RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 380.000 Euro Streitwert

9.520,00 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 380.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 9.894,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 380.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG3.192,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.4.961,82 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.9.520,00 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)9.894,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht28.934,00 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)10.659,54 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)13.192,00 Euro

Von 350.001 bis 380.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 3.192,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.

Drei Posten bestimmen die Rechnung. Erstens die außergerichtliche Vertretung: 4.961,82 Euro mit allem Drum und Dran (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Zweitens der Prozess: In der ersten Instanz rechnet der eigene Anwalt 9.520,00 Euro ab, nämlich 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Drittens das Gericht selbst: 9.894,00 Euro nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss des Klägers.

Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 380.000 Euro Streitwert sind das 28.934,00 Euro, also rund 8 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.

Lebenslange Pflegekosten, kapitalisiert: So entstehen Streitwerte wie dieser. Hier prozessiert niemand ohne gesicherte Finanzierung, weder Kläger noch Beklagter. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Projektentwicklung mit Baustopp, Gesellschafterausschluss mit Abfindung, Arzthaftung mit Pflegekosten.

Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 27.471,00 Euro (Stufe bis 350.000 Euro), eine Stufe höher sind es 30.397,00 Euro (Stufe bis 410.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.

Eine Rechtsschutzversicherung dreht diese Rechnung um. Sie übernimmt bei einer Deckungszusage (der schriftlichen Kostenübernahme) den eigenen Anwalt, das Gericht und im Verlustfall auch die Gegenseite. Sie selbst zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, üblich sind 150 bis 300 Euro. Ein Kombi-Tarif für Privat, Beruf und Verkehr kostet 2026 am Markt etwa 200 bis 350 Euro im Jahr. Wichtig ist die Wartezeit: In den meisten Bausteinen sind es 3 Monate, der Vertrag muss stehen, bevor der Streit entsteht.

Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 10.659,54 Euro und das Gericht 13.192,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 380.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 4.961,82 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 380.000 Euro Streitwert verliere?

Insgesamt 28.934,00 Euro: den eigenen Anwalt (9.520,00 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 9.894,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.

28.934,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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