Anwaltskosten bei 320.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 320.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 8.634,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 320.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 2.912,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 4.528,66 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 8.687,00 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 8.634,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 26.008,00 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 9.726,58 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 11.512,00 Euro |
Von 290.001 bis 320.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 2.912,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.
Die drei Bausteine im Einzelnen: Für die Arbeit ohne Gericht stellt der Anwalt 4.528,66 Euro in Rechnung (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen und Mehrwertsteuer eingerechnet). Der Prozess in erster Instanz kostet beim eigenen Anwalt 8.687,00 Euro, zusammengesetzt aus 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Die Gerichtskosten von 8.634,00 Euro (3,0 Gebühren, GKG) zahlt der Kläger vorab als Vorschuss.
Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 320.000 Euro Streitwert sind das 26.008,00 Euro, also rund 8 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.
Ein durchschnittliches Haus in München oder Hamburg liegt über dieser Stufe. Immobilienstreitigkeiten in Ballungsräumen sind längst Großverfahren. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie Einfamilienhaus in Großstadtlage, Managerhaftung mit D&O-Bezug, Streit um Unternehmensnachfolge.
Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 24.545,00 Euro (Stufe bis 290.000 Euro) an. Nach oben folgt 27.471,00 Euro (Stufe bis 350.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.
Der einzige legale Trick gegen diese Tabelle heißt Rechtsschutzversicherung, und er funktioniert nur vorbeugend. Liegt die Deckungszusage vor, zahlt der Versicherer Anwalt, Gericht und notfalls die Gegenseite; der Kunde trägt allein die Selbstbeteiligung von üblicherweise 150 bis 300 Euro. Ein Jahresbeitrag von rund 200 bis 350 Euro (Kombi-Tarif Privat, Beruf, Verkehr, Marktstand 2026) steht damit gegen das volle Verlustrisiko dieser Stufe. Nur: Wegen der Wartezeit von meist 3 Monaten muss die Police unterschrieben sein, bevor der Ärger beginnt.
Was diese Zahlen sind und was nicht: eine Beispielrechnung für den häufigsten Verlauf (Klage, ein Termin, erste Instanz) nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen von RVG und GKG. Kein Kostenvoranschlag, denn Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und Honorarvereinbarungen sprengen jede Tabelle. Für die zweite Instanz gilt: 9.726,58 Euro Anwaltsgebühren, 11.512,00 Euro Gerichtskosten.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 320.000 Euro Streitwert?
4.528,66 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 320.000 Euro Streitwert verliere?
Das volle Verlustrisiko beträgt 26.008,00 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 8.687,00 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 8.634,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.
26.008,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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