RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 140.000 Euro Streitwert

5.836,95 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 140.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 4.434,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 140.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG1.954,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.3.046,64 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.5.836,95 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)4.434,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht16.107,90 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)6.534,53 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)5.912,00 Euro

Von 125.001 bis 140.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 1.954,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.

Die drei Bausteine im Einzelnen: Für die Arbeit ohne Gericht stellt der Anwalt 3.046,64 Euro in Rechnung (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen und Mehrwertsteuer eingerechnet). Der Prozess in erster Instanz kostet beim eigenen Anwalt 5.836,95 Euro, zusammengesetzt aus 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Die Gerichtskosten von 4.434,00 Euro (3,0 Gebühren, GKG) zahlt der Kläger vorab als Vorschuss.

Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 140.000 Euro Streitwert sind das 16.107,90 Euro, also rund 12 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.

Wenn eine Todesfallsumme oder eine Berufsunfähigkeitsrente kapitalisiert eingeklagt wird, entstehen Streitwerte wie dieser. Der Versicherer hat Zeit, der Kläger meistens nicht. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Immobilienstreit, Managerhaftung, Streit um Lebensversicherungssummen.

Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 15.095,88 Euro (Stufe bis 125.000 Euro), darüber 17.119,92 Euro (Stufe bis 155.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.

Genau für diese Rechnung gibt es die Rechtsschutzversicherung. Nach der Deckungszusage (so heißt die schriftliche Kostenübernahme des Versicherers) trägt sie Anwalt, Gericht und bei Niederlage auch die gegnerischen Kosten. Ihr Anteil bleibt die Selbstbeteiligung von meist 150 bis 300 Euro. Der Jahresbeitrag eines Kombi-Tarifs (etwa 200 bis 350 Euro, Marktpreis 2026) ist ein Bruchteil des Verlustrisikos in dieser Stufe. Aber: Ein bereits laufender Fall ist nicht mehr versicherbar, und die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate.

Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz. Im Einzelfall kommen Positionen dazu: eine Einigungsgebühr beim Vergleich, Beweisgebühren, Sachverständige oder eine Honorarvereinbarung über der Tabelle. In der Berufung steigen die Anwaltsgebühren auf 6.534,53 Euro und die Gerichtskosten auf 5.912,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 140.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 3.046,64 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 140.000 Euro Streitwert verliere?

16.107,90 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 5.836,95 Euro und die Gerichtskosten von 4.434,00 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.

16.107,90 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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