Anwaltskosten bei 350.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 350.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 9.264,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 350.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 3.052,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 4.745,24 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 9.103,50 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 9.264,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 27.471,00 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 10.193,06 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 12.352,00 Euro |
Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 320.001 bis 350.000 Euro. Ob die Forderung 320.001 oder 350.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 3.052,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.
Der Reihe nach. Ein Anwaltsbrief ohne Gericht (die außergerichtliche Vertretung mit 1,3 Geschäftsgebühr) kostet 4.745,24 Euro inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer. Geht die Sache vor Gericht, fallen für die erste Instanz 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr an: zusammen 9.103,50 Euro. Das Gericht verlangt zusätzlich 9.264,00 Euro (3,0 Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz), als Vorschuss vom Kläger, bevor die Klage zugestellt wird.
Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 350.000 Euro Streitwert sind das 27.471,00 Euro, also rund 8 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.
Wenn im Familienbetrieb die Nachfolge scheitert, streiten die Beteiligten um Anteile in dieser Größenordnung, und meistens zusätzlich um alles andere. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Nachfolgestreit im Familienbetrieb, Immobilienprojekt in Schieflage, kapitalisierte Rentenansprüche.
Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 26.008,00 Euro (Stufe bis 320.000 Euro), eine Stufe höher sind es 28.934,00 Euro (Stufe bis 380.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.
Genau für diese Rechnung gibt es die Rechtsschutzversicherung. Nach der Deckungszusage (so heißt die schriftliche Kostenübernahme des Versicherers) trägt sie Anwalt, Gericht und bei Niederlage auch die gegnerischen Kosten. Ihr Anteil bleibt die Selbstbeteiligung von meist 150 bis 300 Euro. Der Jahresbeitrag eines Kombi-Tarifs (etwa 200 bis 350 Euro, Marktpreis 2026) ist ein Bruchteil des Verlustrisikos in dieser Stufe. Aber: Ein bereits laufender Fall ist nicht mehr versicherbar, und die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate.
Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 10.193,06 Euro für den Anwalt, 12.352,00 Euro für das Gericht.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 350.000 Euro Streitwert?
4.745,24 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 350.000 Euro Streitwert verliere?
Insgesamt 27.471,00 Euro: den eigenen Anwalt (9.103,50 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 9.264,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.
27.471,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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