RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 125.000 Euro Streitwert

5.540,94 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 125.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 4.014,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 125.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG1.854,50 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.2.892,71 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.5.540,94 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)4.014,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht15.095,88 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)6.202,99 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)5.352,00 Euro

Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 110.001 bis 125.000 Euro. Ob die Forderung 110.001 oder 125.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 1.854,50 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.

Drei Posten bestimmen die Rechnung. Erstens die außergerichtliche Vertretung: 2.892,71 Euro mit allem Drum und Dran (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Zweitens der Prozess: In der ersten Instanz rechnet der eigene Anwalt 5.540,94 Euro ab, nämlich 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Drittens das Gericht selbst: 4.014,00 Euro nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss des Klägers.

Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 125.000 Euro Streitwert sind das 15.095,88 Euro, also rund 12 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.

Bleibt ein Bauträger auf halbem Weg stehen, streiten Käufer in dieser Größenordnung um Fertigstellung und Schadenersatz, oft gegen einen Insolvenzverwalter. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Bauträgerinsolvenz und Fertigstellung, Erbstreit mit mehreren Immobilien, M&A-Streit im Kleinformat.

Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 14.083,86 Euro (Stufe bis 110.000 Euro), darüber 16.107,90 Euro (Stufe bis 140.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.

Versichern lässt sich dieses Risiko komplett, nur nicht rückwirkend. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach der Deckungszusage sämtliche Posten dieser Seite: eigenen Anwalt, Gericht, im Verlustfall auch die gegnerischen Anwaltskosten. Übrig bleibt die Selbstbeteiligung, je nach Tarif 150 bis 300 Euro. Der Preis dafür liegt 2026 bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr für einen Kombi-Tarif mit Privat, Beruf und Verkehr. Die Bedingung steht in jedem Vertrag: 3 Monate Wartezeit in den meisten Bausteinen, der Abschluss muss vor dem Streit liegen.

Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 6.202,99 Euro für den Anwalt, 5.352,00 Euro für das Gericht.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 125.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 2.892,71 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 125.000 Euro Streitwert verliere?

15.095,88 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 5.540,94 Euro und die Gerichtskosten von 4.014,00 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

15.095,88 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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