.

Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 31.860,00 Euro (Stufe bis 440.000 Euro), darüber 34.786,00 Euro (Stufe bis 500.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.

Genau für diese Rechnung gibt es die Rechtsschutzversicherung. Nach der Deckungszusage (so heißt die schriftliche Kostenübernahme des Versicherers) trägt sie Anwalt, Gericht und bei Niederlage auch die gegnerischen Kosten. Ihr Anteil bleibt die Selbstbeteiligung von meist 150 bis 300 Euro. Der Jahresbeitrag eines Kombi-Tarifs (etwa 200 bis 350 Euro, Marktpreis 2026) ist ein Bruchteil des Verlustrisikos in dieser Stufe. Aber: Ein bereits laufender Fall ist nicht mehr versicherbar, und die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate.

Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 12.058,98 Euro für den Anwalt, 15.712,00 Euro für das Gericht.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 470.000 Euro Streitwert?

5.611,56 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 470.000 Euro Streitwert verliere?

33.323,00 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 10.769,50 Euro und die Gerichtskosten von 11.784,00 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.

33.323,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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