RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 230.000 Euro Streitwert

7.437,50 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 230.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 6.744,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 230.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG2.492,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.3.878,92 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.7.437,50 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)6.744,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht21.619,00 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)8.327,14 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)8.992,00 Euro

Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 200.001 bis 230.000 Euro. Ob die Forderung 200.001 oder 230.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 2.492,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.

Der Reihe nach. Ein Anwaltsbrief ohne Gericht (die außergerichtliche Vertretung mit 1,3 Geschäftsgebühr) kostet 3.878,92 Euro inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer. Geht die Sache vor Gericht, fallen für die erste Instanz 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr an: zusammen 7.437,50 Euro. Das Gericht verlangt zusätzlich 6.744,00 Euro (3,0 Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz), als Vorschuss vom Kläger, bevor die Klage zugestellt wird.

Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 21.619,00 Euro in dieser Stufe, rund 9 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.

Gewerbeimmobilien und Unternehmensverkäufe erzeugen Streitwerte dieser Größe. Die Anwaltskosten wirken hier klein im Verhältnis, absolut sind sie ein Mittelklassewagen. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Immobilienportfolio-Streit, Post-M&A-Streit, Bauprozess Gewerbeobjekt.

Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 20.156,00 Euro (Stufe bis 200.000 Euro), darüber 23.082,00 Euro (Stufe bis 260.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.

Der einzige legale Trick gegen diese Tabelle heißt Rechtsschutzversicherung, und er funktioniert nur vorbeugend. Liegt die Deckungszusage vor, zahlt der Versicherer Anwalt, Gericht und notfalls die Gegenseite; der Kunde trägt allein die Selbstbeteiligung von üblicherweise 150 bis 300 Euro. Ein Jahresbeitrag von rund 200 bis 350 Euro (Kombi-Tarif Privat, Beruf, Verkehr, Marktstand 2026) steht damit gegen das volle Verlustrisiko dieser Stufe. Nur: Wegen der Wartezeit von meist 3 Monaten muss die Police unterschrieben sein, bevor der Ärger beginnt.

Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 8.327,14 Euro für den Anwalt, 8.992,00 Euro für das Gericht.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 230.000 Euro Streitwert?

3.878,92 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 230.000 Euro Streitwert verliere?

Insgesamt 21.619,00 Euro: den eigenen Anwalt (7.437,50 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 6.744,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.

21.619,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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