Anwaltskosten bei 200.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 200.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 6.114,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 200.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 2.352,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 3.662,34 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 7.021,00 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 6.114,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 20.156,00 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 7.860,66 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 8.152,00 Euro |
Zwischen 185.001 und 200.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 2.352,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.
Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 3.662,34 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 7.021,00 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 6.114,00 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.
Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 20.156,00 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 10 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.
200.000 Euro schließen den Bereich der 15.000er-Schritte ab. Ab hier springt die Tabelle nur noch alle 30.000 Euro: Wer um ein Haus streitet, streitet in dieser Liga. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Einfamilienhaus als Streitobjekt, Managementbeteiligung, große Erbauseinandersetzung.
Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 19.143,98 Euro (Stufe bis 185.000 Euro) an. Nach oben folgt 21.619,00 Euro (Stufe bis 230.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.
Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.
Was diese Zahlen sind und was nicht: eine Beispielrechnung für den häufigsten Verlauf (Klage, ein Termin, erste Instanz) nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen von RVG und GKG. Kein Kostenvoranschlag, denn Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und Honorarvereinbarungen sprengen jede Tabelle. Für die zweite Instanz gilt: 7.860,66 Euro Anwaltsgebühren, 8.152,00 Euro Gerichtskosten.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 200.000 Euro Streitwert?
Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 3.662,34 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 200.000 Euro Streitwert verliere?
Insgesamt 20.156,00 Euro: den eigenen Anwalt (7.021,00 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 6.114,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.
20.156,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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