RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 440.000 Euro Streitwert

10.353,00 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 440.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 11.154,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 440.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG3.472,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.5.394,98 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.10.353,00 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)11.154,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht31.860,00 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)11.592,50 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)14.872,00 Euro

Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 410.001 bis 440.000 Euro. Ob die Forderung 410.001 oder 440.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 3.472,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.

Der Reihe nach. Ein Anwaltsbrief ohne Gericht (die außergerichtliche Vertretung mit 1,3 Geschäftsgebühr) kostet 5.394,98 Euro inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer. Geht die Sache vor Gericht, fallen für die erste Instanz 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr an: zusammen 10.353,00 Euro. Das Gericht verlangt zusätzlich 11.154,00 Euro (3,0 Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz), als Vorschuss vom Kläger, bevor die Klage zugestellt wird.

Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 31.860,00 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 7 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.

Vorstandshaftung beginnt selten unter mittleren sechsstelligen Beträgen. Wer hier ohne Versicherung im Rücken steht, verhandelt aus der schwächsten Position, die es gibt. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Rückabwicklung Gewerbeobjekt, Erbstreit mit Unternehmensanteilen, Vorstandshaftung.

Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 30.397,00 Euro (Stufe bis 410.000 Euro), darüber 33.323,00 Euro (Stufe bis 470.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.

Versichern lässt sich dieses Risiko komplett, nur nicht rückwirkend. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach der Deckungszusage sämtliche Posten dieser Seite: eigenen Anwalt, Gericht, im Verlustfall auch die gegnerischen Anwaltskosten. Übrig bleibt die Selbstbeteiligung, je nach Tarif 150 bis 300 Euro. Der Preis dafür liegt 2026 bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr für einen Kombi-Tarif mit Privat, Beruf und Verkehr. Die Bedingung steht in jedem Vertrag: 3 Monate Wartezeit in den meisten Bausteinen, der Abschluss muss vor dem Streit liegen.

Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 11.592,50 Euro und das Gericht 14.872,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 440.000 Euro Streitwert?

Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 5.394,98 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 440.000 Euro Streitwert verliere?

Insgesamt 31.860,00 Euro: den eigenen Anwalt (10.353,00 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 11.154,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.

31.860,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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